Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug

Guten Tag,
wir haben Dienstleistungen für eine Seniorenresidenz erbracht und hohe offene Forderungen.Seit Übernahme eines neuen Betreibers Mitte 23 flossen die Zahlungen nur mit Mahnung. Jetzt gab es neuen Betreiber ab 3.4. und dieser meldete am 16.4. Insolvenz an. Wir sind sicher, dass hier Eingehungsbetrug vorliegt und wollen Strafanzeige stellen.
An wen stellen wir diese? An den alten Betreiber – an den neuen? Alles sehr undurchsichtig.
Danke für Auskunft.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Rechtsrat im Einzelfall, den Sie ja hier detailreich geschildert haben, dürfen wir hier nicht erteilen.

    Nur so viel: Nur wenn erwiesen ist, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste, dass er nicht bezahlen kann, kommt eine Verurteilung wegen Eingehungsbetrug überhaupt in Frage. Ein solcher Nachweis ist schwierig.

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