Nachdem wir alle relevanten Informationen und Ihre Präferenzen erfasst haben, können wir das rechtliche Gerüst für Ihre gGmbH schaffen: Wir erstellen den Gesellschaftsvertrag und alle weiteren relevanten Gründungsunterlagen. Im Falle der gGmbH widmen wir der Darstellung des gemeinnützigen Zweckes besondere Aufmerksamkeit. Die überzeugende Verankerung in der Unternehmenssatzung ist für die spätere Anerkennung durch das Finanzamt von besonderer Bedeutung.
Außerdem bringen wir alle Ihrer persönlichen Präferenzen in den Gesellschaftsvertrag ein. Viele Gründer möchten aus Zeitgründen mit einem “Musterprotokoll” gründen (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG). Wir passen den Vertrag Ihren persönlichen Vorlieben an.
Sie entscheiden die Form der Gründung
Sie entscheiden persönlich, wie detailliert und individuell Ihre Gründungsunterlagen ausfallen sollen:
- Möchten Sie individuelle Regelungen in die Satzung einbringen? – Wir erstellen einen individuellen Gesellschaftsvertrag für Ihre gGmbH
- Es bestehen keine Risiken – Wir passen Ihr Musterprotokoll an Ihre Zwecke an
- Der Festpreis bleibt bestehen – Unsere Kanzlei bietet die gGmbH zum Festpreis an. Die gewünschte Individualität der Gründung beeinflusst den Gesamtpreis nicht.
Gründungskosten absetzen: Wir passen Ihren Gesellschaftsvertrag an
Gründungskosten sind nicht in jedem Fall steuerlich absetzbar. Gründen Sie mit einem Musterprotokoll, so sind maximale Kosten von 300 € absetzbar. Eine vollständige steuerliche Absetzung ist möglich, wenn Sie mit einer individuellen Satzung gründen.
Vorsorge für Krisen- oder Streitfall
Der Gesellschaftsvertrag ist gerade für die gemeinnützige GmbH von besonderer Bedeutung, auch über die rechtliche Pflicht hinaus. Er sichert durch eine angemessene Darstellung nicht nur den gemeinnützigen Status, sondern festigt das Unternehmen für den Krisen- oder Streitfall. Sind einzelne Haftungsfragen ungeklärt oder Verantwortungen nicht klar verteilt, ist die Existenz eines Unternehmens im Streitfall nicht gesichert. Der Vertrag dient insbesondere der Vorsorge für unvorhergesehene Szenarien. Eine klare Verteilung der Zuständigkeiten wahrt den sauberen Geschäftsbetrieb, auch im Streitfall.
Weitere Unterlagen für die gGmbH-Gründung
Nicht nur der Gesellschaftsvertrag, sondern auch weitere Gründungsunterlagen müssen für die gGmbH erstellt werden:
- Gesellschaftsbeschlüsse / Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung
- Gesellschafterliste / Anmeldung zum Handelsregister
Hier finden Sie unseren Exkurs zum Gesellschaftsvertrag!