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Mit Gesellschaftsvertrag Streit vermeiden

Die Gründung einer Gesellschaft kann alleine erfolgen. Oft wird sie aber von mehrköpfigen Teams vorgenommen.

Viele Gründer möchten dabei möglichst schnell durchstarten und regeln im vorgeschriebenen Gesellschaftsvertrag häufig nur das unbedingt Nötige. An den Fall, dass es später u.U. einmal zu Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschaftern kommen könnte, wird in der Gründungsphase oft gar nicht gedacht und deshalb keine Vorsorge dafür getroffen.

Das kommt insbesondere dann häufig vor, wenn es ich bei den Gründern um gute Bekannte oder gar Freunde handelt. Ein allzu großer Vertrauensvorschuss rächt sich jedoch manchmal später.

Ein detaillierter Gesellschaftsvertrag kann klare Regeln aufstellen, Streitigkeiten vorbeugen – und letztlich das gute Verhältnis der Gesellschafter untereinander bewahren. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Bild von Geschäftsmann, der etwas unterschreibt

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.