Gehalt vor Pfändung schützen

Hallo,

ich habe schulden, ich habe ein P-Konto, ich bziehe Hartz 4 – ALG 2, ich bin verheiratet mit 2 Kindern. Meine Frage: Ich hoffe das ich bald arbeite, wie kann ich mein Gehalt vor Pfändung schützen, besonders beim Arbeitsgeber, mein Gläubiger versucht alles (hat sogar beim Job Center versucht und Kaution bei meinem Vermieter etc.) also:

1-Welche schritte muss gemacht werden um mein Gehalt vor Pfändung zu schützen beim Arbeitgeber (wenn ich arbeite, ich möchte mich im Voraus informieren, bevor ich eine Arbeitstelle annehme), ich glaube schon dass er versuchen wird das gleich beim Arbeitsgeber zu pfänden, und nicht nur bei der Bank.

2- Welche schritte muss gemacht werden um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen überall nicht nur bei der Bank, die Bank sagte: ich brauche nur ein Formular ausfüllen lassen bei Job Center, aber wenn es um Gehalt geht brauche ich was von Amtsgericht?

Bitte um Ihre Hilfe

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Kai

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten.

    1. Es besteht keine rechtliche Handhabe gegen Lohnpfändungen, sofern die Forderung des Gläubigers besteht und die Vollstreckung der Höhe nach angemessen ist. Sollte dieses zutreffen, hängt es alleine vom Gläubiger ab, ob er eine Vollstreckungsmaßnahme bei Ihrem Arbeitgeber durchführt.

    2. Neben der Erhöhung des Pfändungsfreibetrags durch eine entsprechende Bescheinigung nach 850k ZPO bezüglich bestehender Unterhaltspflichten, kann das Amtsgericht in besonderen Fällen eine zusätzliche Erhöhung gewähren.

    Gerne biete ich Ihnen zur Klärung weiter Fragen und zur Besprechung des weiteren Vorgehens ein kostenfreies telefonisches Beratungsgespräch an. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin unter 0221 – 6777 00 55.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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