UG & Co. KG gründen: Bundesweit vom Anwalt
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Eine UG & Co. KG gründen
Sie wollen eine UG & Co. KG gründen, um von einer soliden Gesellschaftsform zu profitieren, steuerliche Vorteile zu genießen und Ihre private Haftung kostengünstig auszuschließen? Aufgrund unserer Erfahrung von mehreren Tausend begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre UG & Co. KG schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller UG & Co. KG Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom spezialisierten Anwalt.
- Die UG & Co. KG ist eine abgewandelte Form der KG und damit eine Personengesellschaft
- Die UG & Co. KG bietet Gründern die Möglichkeit der privaten Enthaftung
- Komplementär der UG & Co. KG ist die UG als juristische Person
- Als Kommanditist einer UG & Co. KG haften Sie nur bis zur Höhe der erbrachten Einlage
Wir gründen Ihre UG & Co. KG – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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Kernpunkte UG & Co. KG Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online UG & Co. KG Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Online UG & Co. KG Gründung oder Terminvereinbarung
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Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer UG & Co. KG. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer UG & Co. KG
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen UG & Co. KG Gesellschaftsvertrags, über die Organisation eines Notartermins und Handelsregisteranmeldung bis hin zur Markenanmeldung, der Erstellung Ihrer Steuer- und Gewerbeanmeldung und der Übernahme Ihrer Buchhaltung.
Überblick UG & Co. KG Gründung
Die UG & Co. KG ist eine Mischform aus einer Kapitalgesellschaft, der UG, und einer Personengesellschaft, der KG. Die KG ist die im Geschäftsverkehr auftretende Rechtspersönlichkeit, welche die Geschäfte mit Ihren Vertragspartnern schließt. Dabei können Sie die Möglichkeit der Kommanditisten-Einlage nutzen, um Ihre Unternehmung mit Hilfe von Freunden oder Bekannten zu finanzieren.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, so dass der Komplementär grundsätzlich privat für Verbindlichkeiten haftet. Bei einer UG & Co. KG ist einzige Komplementärin die GmbH, weswegen eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter dennoch greift.
Besonders sinnvoll ist eine UG & Co. KG wenn Sie:
- Ihre Privathaftung begrenzen möchten
- Sie steuerlich ertragreich Geldgeber teilhaben lassen möchten, ohne dass diese Gesellschafter werden
- Sie eine günstige Alternative zur GmbH & Co. KG suchen
Es werden die UG und KG kombiniert, um die besten Aspekte zu bewahren.

UG & Co. KG gründen: Unsere Pakete
Was ist eine UG & Co. KG?
Definition der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG ist keine eigene Rechtsform, sondern viel mehr eine Sonderform einer Gesellschaft im deutschen Recht. Sie besteht aus der Kommanditgesellschaft (KG), einer Personengesellschaft, und einer Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH genannt.
Ihre rechtliche Grundlage fußt auf der Rechtsprechung der GmbH & Co. KG, deren kleinere Schwester sie ist. Im Grunde ist sie eine Kommanditgesellschaft, deren Kommanditist anstelle einer natürlichen Person, eine juristische Person in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Besonderheit: Zusammensetzung aus UG und KG
Die UG & Co. KG stellt eine Zusammensetzung aus der Rechtsform der UG und der der KG dar. Es werden dabei zwei Gesellschaften gegründet:
- die UG als Kapitalgesellschaft
- die KG als Personengesellschaft
Dabei wird die UG bei der Gründung einer UG & Co. KG in die Stellung des Komplementärs der KG eingesetzt und die Gesellschafter der KG als Kommanditisten werden von einer Haftung mit ihrem Privatvermögen befreit. Als Kommanditist haften Sie nämlich nur bis zur Höhe der erbrachten Einlage.
