Die Gründung einer Holding ist nicht nur mit einigen Kosten und Mühen verbunden. Auch der laufende Veraltungsaufwand sollte nicht unterschätzt werden. So sind z.B. Steuererklärungen für Mutter- und Tochtergesellschaft(en) abzugeben und es ist eine doppelte Bilanzierung erforderlich.
In jedem Fall muss daher genau abgewogen werden, ob sich eine Holding wirklich lohnt. Dies ist meist nur bei größeren Unternehmen der Fall, die beträchtliche Gewinne erzielen. Bei einer Ausschüttung an die Gesellschafter würden diese hoch besteuert. Sollen sie andererseits aber auch nicht in der Gesellschaft verbleiben, so kann eine Holdingstruktur helfen. Sinn macht die Gründung insbesondere unter folgenden Voraussetzungen:
Hohe Gewinne und Gewinnausschüttungen
Die von Holding-Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinne können steuerlich vorteilhaft ausgeschüttet werden. Würden z.B. GmbH-Gewinne direkt an die Gesellschafter ausgeschüttet, so fielen auf hohe Gewinne auch entsprechend hohe Steuern an. Werden sie dagegen von der Tochter in die Holding-Mutter ausgeschüttet, so werden sie nur zu 5 Prozent versteuert.
Unternehmensverkauf
Auch für einen geplanten Verkauf der Gesellschaft bietet eine Holdingstruktur Vorteile. Würde z.B. eine GmbH verkauft, so wären die Gewinne hieraus zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn der gesamten oder eines Teils einer Tochter ist dagegen nur zu 5 Prozent zu versteuern. Diese steuerpflichtigen 5 Prozent werden regelmäßig mit etwa 30 Prozent besteuert, die Gesamtsteuerlast liegt so nur bei etwa 1,5 Prozent.
Hohe Gewinne und Gewinnvortrag
GmbHs haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist also eigentlich geschützt. Werden allerdings sehr hohe Gewinne erwirtschaftet, so verzichten viele GmbHs auf Gewinnausschüttungen, da diese hoch besteuert würde. Stattdessen belassen sie dann die Gewinne in der Gesellschaft. Mit der Zeit können so sehr hohe Beträge zusammenkommen.
Die Krux dabei ist, dass GmbHs ja mit ihrem Vermögen haften. Ist das Gesellschaftsvermögen also sehr hoch, z.B. eine Million statt des Minimums von 50.000 Euro, so kann die Gesellschaft im Haftungsfall natürlich sehr viel Geld verlieren. Auf einem Umweg werden dann auch die Gesellschafter um ihre in der GmbH belassenen Gewinne gebracht.
Die Lösung besteht auch hier in einer Holding-Struktur, innerhalb derer die GmbH ihre Gewinne ausschüttet, allerdings nicht an die Gesellschafter, sondern an die Holding-Mutter.
Haftungsauslagerung
Das Risiko der Holding sollte auf die Tochtergesellschaften ausgelagert werden, insbesondere Insolvenzrisiken sollten so vermieden werden. Hierzu werden operative Tätigkeiten, z.B. Verträge schließen usw., den Töchtern überlassen.
Vorkehrungen für den Insolvenzfall
Wenn unterschiedliche Tochtergesellschaften für bestimmte Geschäftsfelder bestehen, können geschäftliche Risiken mit Hilfe einer Holdingstruktur von der Muttergesellschaft abgewendet werden. Gerät nur ein Geschäftszweig in Schieflage, so kann für das betroffene Tochterunternehmen separat Insolvenz angemeldet werden. Die anderen Teile der Holding bleiben unberührt.
Abgrenzung zur Organschaft
Die Organschaft besteht aus zwei Unternehmen: Organträger und Organgesellschaft. Der Organträger ist dabei ein gewerblich tätiges Unternehmen.
Bei der Holding hingegen hat das Mutterunternehmen nur die Funktion des Haltens/ Verwaltens der Beteiligungen an der oder den Tochterunternehmen.
Der Organträger hat eine Mehrheit an der Organgesellschaft, kann jederzeit auch über das tägliche Geschäft der Organgesellschaft entscheiden und es besteht ein Gewinnabführungsvertrag.
Vorteile der Organschaft sind insbesondere die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen und die Besteuerung lediglich des Organträgers. Nachteile liegen darin, dass der Organträger die Verluste zu tragen hat und- anders als die Holding – nicht in der Haftung beschränkt ist.
Wir beraten Sie eingehend dazu, ob eine Holding für Sie sinnvoll ist.