Bürgschaft

Hallo, habe eine Bürgschaft für meinen ehem. Schwiegersohn übernommen über 150.000 Euro, hatte damals schon weitere Verbindlichkeiten und geringes Einkommen. Daraufhin Eintragung einer Grundschuld auf mein Eigentum. Der Kreditvertrag wurde gekündigt und ich wurde unter Androhung der Zwnagsversteigerung zu einer Zahlung verpflichtet. Wir haben zur Zeit eine Ratenzahlung vereinbart, die meine Tochter übernimmt. Als Rentner kann ich kaum alle anderen Belastungen tragen. Ist dies rechtens? Wir haben überlegt selbstständig ein Grundstück zu verkaufen um alle Schulden zu tilgen… aber dann sind wohl die Verhandlungsmöglichkeiten bei einem Vergleich geringer?
Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Rechtmäßig des Bürgschaftsvertrags kann bei Vorliegen von Vermögenswerten auf Seiten des Bürgen oftmals angenommen werden. Sollten Zweifel bezüglich der Rechtmäßigkeit bestehen, empfehle ich eine gesonderte Prüfung des Vertrags.

    Der Verkauf eines Grundstücks erzielt in der Regel einen deutlich höheren Erlös, als die Zwangsversteigerung desselbigen. Allerdings muss bei Vorlegen eines außergerichtlichen Vergleiches sog. Vergleichsreife vorliegen, das heißt, dass das Grundstück dann bereits veräußert sein muss.

    Gerne biete ich Ihnen zur Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs ein kostenfreies telefonisches Erstberatungsgespräch an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0221 – 6777 00 55 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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