VWL in der Insolvenz

Guten Tag, im November 2008 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet.Ich habe nur 1x jährlich von meinem Verwalter einen Fragebogen zugesandt bekommen und musste meine
Gehaltsabrechnungen vorlegen.Ich hatte schon immer VWL auf den Abrechnungen stehen.
Im März dieses Jahres kündigte ich diese VWL (Bausparvertrag).Mitte April teilte mir mein Verwalter mit, daß das Gericht mein Verfahren zum Abschluss bringen will.Ausserdem wollte
er wissen, was es mit den VWL auf sich hat.Ich teilte ihm dies mit.Jetzt fordert er die gesamte Auszahlungssumme an – laut BGH wäre das Geld Massebestandteil.Was kann ich tun ? Vielen Dank schon mal.

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragenstellerin,

    die Beantwortung Ihrer Frage ist vom Einzelfall abhängig.

    Grundsätzlich zählt der sog. Neuerwerb zur Insolvenzmasse. Zu diesem Thema können Sie sich folgenden Artikel unserer Internetpräsenz durchlesen:

    http://anwalt-kg.de/lexikon/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/neuerwerb/

    Gerne möchten wir Ihnen in Ihrer Situation mit einem telefonischen Beratungsgespräch weiterhelfen. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte unser Sekretariat:

    0221 – 6777 00 55

    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus

  2. Bella
    says:

    Hallo, hab noch was vergessen: Die Wohlverhaltensperiode beträgt ja 6 Jahre nach Verfahrenseröffnung.Eigentlich war diese Periode ja bei mir im November 2014 zu Ende, oder ??? Danach kann man ja nichts mehr einfordern.

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