Ambulanten Pflegedienst gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Ambulanten Pflegedienst gründen und betreiben
Der demographische Wandel zieht um sich – unsere Gesellschaft wird immer älter. Viele Menschen werden in Zukunft pflegebedürftig und sind auf einen ambulanten Pflegedienst angewiesen. Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes bietet jedoch viele Fallstricke, wie zum Beispiel die Zulassungsbedürftigkeit des Gewerbes. Der Umfang des Gründungsprozesses hängt zudem stark von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab.
Wenn sie Fragen haben wie:
- „Wie gründe ich einen ambulanten Pflegedienst?“,
- „Wie kann ich gegen eine negative Bewertung im Internet vorgehen?“ oder
- „Wie erhalte ich die Zulassung für meinen ambulanten Pflegedienst?“
werden Sie auf dieser Seite umfänglich über den Gründungsprozess eines ambulanten Pflegeservice informiert.
Wir gründen Ihren Pflegedienst – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.
Fakten zur Pflegedienst Branche
- In den letzten 20 Jahren hat sich die Anzahl der ambulanten Pflegedienste um über 30 % erhöht
- 2017 gab es rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Statistik: statista.com
Inhaltsverzeichnis
Rechtsform und Formalitäten
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Ambulanten Pflegedienst online gründen oder Anfrage senden
Sie können Ihr Unternehmen direkt online gründen oder uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung zu erhalten.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihres ambulanten Pflegedienstes. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihres Pflegedienstes
Wir beginnen mit der Gründung Ihres ambulanten Pflegedienstes. Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Rechtsform wählen
Um ein Unternehmen zu gründen, muss zunächst die passende Rechtsform für die Unternehmung gefunden werden. Im Bereich der ambulanten Pflegedienste sind die am häufigsten gewählten Rechtsformen:
- Die GmbH ,
- die UG (haftungsbeschränkt) oder
- die GbR.
Auf den Ablauf der Gründung sowie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform wird nachfolgend eingegangen.

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Ablauf der Gründung Ihres Pflegedienstes
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie im ersten Schritt zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihren Pflegedienst.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen außerdem Ihren individuellen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Bei Bedarf sind wir dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
Wir tragen Ihren ambulanten Pflegedienst in das Handelsregister ein und melden ihn steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine anwaltliche Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Unternehmens
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Pflegedienst als GmbH gründen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die favorisierte Unternehmensrechtform in Deutschland. Die Eröffnung der GmbH fordert dabei die Aufbringung eines Stammkapitals von mindestens 12.500 Euro. Um der privaten Haftung zu entgehen, ist jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro zu hinterlegen.
Vorteile der GmbH
Neben dem Vorteil der privaten Enthaftung und dem guten Ruf der GmbH, erlangt auch Ihr Pflegedienst ein professionelles Image.
Nachteile der GmbH
Das hohe Stammkapital hält viele Gründer davon ab, eine GmbH zu gründen. Eine Ausweichmöglichkeit dafür bietet die UG.
Pflegedienst als UG (haftungsbeschränkt) gründen
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann bereits mit einem Stammkapital von 1,- Euro gegründet werden. Tatsächlich wird zur Eröffnung des Geschäftsbetriebes eher ein höheres Kapital vonnöten sein. Wie bei der GmbH, haften Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen.
Vorteile der UG
Der geringe Kapitalaufwand zur Gründung einer UG bietet Gründern eine gute Alternative zur GmbH. Zusätzlich sind die formalen Kosten etwas geringer. Auch der private Haftungsausschluss lädt Gründer dazu ein, sich für diese Gesellschaftsform zu entscheiden.
Nachteile der UG
Die geringeren Stammeinlagepflichten verleihen der UG im Gegensatz zur GmbH einen schlechteren Ruf.
Pflegedienst als GbR gründen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründet sich nach § 705 BGB mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages, in dem mindestens zwei Gesellschafter die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks beschließen.
Vorteile der GbR
Die Gründung einer GbR ist einfach und preiswert. Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bietet den Vorteil, dass Sie keine Umsatzsteuern abführen müssen, wenn Ihr Jahresumsatz kleiner als 17.500 Euro ist.
Nachteile der GbR
Mit der Gründung einer GbR haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gegensatz zur UG und der GmbH fällt auch die Steuerlast höher aus. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, dass Sie keinen offiziellen Firmennamen wählen können – Sie treten jederzeit mit Ihrem Vor- und Nachnamen auf. Hintergrund dessen ist, dass die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen wird.
