Verfahrenskosten Regelinsolvenz

Ich und meine Frau sind seit 3 Jahren in der Regelinsiolvenz (Beginn 01/2014). Ist es möglich vom Treuhänder zu erfahren, welche Kosten für Treuhänder/Gericht bisher angefallen sind und welche dieser Kosten durch die mtl. Pfändungsbeträge (es werden durchschnittlich ca. Euro 700-1000 Euro vom Lohn abgezogen) beglichen wurden? Und wie erfahren wir, welche Kosten nach 6 Jahren aus heutiger Sicht noch übrig bleiben? Es ist nirgends nachzulesen, ob der Treuhänder eine z.B. jährliche Auskunftspflicht gegenüber dem Schuldner hat.Warum hat der Gesetzgeber hierfür nicht vorgesorgt, denn man beginnt ja unter Umständen nach 6 Jahren wieder mit Schulden (wir haben beide vorsorglich eine Stundung der Verfahrenkosten beantragt – werden bei unseren mtl. gepfändeten Beträgen denn nur die Kosten des Treuhänders oder auch die des Gerichts beglichen)? Mir Grüßen aus Bayern

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zunächst einmal möchten wir uns für Ihre Anfrage bedanken.

    Ein Auskunftsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter besteht nicht. Nur der Insolvenzverwalter selber verfügt über umfangreiche Auskunftsrechte. Die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers scheint einleuchtend. Der Insolvenzverwalter soll seine Zeit schließlich nicht mit der Beantwortung unzähliger Anfragen verbringen, vielmehr soll er das Vermögen des Schuldners bestmöglich und effektiv verwerten – im Sinne der Gläubiger.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert