Besteuerung der Kommanditgesellschaft
Die Besteuerung einer Kommanditgesellschaft ähnelt der einer OHG oder einer GbR. Da sie ebenfalls eine Personengesellschaft ist, wird der Betriebsgewinn nicht auf Gesellschaftsebene versteuert. Die Gesellschafter versteuern die Gewinne in Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes.
Wird zudem ein gewerbliches Geschäftsmodell verfolgt, so müssen Gewerbesteuern abgeführt werden. Sind im Betrieb zudem Angestellte engagiert, so ist eine Lohnsteuer zu entrichten. Generell müssen auf Einnahmen Umsatzsteuer abgeführt werden.
Liegt der Jahresgewinn unter 24.500 €, während ein Gewerbe betrieben wird, so ist keine Gewerbesteuer abzuführen.
Besteuerung der Gesellschafter
Steuerschuldner für die Versteuerung der Betriebsgewinne ist nicht etwa die Kommanditgesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschafter. Sie müssen ihre Betriebsgewinne in Höhe ihrer persönlichen Einkommensteuer und anderer Steuersätze versteuern. Dabei wird nicht zwischen Kommanditisten und Komplementär unterschieden.
Einkommensteuer
Betriebsgewinne der Kommanditgesellschaft müssen in Höhe der persönlichen Einkommensteuer der jeweiligen Gesellschafter versteuert werden. Die Steuern sind dabei jährlich zu entrichten. Es können somit keine Gewinne gesammelt werden, um erst im nächsten Geschäftsjahr investiert zu werden. Dies wäre lediglich bei einer GmbH & Co. KG möglich.
Solidaritätszuschlag
Zeitgleich mit der Einkommensteuer muss die Solidaritätssteuer abgeführt werden. Der Steuersatz liegt in der Regel bei 5,5 Prozent der abzuführenden Einkommensteuer. Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren seit 2021 allerdings von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen.
Kirchensteuer
Sind einzelne Gesellschafter Mitglieder in einer Kirche, so muss ebenfalls eine Kirchensteuer entrichtet werden. Die Höhe des Steuersatzes ist dabei abhängig von Wohnort der Gesellschafter. Normalerweise beträgt er zwischen 8 und 9 Prozent der abgeführten Einkommensteuer.
Besteuerung der Gesellschaft
Neben der Besteuerung der einzelnen Gesellschafter fällt auch eine Besteuerung der Gesellschaft an.
Umsatzsteuer
Auf alle eingenommenen Umsätze muss die Umsatzsteuer in Höhe von 19% abgeführt werden. Nur wenn die Kommanditgesellschaft noch unter den Rahmen der Kleinunternehmerregelung fällt, ist auf diese Steuer zu verzichten. Die Umsatzsteuer können bei Aufwendungen dann als Anschaffungskosten abgesetzt werden.
Lohnsteuer
Werden in der Kommanditgesellschaft Angestellte beschäftigt, so sind Lohnsteuer abzuführen.
Gewerbesteuer
Kommanditgesellschaften verfolgen stets gewerbliche Zwecke, dementsprechend ist eine Gewerbesteuer in entsprechender Höhe abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist dabei abhängig vom Sitz der Gesellschaft.