Rentennachzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich in der WOhlverhaltensphase der Regelinsolvenz. Nun erwarte ich eine Rentennachzahlung und habe eine Frage. Muss ich diese voll zur Verfügung stellen oder darf ich davon etwas behalten. Meinem Treuhänder muss ich darüber sofort unterrichten, oder?

Vielen Dank für Ihre Mühe

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Unterrichten Sie Ihren Treuhänder! Es ist eine Obliegenheit, jeden Vermögenszuwachs/jede Einkommensänderung unverzüglich an den Treuhänder UND das Insolvenzgericht zu kommunizieren.

    MfG

    RA Andre Kraus

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