Lohnpfändung

Mein Mann hat eine lohnpfändung, ich als Ehefrau habe ein monatliches Nettoeinkommen von 610,00 €. Kann meine Frau als unterhaltsberechtigt bei der lohnpfändung berücksichtigt werden aufgrund des geringen Einkommens?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Grundsätzlich können Ehegatten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen zählen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

    Ob Sie als Ehefrau tatsächlich unterhaltsberechtigt wären, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird von den Gerichten jeweils im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewertet. Bei der Bewertung spielen selbstverständlich die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten, die Haushaltskosten, persönliche Bedürfnisse etc. eine gewichtige Rolle.
    Demnach kann auf Basis der vorliegenden Informationen keine pauschale Auskunft erteilt werden.

    Gerne bieten wir Ihnen aber ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch an, um die Angelegenheit näher mit Ihnen zu erörtern. Kontaktieren Sie doch bitte unser Sekretariat und vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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