Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter muss krankheitsbedingt ihr Geschäft aufgeben und bezieht momentan Hartz 4 weil Erwerbsunfähigkeitsrente nicht gezahlt und abgelehnt wurde.
Letztes Jahr im September hat sie für mich ein Darlehen als Privatperson ( zählt nicht als Firmenwagen ) für mein Auto aufgenommen. Seit September 2015 zahle ich aber nachweisbar alle Kosten ( Autorate ,Versicherung, Steuern , Reparaturen usw.) Fällt das Auto mit in die Insolvenz oder nicht ? Darlehensnehmer kann nicht geändert werden- wir haben bei der Bank bereits angefragt.
MfG und vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Lichtenfeld,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Aufgrund der mir vorliegenden Informationen kann ich Ihnen keine abschließende Bewertung des Sachverhaltes geben. Ich gehe davon aus, dass Sie von einer möglichen Insolvenz Ihrer Mutter sprechen. Grundsätzlich ist das Auto pfändbar, wenn Ihre Mutter Eigentümerin des Wagens ist. Ich gehe davon aus, dass der Kredit unabhängig vom Kauf des Autos aufgenommen wurde und er nach Erhalt des Geldes das Auto gekauft wurde. Wenn Sie im Kaufvertrag stehen (und nicht Ihre Mutter) sind Sie Eigentümer des Wagens und bei einer möglichen Insolvenz Ihrer Mutter würde dieses KFZ nicht gepfändet werden können.

    Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und Ihre Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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