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Handelsregistereintrag
Das Handelsregister veröffentlicht alle offiziell angemeldeten Gewerbebetriebe. Der Eintrag ins Handelsregister ist dabei verpflichtend für Sie, wenn Sie eine Gesellschaft nach Handelsrecht gründen. Dazu gehören:
- UG
- GmbH
- UG & Co. KG
- GmbH & Co. KG.
Im Rahmen Ihrer Beauftragung nehmen wir die Eintragung Ihres ambulanten Pflegedienstes für Sie vor.
Ambulanten Pflegedienst gründen – Anmeldung beim Finanzamt
Neben der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist auch eine Anmeldung beim Finanzamt zu tätigen. Auch diesen Schritt übernehmen wir bei Auftrag für Sie. Wir erstellen Ihnen außerdem im Bedarfsfall die Eröffnungsbilanz für Ihren ambulanten Pflegeservice. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Finanzamt, erhalten Sie eine Steuernummer und dürfen somit Rechnungen ausstellen und Umsätze generieren.
Ambulanten Pflegedienst gründen – Anmeldung beim Gewerbeamt
Ihr Pflegedienst ist auch beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden, erst dann werden Sie offiziell der Inhaber Ihres Unternehmens. Dazu organisieren wir Ihnen zunächst einen Notartermin bei einem Notar in Ihrer Nähe. Im Anschluss daran nehmen wir die gewerbliche Anmeldung vor.
Gesundheitsamt
Je nachdem, wo Sie Ihren ambulanten Pflegedienst eröffnen möchten, ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt vorzunehmen. Dazu kann es außerdem erforderlich sein, dass Sie die Gesundheitszeugnisse und polizeilichen Führungszeugnisse Ihrer Mitarbeiter vorlegen.
Berufsgenossenschaft
Sie sollten sich zudem eigenständig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Diese ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollten Sie Zweifel haben, an welche Berufsgenossenschaft Sie sich genau wenden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (BPA)
Sobald Sie sich mit Ihrem ambulanten Pflegeservice selbständig machen, ist es Ihnen gestattet, Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste zu werden. Wie viele Berufsverbände, setzt er sich für die Bedürfnisse seiner Mitglieder gegenüber den Trägern und der Politik ein.
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Ambulanten Pflegedienst gründen – Voraussetzungen
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes bringt viel Verantwortung mit sich. Aus diesem Grund müssen Sie spezielle Voraussetzungen erfüllen, um sich mit Ihrem ambulanten Pflegedienst selbständig zu machen (§ 71 SGB XI).
Die Gründung eines Pflegeservice setzt voraus, dass Sie eine ausgebildete Pflegefachkraft sind oder eine solche beschäftigen. Das bedeutet, dass Sie oder ein Angestellter ausgebildet sein muss zum
- Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder
- Altenpfleger.
Möchten Sie mit Ihrem Pflegedienst einen Fokus auf die Arbeit mit behinderten Menschen legen, sind auch ausgebildete Heilerzieher oder ausgebildete Heilerziehungspfleger als Pflegefachkraft denkbar.
Die Pflegefachkraft muss zudem in den letzten acht Jahren, mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung gesammelt haben.
Zur Gründung eines Pflegeservice muss außerdem eine ausgebildete Pflegedienstleitung (PDL) in Ihrem Pflegedienst beschäftigt sein. Sollten Sie selbst eine Weiterbildung zur PDL haben, genügt dies zur Erfüllung dieser Voraussetzung. Die Berufsbezeichnung der PDL ist rechtlich nicht geschützt, dennoch gibt es anerkannte Weiterbildungen mit einem Umfang von mindestens 460 Lehrstunden. Diese werden von privaten Lehrinstituten angeboten. Typische Inhalte einer Weiterbildung zur PDL sind:
- Pflegeorganisation,
- Personalführung,
- Qualitätsmanagement,
- Recht und
- BWL.
Oftmals unterscheiden sich die Anforderungen an eine PDL von Bundesland zu Bundesland, holen Sie sich also unbedingt Informationen bei den zuständigen Behörden ein.
Eine Anerkennung als PDL ist auch mit absolvieren eines Studiums im Pflegemanagement möglich, dieses ist jedoch nicht zwingend zu durchlaufen.
