Regelinsolvenz und Corona Bonus
Hallöchen meine Frage ist…ich habe eine Regelinsolvenz und arbeite in der Pflege. Ist der Corona Bonus in meinem Fall komplett pfändbar? Vielen Dank für die Antwort.
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich gibt es mehrere Arten von Corona-Beihilfen. Der Corona-Pflegebonus des Bundes ist unpfändbar, die Unpfändbarkeit ist bereits im Gesetz enthalten, das diese Corona-Beihilfe Regelt.
Es gibt auch noch weitere Corona-Beihilfen. Hier ist die Frage nach der Pfändbarkeit nicht endgültig beantwortet, da es noch keine abschließende Rechtsprechung gibt.
Grundsätzlich gilt aber, dass Zahlungen gemäß § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar sind, wenn sie zweckgebunden sind. Dies dürfte bei der Corona-Beihilfe der Fall sein.
Es ist also empfehlenswert, die Zahlung dem Insolvenzverwalter zu melden und darauf hinzuweisen, dass die Zahlung aus oben genannten Gründen unpfändbar ist. Sie können auch die erste entsprechende Gerichtsentscheidung zitieren: Beschluss des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 39 T 57/20, Datum 23.04.2020
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht