Grundschuld
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Besitz befindet sich eine Immobilie und Grundstücke, die allerdings mit Grundschulden belastet sind. Die Verbindlichkeiten sind nun aktuell fällig. Wie sieht es aus, wenn ich meine Grundstücke auf meine Kinder übertrage, bekommen diese dann auch die Grundschulden und müssen die Schulden zahlen oder bleiben diese bei mir und ich könnte somit eine Insolvenz beantragen? MfG Okko
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Eine Grundschuld ist das dingliche Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags zu fordern. Die Grundschuld wird bei einer Übertragung des Eigentums nicht aus dem Grundbuch gelöscht und bleibt weiterhin bestehen. Die Hauptschuld wird weiterhin gegen Sie bestehen bleiben.
Gerne können wir uns in einem kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch mit Ihrer Situation auseinander setzten und Ihre Möglichkeiten der Entschuldung besprechen. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt