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Was ist eine GmbH-Holding?

Eine Holding ist keine Rechtsform, sondern eine Konstruktion aus mehreren Gesellschaften. Bei der GmbH-Holding dient eine GmbH als Muttergesellschaft, welche Inhaberin einer oder mehrerer Tochtergesellschaften ist. Dabei verläuft die Gründung in zwei Schritten:

  1. Ein oder mehr Gesellschafter gründen die GmbH-Holding-Mutter
  2. Die GmbH-Holding-Mutter gründet ihrerseits nun mehrere GmbH-Holding-Töchter, aus ihrem Vermögen heraus

Möglich ist auch die Gründung der Töchter in anderen Rechtsformen wie UG oder AG. Die GmbH ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen und eignet sich besonders als Rechtsform einer Holding.

Definition: Was ist eine GmbH-Holding?

Der Begriff Holding ist ein Anglizismus und bedeutet wörtlich übersetzt „innehabend“. Das beschreibt die Holding-Struktur, Holding-Organisation oder Holding-Gesellschaft. Die Holding ist eine besondere Organisationsform einer unternehmerischen Operation, die aus

  • den Gesellschaftern als Inhaber der Muttergesellschaft,
  • einer Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als Verwaltende Gesellschaft und Inhaberin aller Töchtern und
  • einer oder mehreren Tochtergesellschaften als operative „Speerspitze“ besteht.

Ein-Mann-GmbH-Holding

Möglich ist ebenfalls die Gründung einer GmbH mit lediglich einer einzigen Person. Damit kann auch die GmbH-Holding von einer Person gegründet werden. Selbstredend ist eine Mehrpersonengründung der GmbH-Holding möglich.

Beispiele für Holdings

Typische Beispiele für Holdingstrukturen sind:

1. Beispiel

Die GmbH-Holding-Muttergesellschaft gehört zwei Gesellschaftern die jeweils 50% der Anteile halten.

Sie planen zwei Geschäftszweige zu betreiben:

  • Ingenieursberatung und
  • Anlagenbau

und dabei regelmäßige Gewinnentnahmen aus der Mutter nachdem die Töchter ihre Gewinne Abgeführt haben.

Die Gesellschafter sind gleichzeitig Geschäftsführer der Mutter. Die Mutter ist einzige Gesellschafterin der drei Tochter-GmbHs.

Die erste Tochter-GmbH (operativ) ist beratend im Ingenieurbereich tätig und hat mehrere Angestellte. Ein Holding-Mutter-Gesellschafter ist Geschäftsführer dieser Tochter.

Die zweite Tochter-GmbH (operativ) errichtet technische Anlagen und vertreibt diese auch. Geschäftsführer dieser GmbH ist der zweite Holding-Mutter-Gesellschafter sowie ein unterstützender Fremdgeschäftsführer. Es gibt mehrere Angestellte.

Die dritte Tochter-GmbH (vermögenshaltend) verwaltet das Vermögen, welches vor allem von der zweiten Tochter-GmbH gebraucht wird – beispielsweise die Maschinen und Rohstoffe die zu Herstellung und Betrieb der Anlagen erfordert werden. Diese werden von ihr an die zweite Tochter-GmbH gegen Entgelt (also gewerblich) zum Gebrauch überlassen, um das Vermögen der Holding auf eine die Mutter gewerblich nicht belastende Weise vom Vermögen der relevanten und haftenden operativen Tochter fernzuhalten.

2. Beispiel

Ein*e Gründer*in ist 100% Gesellschafter*in der neu errichteten Start-Up UG-Holding-Muttergesellschaft.

Er/Sie plant die Aufnahme dreier Geschäftszweige:

  • Aufbau einer Affiliate-Webseite im Altenpflege Bereich
  • Aufbau einer Affiliate-Webseite im Bereich Optik und
  • Betrieb einer Webmarketingagentur mit den Schwerpunkten Webshoperstellung, SEA und SEO.

Ziel ist Aufbau und Verkauf zweier Internetportale – also der Exit. Der Businessplan sieht vor, dass ein Altenpflegeportal, und mit 9 Monaten Verzögert ein Optikportal, aufgebaut und Verkauft werden. Die Marketingagentur soll für gelegentliche Einkünfte aufgrund eines vorhandenen und verzweigten Netzwerks innerhalb dieser Zeit oder im Erfolgsfall hiernach oder bei weiteren Vorhaben sorgen. Dann sollen die UG in GmbH umgewandelt werden.