Das Gründen eines ambulanten Pflegedienstes gehört zu den zulassungsbeschränkten Gewerbebetrieben und unterliegt damit nicht der Gewerbefreiheit. Aus diesem Grund benötigen Sie zur Gründung Ihres Pflegeservice zunächst eine Zulassung der Pflege- und Krankenkasse.
Zur Zulassung stellen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Pflegekasse und einen Antrag bei der Krankenkasse. Die Anträge sind sich sehr ähnlich. Manche Landesverbände bieten Ihnen dazu Checklisten in Form von Downloads an. Diese sind sehr hilfreich, um einen Überblick über die beizubringenden Dokumente zu erlangen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) überprüft die Qualität Ihres ambulanten Pflegedienstes – und das immer unangekündigt. Manchmal kann eine solche Prüfung auch Teil des Zulassungsverfahrens sein. Damit soll die Qualität Ihrer Dienstleistung überprüft werden, um es Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen zu ermöglichen, sich den passenden Pflegedienst auszuwählen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden dazu veröffentlicht. Außerdem fertigen die Landesverbände der Pflegekassen einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung an.
Grundlage der Bewertung sind die Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR). Im Falle von Mängeln an Ihrer Qualität, haben Sie diese im Rahmen der Fristsetzung zu beseitigen.
Damit Sie auch rechtlich ausreichend gewappnet sind, um Ihren Pflegedienst zu gründen, sollten Sie sich bereits zu Beginn Ihres Gründungsprozesses mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Dazu gehören u.a.:
- Die Rahmen- und Bundesempfehlungen für die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege gemäß § 132a SGB V,
- die Rahmenverträge sowie Bundesempfehlungen und Bundesvereinbarungen über die pflegerische Versorgung gemäß § 75 SGB XI,
- das Bundessozialhilfegesetz,
- das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz,
- das Infektionsschutzgesetz sowie die
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Pflegeberufe.
Ohne Versorgungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch sind Sie nicht dazu befugt pflegerisch für versicherte Pflegebedürftige tätig zu werden. Der Versorgungsvertrag wird zwischen Ihrem Pflegedienst und der Pflegekasse geschlossen. Er gibt Ihnen die Erlaubnis versicherte Pflegebedürftige zu versorgen. Außerdem sind in Ihm Maßgaben zur Art, dem Inhalt und des Umfangs der pflegerischen Tätigkeiten enthalten.
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Ambulanten Pflegedienst gründen – Buchhaltung outsourcen
In den meisten Fällen sind Unternehmen zur Erstellung einer Bilanz und der doppelten Buchführung nach dem HGB verpflichtet. Die Erstellung ist gesetzlich geregelt und bringt relativ hohe Anforderungen mit sich.
Doppelte Buchführung
Diese Vorgänge sind in der doppelten Buchführung enthalten:
- Kontierung und Buchung der Ausgangsrechnung,
- Abstimmen der Debitoren-Konten,
- Ausdruck offener Posten,
- Kontierung und Buchung der Eingangsrechnung,
- Abstimmung der Kreditoren-Konten,
- Ausdruck der Verbindlichkeiten,
- Abstimmen der Bestände,
- Kontierung und Buchung der Kasse und
- Kontierung und Buchung der Kontoauszüge.
Die Vorgänge müssen zeitnah und exakt erfasst werden.
Outsourcing der Buchhaltung
Damit sich unsere Mandanten voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können, empfehlen wir die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister. Sie haben dadurch nicht nur mehr Zeit, sich auf die geschäftlichen Belange Ihres Pflegedienstes zu konzentrieren. Auch die Haftung für die ordnungsgemäße Buchführung wird Ihnen damit vom externen Dienstleister abgenommen. Natürlich haben Sie jederzeit einen Einblick in Ihre Finanzen und halten diese so immer im Blick.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
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Ambulanten Pflegedienst gründen – eigenständig oder Franchise?
Sie können Ihren Pflegedienst selbständig betreiben. Damit schaffen Sie eine Corporate Identity und können einen eigenen Namen für Ihr Unternehmen auswählen.
In der ambulanten Pflegebranche ist es dazu nichts ungewöhnliches, wenn Sie auf ein Franchise-Modell zurückgreifen. Sie können einen bekannten Markennamen für Ihre Dienstleistungen verwenden (z.B. Home Instead) und zahlen im Gegenzug eine Franchisegebühr an den Franchise-Geber.
