gGmbH gründen in 11 Schritten: Bundesweit vom Anwalt
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Anleitung gGmbH: In 11 Schritten zur Gründung
Die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) durchläuft elf Schritte. Sie entspricht im Wesentlichen der Gründung einer GmbH. Zusätzlich muss jedoch seitens des Finanzamts geprüft werden, ob die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft auch tatsächlich vorliegt. Durch die Gemeinnützigkeit hat die gGmbH steuerliche Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen.

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Inhaltsverzeichnis
- Rechtsform wählen
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Überprüfung des Firmennamens
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Prüfung der Gemeinnützigkeit
- Notarielle Beurkundung
- Eröffnung des Geschäftskontos
- Handelsregistereintragung
- Abschlussberatung
- Steuerliche und gewerbliche Anmeldung
- Eintragung in das Transparenzregister
Online gGmbH Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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