Gewinnausschüttung bei der GmbH
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Gewinnausschüttung bei der GmbH
Als Kapitalgesellschaft hat die GmbH unterschiedliche Steuern zu zahlen. Dazu gehören Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Diese Steuern sind grundsätzlich immer abzuführen, egal wie Gewinne der Gesellschaft verwendet werden.
Schüttet die GmbH ihre Gewinne allerdings aus, so fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer/ Abgeltungsteuer an.

Gewinnverwendung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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