Kontopfändung

Hallo! Ich habe folgende Frage: Ein Gläubiger von mir hat mir trotz eines meinerseits
gemachten Ratenangebots Kontopfändung gemacht. Mein Arbeitgeber wäre bereit
mir meinen Lohn aurfgrunddessen per Verrechnungsscheck auszuzahlen zur Gutschrift
auf einem anderen Konto, evtl. das meiner Frau auf dem ich Mitvollmacht habe. Die
Frage ist nun wenn das so gelöst werden würde, würde ich mich damit strafbar machen
und wenn dem so wäre, welche Möglichkeiten gäbe es evtl. sonst noch mich meines
Lohns legal zu bemächtigen solange diese Kontopfändung besteht? Besten Dank
für Ihren Rat und Ihre Auskunft. Michael

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Tatsächlich könnte das “Verschieben” des Geldes eine Straftat nach § 288 StGB (Strafgesetzbuch) darstellen. Es ist also ausdrücklich davon abzuraten.

    Empfehlenswerte wäre die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto):

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/das-p-konto-alles-wissenswerte-zum-pfandungsschutzkonto/

    Auf diesem Wege können Sie den pfändungsfreien Anteil Ihres Einkommens sicher.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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