Haftung der UG & Co. KG
Vorteilhaft ist die UG & Co. KG deswegen, weil keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen haften muss. Der ansonsten vollhaftende Komplementär der KG, wird durch die UG ausgetauscht. Sie haftet höchstens in Höhe ihres Firmenvermögens. Der Komplementär der UG & Co. KG hingegen haftet nur mit seiner Einlage, die er in das Betriebsvermögen erbracht hat. Daher muss kein Beteiligter um einen privaten wirtschaftlichen Totalverlust fürchten. Es existieren allerdings Ausnahmen von der privaten Enthaftung. Diese entstehen meistens nur im Rahmen von privatem Fehlverhalten.
Gründungs-Kostenrechner
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Ziele der UG & Co. KG Gründung
1. Ziel
Ihre persönliche Haftung wird begrenzt
Bei Gründung einer UG & Co.KG wird eine Haftung mit Ihrem Privatvermögen verhindert und damit Ihre persönliche Haftung begrenzt. Es entsteht eine juristische Person, die dann als UG & Co. KG für die entstandenen Schulden der Gesellschaft haftet. Dies ist ein sehr großer Vorteil z.B. gegenüber einer Tätigkeit als Einzelkaufmann, bei der Sie bei Schulden mit Ihrem gesamten Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Die Wahl der Rechtsform einer UG & Co. KG, im Gegensatz zur reinen UG, steigert außerdem Ihre Reputation nach außen.
2. Ziel
Gesellschafter, die nicht Geschäftsführer sind, sowie Geldgeber entrichten lediglich den individuellen Einkommensteuersatz
Sie können bei der Entscheidung für eine UG & Co. KG ganz leicht Gesellschafter, die nicht gleichzeitig auch Geschäftsführer sein sollen, trotzdem steuerlich ertragreich an Ihren Einnahmen beteiligen. Dies gilt auch für etwaige andere Geldgeber. Die UG & Co. KG wird nämlich als Personengesellschaft gehandhabt. Dies bedeutet, dass bei Abhebung von Gewinn lediglich der individuelle Einkommensteuersatz zu entrichten ist. Anders bei der UG, bei der die Gesellschafter zusätzlich zum Einkommensteuersatz auch Kapitalertrags- sowie Körperschaftsteuern bei Abhebung entrichten müssen, da es sich bei der reinen UG um eine Kapitalgesellschaft handelt.
2. Ziel
3. Ziel
Gründungsprozess wird vom Anwalt begleitet
Ihre Gründung wird dadurch rechtssicher, dass unsere Anwälte den gesamten Prozess betreuen. Wir führen mit Ihnen eine umfassende Gründungsberatung durch und machen für Sie eine firmenrechtliche Abfrage Ihres Firmennamens bei der zuständigen IHK. Wir erstellen im Anschluss daran Ihren individuellen Gesellschaftsvertrag und die restlichen Gründungsunterlagen. Danach vereinbaren wir einen Notartermin nach Ihren Wünschen bei einem Notar in Ihrer Wohnortnähe. Nach erfolgreicher Anmeldung zum Handelsregister beim zuständigen Registergericht, bei dem der Notar Sie anmeldet, ist Ihre Firma erfolgreich gegründet. Auf Wunsch führen wir mit Ihnen eine Abschlussberatung zu allen Ihrerseits bestehenden offenen Fragen durch und erstellen für Sie die steuerliche Anmeldung und die Gewerbeanmeldung. Wir helfen Ihnen dabei, rechtliche Fehler zu vermeiden, die Sie wertvolle Zeit und Geld kosten würden.
4. Ziel
Befreiung von den meisten Formalitäten
Wir befreien Sie von den meisten Formalitäten, die der Gründungsvorgang mit sich bringt.
Unser Expertenteam steht Ihnen während des gesamten Gründungsvorgangs beratend zur Seite.4. Ziel

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Vorbereitung der UG & Co. KG Gründung
Die Gründung eines Unternehmens, besonders einer Rechtsform wie der UG & Co. KG , bedarf entsprechender Vorbereitung. Spätere Fehler in der Gründung können nur kostspielig korrigiert werden oder erfordern sogar eine Neugründung. Fehler sollten daher grundsätzlich vermieden werden, da sie mit hohen Kosten verbunden sind.
