Steuerliche Fragen
Teileinkünfteverfahren
Steuern sparen lassen sich bei offenen Gewinnausschüttungen mit dem so genannten Teileinkünfteverfahren, das bei der Finanzverwaltung beantragt werden kann. Profitieren können davon allerdings nur Gesellschafter, die
- entweder mindestens 25 Prozent der Anteile halten oder aber
- mindestens über ein Prozent Anteile verfügen, aber gleichzeitig Geschäftsführer sind.
In diesen Fällen sind nur 60 Prozent der Gewinnausschüttung zu versteuern, der Rest bleibt steuerfrei. Zusätzlich können Werbungskosten geltend gemacht werden, die bei Gewinnausschüttungen normalerweise nicht abzugsfähig sind.
Günstigerprüfung
Gesellschafter, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können beim Finanzamt auch einen Antrag auf so genannte Günstigerprüfung stellen. Es wird dann die Besteuerung gewählt, die vorteilhafter ist, also entweder die Erhebung von Kapitalertragssteuer oder die Versteuerung nach seinem persönlichen Steuersatz.
Geschäftsführergehalt
Steuern lassen sich auch sparen, wenn von der GmbH eine Geschäftsführervergütung ausgezahlt wird. Darauf fällt weder Körperschafts- noch Kapitalertragssteuer an. Das Gehalt sollte allerdings im Rahmen bleiben, da sich ansonsten die o.g. Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung stellen kann.
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