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Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis?

Früher stand bei dieser grundlegenden Frage noch der große Wunsch im Vordergrund, einen neuen Standort aufzubauen und seinen eigenen Weg zu gehen. Mittlerweile hat sich das stark gewandelt. Der Trend geht immer mehr zu einer Praxisübernahme, Neugründungen liegen seit Jahren bei etwa 10 %.

Ob Neugründung oder Übernahme, beide Varianten bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich.

Kernpunkte Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis:

Praxisgründung: Pro und Contra

Die überwiegende Mehrheit der Ärzte, die zurzeit den Schritt in die Existenzgründung wagen, übernimmt eine bereits bestehende Praxis. Grund dafür sind insbesondere die Einschränkungen in dem Gesundheitsstrukturgesetz, die aus der Bedarfsplanung in der jeweiligen Region resultieren. Danach sind Neugründungen nur noch in den nicht zulassungsbeschränkten Gebieten möglich – das sind Gebiete mit Unterversorgung.

Ob ein Planungsbereich “offen” oder “gesperrt” ist, bestimmt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um eine flächendeckende ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die regionalen Zulassungsbeschränkungen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit gelten nicht für Zahnärzte und Fachzahnärzte (z.B. Kieferorthopäden).

Ein bedeutsamer Vorteil einer Praxisneugründung ist die eigene Standortwahl. Diese kann nach persönlichen Vorlieben gewählt werden. Ebenso erfolgt die gesamte Planung, Einrichtung und Ausstattung der Praxis nach den Wünschen und Vorstellungen des Gründers. Nichts desto trotz muss die damit verbundene Höhe der Kosten für die Ersteinrichtung beachtet werden. Darüber hinaus ist an Aufwendungen zu denken, die mit der Bekanntmachung der Praxis einhergehen und natürlich auch an den Patientenstamm, der erst aufgebaut werden muss. Zudem muss das komplette Personal erst einmal eingestellt werden.

Die Neugründung einer Arztpraxis bedeutet also in der Anfangszeit viele Investitionen – sowohl monetär als auch zeitlich.

Neugründung einer Arztpraxis

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.