Grundsätzlich ist jede Gründung unterschiedlich. Ein Unternehmen zu gründen ist kein schematischer Prozess. Aufgrund unser langjährigen Erfahrung, die auf hunderten erfolgreichen Unternehmensgründungen basiert, konnten wir Folgendes feststellen: Eine jede Unternehmensgründung sollte die folgenden vier Schritte durchlaufen, um erfolgreich zu sein.
Schritt 1 - Businessplan
Durch die Erstellung eines Businessplans erhalten nicht nur Sie selbst, sondern auch außenstehende Interessenten einen Überblick über Ihr Geschäftsvorhaben. Daher sollte die Darstellung möglichst realistisch sein. Die Grundbausteine eines erfolgreichen Businessplans bestehen aus einer Darstellung von:
- Gründerpersonen
- Idee
- Marktsituation
- Wettbewerbsanalyse
- Marketingplan
- Organisation
- Mitarbeiter
- Chancen und Risiken
- Finanzierungsplan
Schritt 2 - Konzept für Marketing und Finanzierung
Für einen erfolgreichen Unternehmensstart sind eine ausreichend geplante Finanzierung und ein erfolgsversprechender Marketingplan notwendig. Die Finanzierung überbrückt die Ausgaben des Unternehmens, bis die ersten Einnahmen realisiert werden können. Der Marketingplan dient der Generierung von Kunden.
Schritt 2 - Konzept für Marketing und Finanzierung
Schritt 3 - Befassung mit juristischen Grundfragen
Die juristischen Grundfragen einer Unternehmung bedürfen einer umfangreichen Klärung. Dabei sind die Anforderungen stark abhängig vom angestrebten Geschäftsmodell. Die wichtigsten Fragen sollten vor der Gründung geklärt werden, damit Sie Ihr Unternehmen so führen können, wie Sie es sich wünschen.
Schritt 4 - Wahl des Firmennamens
Die Wahl des Firmennamens sollte mit ebenso großer Genauigkeit geplant werden, wie die sonstigen Gründungsaspekte. Bei der Namensgebung der UG & Co. KG haben Sie freie Wahl. Lediglich das entsprechende Kürzel muss angehängt werden.
Anderweitig können Sie frei entscheiden, welchen Namen Sie wählen. Empfehlenswert ist es, einen Namen zu wählen, der im sonstigen Einklang mit Ihrer Marketing-Strategie steht. Behalten Sie dabei auch Ihre angestrebte Zielgruppe im Blick. Für ein lokales Unternehmen ist ein Firmenname empfehlenswert, der etwa auf regionale Einzigartigkeiten anspielt. Die Kunden sollen einen sofortigen Bezug haben.
Für eine internationale Kundschaft sollten Sie einen Namen wählen, der auch in anderen Kulturkreisen einen guten Anklang hat.
Rechtliche Rahmenbedingungen existieren durch den Zwang zur Einzigartigkeit (§ 30 Abs. 1 HGB) sowie der Unterscheidungskraft (§ 18 Abs. 1 HGB). Nach Letzterem darf er nicht irreführend sein und muss von anderen Firmeneinträgen klar unterscheidbar sein.
Schritt 4 - Wahl des Firmennamens
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UG & Co. KG gründen in 10 Schritten – Ablauf der Gründung Schritt für Schritt
Die Gründung einer UG & Co. KG läuft wie folgt ab:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Intensive Gründungsberatung mit Anwalt
- 3. Rechtliche Prüfung des Firmennamens
- 4. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 5. Beurkundung durch Notar
- 6. Eintragung in das Transparenzregister
- 7. Eröffnung von Geschäftskonto und Einzahlung des Stammkapitals
- 8. Eintragung der UG & Co. KG ins Handelsregister
- 9. Abschlussberatung durch Anwalt
- 10. Erstellung der Steuer- und Gewerbeanmeldung
Die UG & Co. KG entsteht durch Gründung zweier Gesellschaften:
- Der UG, die als Komplementärin auftritt und haftet sowie
- der KG, die als Personengesellschaft nach außen auftritt.