Vorteile des Franchisings
Durch die Wahl eines Franchise-Konzeptes erhalten Sie mehr Sicherheit bei der Gründung. Sie können die Erfahrungen des Franchise-Gebers nutzen und benötigen in der Regel ein etwas geringeres Startkapital. Außerdem unterstützt der Franchise-Geber Sie bei der Einrichtung Ihres Geschäfts und Ihre Kreditwürdigkeit steigt.
Nachteile des Franchisings
Sie arbeiten in einem vorgegebenen Rahmen und können Ihrer Geschäftstätigkeit kein eigenes Konzept geben. Außerdem sind dem Franchise-Geber regelmäßige Franchise-Gebühren zu zahlen.
Ambulanten Pflegedienst gründen – Finanzierung
Zur Gründung Ihres Pflegedienstes müssen Sie liquide sein. Dann, und auch im weiteren Verlauf Ihrer Geschäftstätigkeit, kann es sein, dass Sie auf das Kapital eines Investors angewiesen sind. Die Aufnahme eines Bankkredits könnte Sie teuer zu stehen kommen, denn Sie haften für die Verbindlichkeiten des Kredits – unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform – mit Ihrem privaten Vermögen.
Zur Finanzierung durch einen Investor sind daher die klassischen Finanzierungsformen empfehlenswert. Neben der Einbeziehung des Investors als Gesellschafter mit Beteiligungsvertrag sind Finanzierungsformen wie der stille Gesellschafter oder das partiarische Darlehen zu nennen.
Die Finanzierung durch einen Investor ist meist in zwei Fällen relevant:
- Sie benötigen Fremdkapital bereits zur Gründung Ihres Pflegedienstes oder
- Sie möchten expandieren, da Ihr Unternehmen unerwartet und bedeutend wächst.
Ziele des Beteiligungsvertrags
Beteiligungsverträge regeln die Einzelheiten des Verhältnisses zwischen Investor und Unternehmen und berücksichtigen in den meisten Fällen auch die Möglichkeit zukünftiger Beteiligungen. Bei Erstellung des Beteiligungsvertrag ist es wichtig, dass Sie von möglichst günstigen Regeln zur Finanzierung profitieren und auch der Ein- bzw. Ausstieg des Investors geregelt ist.
Mit anwaltlicher Expertise begleiten wir Sie auf Ihren Wunsch hin auch in diesem Bereich und übernehmen alle Schritte der Vertragsgestaltung. So ist Ihr Beteiligungsvertrag lückenlos geregelt – und das zum Festpreis.
Formen der Beteiligung
Klassische Formen der Beteiligung sind:
- Die Beteiligung als Gesellschafter der UG oder GmbH
- Die Beteiligung als Kommanditist der UG & Co. KG bzw. GmbH & Co. KG
- Die atypische stille Beteiligung
- Die typische stille Beteiligung
- Das partiarische Darlehen
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Ambulanten Pflegedienst gründen – Marke anmelden
Sie können Ihren ambulanten Pflegedienst mit einer eigenen Marke von konkurrierenden Pflegediensten abgrenzen. Eine Marke kann für den Unternehmensnamen, aber auch für Ihre Dienstleistungen oder sogar Produkte angemeldet werden. Damit bekommt Ihr Unternehmen einen Wiedererkennungswert und ein Alleinstellungsmerkmal.
Ablauf der Markenanmeldung
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Sie aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Marke auch in das jeweilige Register eingetragen werden kann. Dazu wird eine Bekanntheitsschutzprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser wird auch eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche getätigt.
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke in das jeweilige Markenregister eingetragen. Jetzt ist Ihre Marke für die nächsten zehn Jahre geschützt. Der Zeitraum kann auch beliebig oft verlängert werden.

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Deutsche Marke anmelden
Sollte sich Ihr Kundenkreis eher in Deutschland befinden, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung einer deutschen Marke. Der Markenschutz ist dann in der gesamten Bundesrepublik gültig und Sie können gegen Rechtsverstöße vorgehen.
Europäische Marke anmelden
Sollte Ihr Kundenkreis im gesamten EU-Gebiet angesiedelt sein, empfehlen wir die Anmeldung einer europäischen Marke. In ihrem konkreten Fall bedeutet das, dass sich die Anmeldung eines europäischen Markenschutzes erst dann empfiehlt, wenn Sie mit Ihren Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten expandieren möchten.