Die Gesellschafter*in ist gleichzeitig Geschäftsführer*in der Mutter. Die Holding-Mutter ist jeweils zu 100-% Gesellschafterin der beiden Tochter-UGs.

Die erste Tochter-UG erstellt die Altenpflege Webseite und betreibt sie. Die Mutter-Gesellschafter*in ist Geschäftsführer*in dieser Tochter.

Die zweite Tochter-UG betreibt die Onlineagentur. Die Gesellschafter*in ist Geschäftsführer*in dieser Tochter. Tätigkeiten werden zum Teil an Freelancer vergeben. Mitarbeiter sind im Bedarfsfall (Dauerkunden) geplant.

Die Gründung einer dritten Tochter-UG ist für den Beginns der Arbeiten an der zweiten Webseite geplant. Dabei soll auf Know-How und Strukturen der ersten beiden Töchter zurückgegriffen werden.

Tochterunternehmen der GmbH-Holding

Alle Tochtergesellschaften sind eigenständige Unternehmen, die unabhängig voneinander operieren, aber unter Umständen auch durch Beteiligungen und gleichzeitige Auslagerungen bestimmter Kernbereich untereinander verknüpft sein können. Denkbar ist auch die Gründung einer GmbH-Holding mit Töchtern anderer Rechtsformen, wie der UG oder AG.

Varianten der GmbH Holding

Holding-Gesellschaften existieren in vielen verschiedenen Formen und werden mit unterschiedlichen Zielen aufgebaut. Die häufigsten Holding-Varianten sind:

Beteiligungs-Holding

Die Beteiligungsholding ist die häufigste Form der Holding in unserer Praxis. Die Muttergesellschaft übernimmt die Rolle der Gesellschafterin einer oder mehrerer Töchter. Die Töchter übernehmen das operative Geschäft – wodurch Steuervorteile erzielt werden können und das unternehmerische Risiko von den Gesunden Töchtern ferngehalten wird.

Operative GmbH-Holding

Die operative Holding ist die klassische Organisationsform eines größeren oder internationalen Unternehmens. Die Muttergesellschaft ist in leitender Funktion tätig und übernimmt im Wesentlichen den Leistungserstellungsprozess, die einkommensproduzierende Aktivität des Unternehmens. Tochtergesellschaften dienen etwa als Auslandsniederlassung, unterstehen aber in der Regel der Führung durch die Holding-Mutter. Sie wird meist im Sinne einer vertikalen oder horizontalen Risikodiversifikation verwendet.

Finanz- oder Vermögensholding

Die Finanzholding ist das Gegenstück der operativen Holding. Sie hat eine vermögensverwaltende Funktion und übt weder strategische noch operative Leitung aus. Sie kann aber einen mittelbaren Einfluss durch die Vorgabe finanzieller Ziele haben. Ihre Aufgabe bist die  Wertoptimierung des Konzerns.

Management-Holding

Eine Management-Holding dient der Bündelung der Management- und Controlling-Ebene eines Unternehmens in einer Holding-Mutter ab. Die Holding-Töchter werden mit gleichen Management-Maßnahmen gesteuert, sodass die obere Ebene ausgelagert ist. Die Management-Holding sitzt oft in einem steuerlich vorteilhaften Land.

Organisatorische oder strukturelle Holding

Die Verbesserung der internen Organisation ist das ausschließliche Ziel der organisatorischen Holding. Durch die Aufteilung der einzelnen Unternehmensbereiche in eigene Tochterunternehmen, erhält das Management in der Holding-Mutter einen umfassenden Überblick über die einzelnen Zweige der Holding.

Hierarchie einer GmbH-Holding

Die Struktur einer Holding hängt vom angestrebten Ziel des Unternehmens ab. In der Regel verkörpert das Mutterunternehmendie oberste Ebene des Unternehmenskonstrukts und besitzt alle oder eine überwiegende Mehrheit der Tochterunternehmen.  Daher tritt die Holding-Mutter als Gesellschafter auf – die Tochterunternehmen agieren als selbstständige wirtschaftliche Einheiten.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.