Zusammengefasst finden Sie die Reihenfolge, in der eine Gründung stattfindet:
- Gründung der UG als Komplementärin
- Gründung der KG
- ggf. Einbringung der UG-Anteile in die KG

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Ablauf der UG & Co. KG Gründung
Schritt 1 - Rechtsformwahl
Bei einer kostenlosen telefonischen Erstberatung wird Ihnen bei der Wahl der für Ihre Gründung richtigen Rechtsform geholfen.
Wichtig sind dabei folgende Punkte:- Der Unternehmensgegenstand
- Die Haftung
- Die Gesellschafterverhältnisse
- Das Investitionsvolumen
- Die Außenwirkung
- Der Verwaltungsaufwand
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Einer unserer auf Gründungen spezialisierter Rechtsanwälte wird mit Ihnen eine Gründungsberatung durchführen
Dabei wird auf alle Ihre Wünsche und Fragen eingegangen und ein auf Sie abgestimmter Gründungsplan erstellt. So beugen Sie Fehlern und evtl. Verzögerungen innerhalb des Gründungsprozesses vor.Ihr Rechtsanwalt spricht mit Ihnen die wichtigsten Punkte des Gesellschaftsvertrages durch und die Gründungsunterlagen werden auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Gängige Beratungsfelder sind:
- Die richtige Rechtsform
- Ausschluss der persönlichen Haftung
- Angabe des Geschäftsfeldes (verdeckte Entnahme)
- Das angemessene Startkapital
- Möglichkeit zur Sacheinlage
- Gesellschafter
- Nachfolge
- Gewinnverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Geschäftsführung
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Überprüfung des Firmennamens
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Schritt 4 - Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge für UG und KG
Nach der Gründungsberatung erfolgt die Erstellung der Gesellschaftsverträge für die UG und die KG:
- Die Satzung der Komplementärs-UG regelt dabei die Beziehungen der an der Geschäftsführung beteiligten Gesellschafter.
- Um die Beteiligung aller Gesellschafter der KG zu regeln, gibt es auch hier eine Satzung.
- Dabei werden beide Verträge so aufeinander abgestimmt, dass die UG & Co. KG funktionsfähig ist.
In erster Linie leisten die Satzungen der UG & Co. KG den Dienst, dass sie Vorkehrungen treffen für evtl. entstehende Streitsituationen zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Ohne entsprechende Vorkehrungen könnte Ihr Unternehmen durch später auftretende Unklarheiten/Streitigkeiten unter den Gesellschaftern finanziell bedroht sein.
Schritt 4 - Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge für UG und KG
Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin
Sobald die Gesellschaftsverträge angefertigt und ausgearbeitet sind, vereinbaren wir für Sie einen Termin bei einem Notar in Ihrer Wohnortnähe. Wir lassen die für Sie erstellten Unterlagen nach Freigabe und Durchsicht durch Sie, dem Notar zukommen. Dort werden Ihre Unterlagen schließlich notariell beurkundet und zwar von beiden Gesellschaften – der UG und der KG.
Schritt 6 - Eintragung ins das Transparenzregister
Seit 2019 müssen Gesellschaften aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) von 2017 in das Transparenzregister eingetragen werden. Dieses soll ermöglichen, dass alle wirtschaftlich beteiligten am Unternehmen Online eingesehen werden können. Darin müssen die Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Wohnorte und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden. Abgesehen werden kann von der Eintragung, wenn diese Angaben sich bereits aus dem Handelsregister oder einem anderen öffentlichen Register abrufen lassen.
Falls nötig wird Ihre Gesellschaft nach der Beurkundung in das Transparenzregister eingetragen.