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Ambulanten Pflegedienst gründen – negative Bewertungen auf Google & Co. löschen
Der Ruf Ihres Pflegedienstes ist die Grundlage Ihrer Geschäftstätigkeit. Gerade im sozialen Dienstleistungsbereich ist es von Bedeutung, dass Ihr Pflegedienst einen guten Eindruck hinterlässt. Schlechte Online-Bewertungen sollten deshalb möglichst vermieden werden.
Namhafte Bewertungsportale sind u.a.:
- Google,
- Jameda,
- Yelp,
- Proven Expert
Lässt sich eine schlechte Online-Bewertung doch nicht vermeiden, kann sie in vielen Fällen gelöscht werden.
Bedeutung von Online-Bewertungen
Das wichtigste Bewertungsportal im Internet ist Google – rund 90 % aller Suchanfragen im Internet gehen von diesem Portal aus. Außerdem achten 77 % der Verbraucher bei einem Kauf von Produkten oder Dienstleistungen auf die Online-Bewertungen des Anbieters.
So löschen Sie negative Bewertungen im Internet
Nicht jede Online-Bewertung ist rechtmäßig bzw. wurde berechtigterweise abgegeben. Neben der Möglichkeit direkt eigenständig gegen die schlechte Bewertung vorzugehen, übernehmen wir diese Angelegenheit auch gerne für Sie. Eine Bewertung muss dann vom jeweiligen Online-Portal gelöscht werden, wenn Sie einer der drei nachfolgenden Kategorien zuzuordnen ist:
- Unwahre Tatsachenbehauptung: Der Inhalt der abgegebenen Behauptung ist schlicht unwahr. Dazu gehört auch der Fall, in dem ein Bewertender gar kein Kunde oder ein Angehöriger eines solchen bei Ihnen war.
- Beleidigung oder andere strafrechtlich relevante Bewertung: Beleidigende oder anderweitig strafrechtlich relevante Bewertungen müssen seitens des Bewertungsportals gelöscht werden. Dazu zählt zum Beispiel die Verwendung von Schimpfwörtern.
- Gefälschte Bewertungen: Einige Bewertungen im Internet sind gefälscht. Dies ist beispielsweise auf Konkurrenten zurückzuführen, die Ihr Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken wollen. Solche Bewertungen sind ebenfalls seitens des Portalbetreibers zu löschen.

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Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Im nächsten Schritt prüfen wir kostenlos, wie hoch die Erfolgsaussichten zur Löschung der Bewertung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schnellstmöglich mit. Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung der Bewertung beauftragen möchten.
Daraufhin wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung bei Vorliegen guter Erfolgsaussichten seitens des Portals gelöscht.
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Datenschutzbeauftragter
Eventuell sind Sie mit Ihrem ambulanten Pflegedienst zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Dazu müsste Ihr Unternehmen zuerst einmal auch personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Dies sollte bei einem ambulanten Pflegedienst zur alltäglichen Geschäftsroutine gehören und ist damit in jedem Fall zu bejahen. Zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist Ihr Pflegedienst verpflichtet, wenn:
- Personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist bereits bei Verwendung von Computern automatisiert. Außerdem müssten in Ihrem Pflegeservice mindestens neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigt sein.
- Ihr Geschäftsmodell die automatisierte Datenverarbeitung beinhaltet.
- Sie sensible personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen auch die Gesundheitsdaten eines Pflegebedürftigen.
Ambulanten Pflegedienst gründen – Mitarbeiter beschäftigen
Die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes hat auch einige Besonderheiten in Bezug auf die Anstellung Ihrer Mitarbeiter. So kann es sein, dass Sie eine Mindestzahl an Pflegekräften einstellen müssen. Dies hängt vom jeweiligen Bundesland Ihres Firmensitzes ab. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass jederzeit eine Pflegedienstleitung (PDL) im Betrieb ist. Das bedeutet aber auch, dass die Anstellung einer einzigen PDL nicht ausreicht, auch für Urlaubs- und Krankheitszeiten der PDL ist eine Vertretung dieser erforderlich.
