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GmbH & Co. KG ohne Sperrjahr auflösen oder löschen

Jährlich werden in Deutschland bis zu 300.000 gewerbliche Unternehmen liquidiert. Die Ursachen hierfür sind nicht ausschließlich negativer Natur.

Eine Auflösung einer GmbH & Co. KG kann durchaus strategische und unternehmerisch-sinnvolle Gründe haben, wie:

  • Der Betriebszweck ist nicht mehr existent und das Unternehmen soll nach langer Ruhephase liquidiert werden. Die Vermögenswerte der GmbH & Co. KG wurden erfolgreich veräußert.
  • Die Gesellschaft soll verkauft werden, doch es finden sich keine passenden Interessenten am Markt. Um laufenden Aufwendungen Einhalt zu gebieten, wird das Unternehmen liquidiert.
  • Die wirtschaftlichen Erfolge des Unternehmens sind nicht wie geplant eingetreten. Die langfristige Profitabilität erscheint unrealistisch und eine Beendigung der Geschäftstätigkeit wirtschaftlich.
  • Die Löschung oder Auflösung der GmbH & Co. KG ohne Sperrjahr scheint gerade wegen der doppelten Belastung durch den Verwaltungsaufwand beider Gesellschaften attraktiv.

Auflösung Ihrer GmbH & Co. KG stoppt Ihre Haftung und laufende Kosten

  1. Die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk  (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
  2. Die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG)

gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre „überflüssige“ Firma schnell und kostengünstig aufzulösen. Dies beendet Ihre Haftung als Geschäftsführer und stoppt weitere Betriebskosten.

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