Regelinsolvenz/Ehepartner

Sehr geehrte Damen und Herren. Seit 01.01.2008 bin ich Selbstständig (Gebäudereinigung/Gebäudereinigermeister) Meine Frau und ich werden bei der Steuer gemeinsam veranlagt. Meine Frau hat im Rahmen meiner Selbstständigkeit keine Unterschrift als Bürger oder Ähnliches geleistet. Alle Anschaffungen im Privatbereich inkl. Miete wurden(Nachweisbar) von meiner Frau geleistet, Das Arbeitseinkommen wurde entsprechend versteuert(Lohnsteuer).Auch der im November notwendige Umzug von Ismaning nach Markranstädt wurde finanziell durch meine Frau bewältigt. Dazu kommt noch das wir gemeinsam meine Mutter seit November 2011 pflegen (Pflegestufe1). Sie wohnte bis zur Diagnose Krebs alleine in unserem Haus (jeder ein drittel Eigentum) in Markranstädt, war dann ein Jahr in Ismaning (Chemotheraoie) und im November gemeinsam mit uns nach Markranstädt. Seit Mai 2010 bis März 2013 haben meine Frau und ich ca 31.000,00€ Einkommensteuer bezahlt und immer noch ist es nicht genug. Jetzt gibt es eine Vollstreckungsankündigung vom FA Borna mit Pfändung meines Geschäftskontos und meines Privatkontos. Ich wollte morgen ein P-Konto eröffnen und zumindest mein Gehalt (seit März2013 bin ich noch zusätzlich angestellt) vor der Pfändung zu schützen. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag für mich als Selbstständiger? Durch eine Regelinsolvenz würde ich meine Firma gerne selbst führen, welche Möglichkeiten gibt es dazu. Macht es Sinn den Geschäftsbetrieb einzustellen?
Würden Sie mich mit der Kanzlei anwaltlich vertreten können und welche Kosten würden da auf mich zukommen (ca. 600,00€) für die Anwaltskanzlei? Abschließend noch eine Frage, da ich Selbstständig arbeite, Angestellt bin und Pflegeperson meiner Mutter bin, meine Frau weiter in München arbeitet und nur alle 14 Tage nach Markranstädt kommt, ich jedoch die anderen Wochenenden nach München fahre um mich um die Firma zu kümmern haben wir schon länger, das heißt wir planen das seit vier Jahren immer so , ab Freitag zwei Wochen Urlaub. Kann ich das machen, die Verhinderungspflege für meine Mutter ist auch bereits organisiert.
Mit freundliche Grüßen Mario Pauli

1 Antwort
  1. Admin
    says:

    Sehr geehrter Herr Pauli,

    mit einem P-Konto werden Sie zumindest den Sockelbetrag erhalten. Wenn Ihre Einkünfte aus der unselbstständigen Tätigkeit über 1029 € hinausgehen, sollten Sie Ihr Einkommen durch aktuelle Abrechungen nachweisen. Darüber hinaus gehenden Pfändungsschutz sollten Sie durch einen Pfändungsschutzantrag beim Ihrem Amtsgericht beantragen.

    Um Ihre Verbindlichkeiten vom Vermögen Ihrer Ehefrau zu trennen, sollten Sie durch getrennte Veranlagung soweit möglich bewirken, dass diese nicht für Ihre Steuerschuld einsteht.

    Hinsichtlich Ihres Wunsches, Ihre Firma selbst zu führen, ist die beste Möglichkeit, dass eine sog. Auffanggesellschaft durch eine Vertrauensperson eröffnet wird. Nur so können die kompletten Erlöse der Gesellschaft verbleiben.

    Wie bereits betreffs Ihrer vorhergehenden Frage geschrieben ist Ihr Sachverhalt komplex, sodass ich Ihnen vorschlage, uns über unsere kostenfreie Beratungshotline zu kontaktieren, damit wir die Fragen besprechen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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