Arbeitsverträge können dazu vielfältig gestaltet werden:
- Vollzeit
- Teilzeit
- Jobsharing
- Minijob
- Werkstudent
- Ausbildung
- Praktikant
Typische Klauseln des Arbeitsvertrages
- Arbeitszeit und Arbeitsort
- Aufwendungen
- Beginn und Befristung
- Geheimhaltung
- Gesundheitliche Überprüfung
- Herausgabe von Arbeitsmitteln
- Kleidung
- Krankheit
- Kündigung
- Nebentätigkeit
- Vertragsparteien
- Probezeit
- Tätigkeitsbeschreibung
- Überstunden
- Urlaub
- Vergütung
- Wettbewerbsverbot
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Exkurs: Ambulanten Pflegedienst abwickeln und schließen
Die Schließung eines Unternehmens kann aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, aber auch aus gesetzlichen Gründen vorgeschrieben sein. Deshalb sollten Sie sich bereits zur Gründung Ihres ambulanten Pflegedienstes auch mit diesem unliebsamen Thema befassen. Ist Ihr Pflegedienst wirtschaftlich nicht mehr tragbar, resultiert dies meistens in zwei Szenarien:
- Insolvenz: Sie müssen Insolvenz anmelden, da Ihr Pflegedienst Schulden gemacht hat, die nicht mehr getilgt werden können
- Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit: Ihr Pflegedienst hatte nicht den erwarteten Erfolg und läuft nur mäßig. Aus diesem Grund soll er geschlossen werden.
Insolvenz bei Schulden des ambulanten Pflegedienst anmelden
Hat Ihr Pflegedienst Schulden angesammelt, die langfristig nicht abbezahlt werden können, so müssen Sie Insolvenz beantragen. Solange Sie dazu eine Unternehmensrechtsform gewählt haben, die Ihre private Haftung ausschließt, ist die Insolvenz nur für Ihren Pflegedienst anzumelden. Haben Sie eine Rechtsform zur Gründung gewählt, die Ihre private Haftung nicht ausschließt und können Sie die Verbindlichkeiten nicht aus Ihrem Privatvermögen begleichen können, müssen Sie Privatinsolvenz anmelden. Nach drei, fünf oder sechs Jahren können Sie eine Restschuldbefreiung beantragen.
Löschung ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit
Die Löschung eines Unternehmens ohne Sperrjahr und Liquidation bei Vermögenslosigkeit ist dann angebracht, wenn Ihr Unternehmen nur mäßig läuft. Das bedeutet nicht nur, dass Ihr Unternehmen kein Vermögen mehr haben darf, um ohne Sperrjahr gelöscht zu werden, es darf auch keine Schulden haben. Dieses Vorgehen ist auch der klassischen Liquidation vorzuziehen, da es wesentlich günstiger ist (statt 3.000 Euro nur 1.000 Euro). Nach drei Monaten wird Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.

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Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
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Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

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von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
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10 Nov 2020/1 Kommentar/in GründungHallo mal eine Frage ich möchte mir einen Online Shop eröffnen in bereich Computer und software und Erotik Artickel Verkaufen. Und auch über Ebay verkaufen was für ein gewerbe muss ich da beim Gewerbeamt anmelden.mfg
Kleingewerbe gründen
04 Nov 2020/0 Kommentare/in GründungHallo, möchte ein kleinngewerbe gründen. Firma sollte Schweißtechnik Mayer heißen. Welche voraussetzungen sollten hierfür gegeben sein? Danke schon mal.
Gründung, während längerem Auslandsaufenthalt
01 Nov 2020/0 Kommentare/in GründungGuten Tag, ist es notwendig die notariellen Termine in Deutschland durchzuführen oder kann dies auch über Notare anderer Länder abgewickelt werden. Ich bin zum Beispiel noch bis April in Arizona und würde aber gerne jetzt schon, zusammen mit meinem Bruder, die Firmengründung in angriff nehmen. Dieser befindet sich allerdings in Deutschland. Viele Grüße Philipp
Gesellschaft über leibliche Schwester / zeitnahe stille Teilhaberschaft
14 Okt 2020/0 Kommentare/in GründungSehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor eine Gesellschaft zu gründen, um damit für die Unternehmensfinanzierung eine Investition in Form einer stillen Teilhaberschaft entgegen zu nehmen. Problem besteht insoweit, dass ich, Christoph Fischer, kurz vor einer Privatinsolvenz stehe mit ca. 50.000 € Schulden. Das Gewerbe würde daher über meine leibliche Schwester geführt werden. Können […]
Gründung Aktiengesellschaft
24 Sep 2020/1 Kommentar/in GründungWir möchten eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von zunächst 50.000 € gründen. Die Aktiengesellschaft hat als Hauptzweck die An-, Verkauf bzw. Beteiligung an anderen Unternehmen. Zunächst soll ein Anteilseigner (eine GmbH) die AG mit der Einlage von 50.000 € die AG gründen. Im nächsten Schritt sollen 50% der Aktien für einen Betrag von 25.000 € […]
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