Pfändung

Sehr geehrte Damen und Herren,
möglicherweise kommen auf mich Forderungen zur Rückerstattung unberechtigter Sozialleistungen zu. Ich könnte diese nicht erstatten, so daß die Pfändung erfolgen würde. Nun möchte ich gerne wissen, was mir dann noch zum Leben verbliebe. Ich bin Rentner und lebe von meiner Ehefrau getrennt. Unsere Renten betragen netto Frau 800€, meine Rente 2200€. Wir haben unsere Renten je zur Hälfte geteilt, so daß jeder über 1500€ verfügt. Würde meine Frau bei Pfändung die 1500€ behalten und was würde mir verbleiben? Wäre eine Entschuldung durch Privatinsolvenz möglich?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wäre ein entsprechender Teil Ihrer Rente pfändbar. Damit würde sich Ihre Rente entsprechend des pfändbaren Betrags verringern. Ihnen bleibt grundsätzlich persönlich überlassen, inwiefern Sie einen Teil der Rente an Ihre Frau überweisen. Eine Verpflichtung zur Zahlung könnte sich lediglich aufgrund einer Unterhaltspflicht ergeben. Gerne führen wir mit Ihnen ein kostenloses Erstberatungsgespräch um Ihnen umfassend die verschiedenen Möglichkeiten einer Entschuldung darzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

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