• Firma mit Auslandsbezug gründen

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Eine Firma mit Auslandsbezug gründen

Sie wollen eine Firma mit Auslandsbezug gründen? Sie sind sich noch nicht sicher, was es dabei alles zu beachten gibt? 

Immer mehr Gründungen in Deutschland haben einen nicht rein innerstaatlichen Gründungsablauf. Grundsätzlich kann jeder EU-Bürger in Deutschland ein Unternehmen gründen. Mit umfasst sind alle EWR-Staaten (EU zzgl. Island, Norwegen und Liechtenstein) sowie die Schweiz. Selbständige gewerbliche Tätigkeiten sind ebenso möglich wie eine Tätigkeit als  Freiberufler.

Bei Gründungen mit Auslandsbezuge gilt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten, sowohl für Gründungen aus dem Ausland, als auch bei Gründungen durch Ausländer. Auch  sollten Sie insbesondere als ausländischer Gründer etwas mehr Zeit für die Gründung einplanen.

Aufgrund unserer langjährigen und umfassenden Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir das Gründungsverfahren  genauestens und bringen die Gründung Ihrer Firma mit Auslandsbezug schnell, rechtssicher und zum Festpreis voran. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Rechtsanwalt. Die Varianten sind:

    1. Gründung aus dem Ausland
    2. Gründung durch einen Ausländer
    3. Gründung durch eine ausländische Gesellschaft

Wir gründen Ihre Firma – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte Firmengründung

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.