Schritt 6 - Eintragung ins das Transparenzregister
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
Für beide Gesellschaften wird jeweils ein Konto bei einer Bank Ihrer Wahl eröffnet, wobei das Stammkapital eingezahlt wird. Dies geschieht unmittelbar nach dem Notartermin und wird von uns vorbereitet (Checkliste, Vollmacht).
Schritt 8 - Handelsregistereintragung
Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung Ihrer UG & Co. KG zum Handelsregister.
Schritt 8 - Handelsregistereintragung
Schritt 9 - Abschlussberatung
Innerhalb einer Abschlussberatung klären wir von Ihnen während der Gründung entstandene offene Fragen. Immer wieder auftauchende Fragen betreffen vor allem:
- Steuerliche Pflichten
- Die Gewerbeanmeldung
- Ausgestaltung eines Gesellschafterdarlehens
- Rechtssicher Werben
- Pflichten des Geschäftsführers
- Brauche ich als Geschäftsführer eine D&O Versicherung?
- Beteiligung weiterer Gesellschafter an der Gesellschaft
Sie als Gründer bedürfen vor allem zu Anfang Ihrer Unternehmung einer Vielzahl von Verträgen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen sicher läuft.
Dabei haben wir für Sie die für eine Gründung relevantesten Musterverträge wie z.B. Geschäftsführervertrag, Gesellschafterdarlehensvertrag, gesellschaftstypische Verträge, Arbeitsverträge, Vertrag über freie Mitarbeit, AGB, Lizenzverträge usw. bereitgestellt.
Die Verträge passen wir auf Nachfrage selbstverständlich gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.Schritt 10 - Steuer- und Gewerbeanmeldung
Auf der Grundlage der Abschlussberatung nehmen wir für Ihre UG & Co. KG die Steuer- und Gewerbeanmeldung vor.
Schritt 10 - Steuer- und Gewerbeanmeldung
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Vorteile und Nachteile der UG & Co. KG Gründung
Die Rechtsform der UG & Co. KG bietet ihren Gründern viele Vorteile. Allen voran die Enthaftung des Privatvermögens bei steuerlich vorteilhafter Behandlung des stillen Investors. Dadurch können Sie unter Schutz Ihres privaten Vermögens unternehmerisch tätig werden. Natürlich bestehen auch einige Nachteile – so beispielsweise der doppelte Verwaltungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vor- und Nachteile einer UG & Co. KG.

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Vorteile der UG & Co. KG Gründung
Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
Als Gründer einer UG & Co. KG können Sie Ihr Privatvermögen vor dem wirtschaftlichen Totalverlust schützen. Lediglich als Geschäftsführer könnten Sie privat haftbar gemacht werden, wenn Sie sich strafrechtlich etwas haben zu schulden kommen lassen oder Ihre Pflicht verletzt haben. Die Insolvenz der UG & Co. KG berührt weder das Privatvermögen des Inhabers der UG, noch dem Komplementär.
Steuerlich vorteilhafte Behandlung des stillen Investors
Der Vorteil der UG & Co. KG ist, dass ein stiller Investor als Komplementär steuerlich vorteilhaft beteiligt werden kann. Bei der reinen UG müsste er Gewinne derart versteuern, dass der Gesamtsatz bei über 50% liegt. Als Komplementär einer UG & Co. KG müssen die Steuern nur in Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes zahlen.
Eigener Firmenname
Die UG & Co. KG tritt im Geschäftsverkehr als selbstständige juristische Person auf. Sie als Inhaber schließen also keine Geschäfte in Ihren eigenem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft. Wenn Sie nicht der Geschäftsführer sind, werden Sie namentlich in der Öffentlichkeit nicht erwähnt.
Führung durch Fremdgeschäftsführer möglich
Sie können einen Geschäftsführer von außen für die Aufgabe bestimmen. Theoretisch können Sie sich so aus dem aktiven Geschäftsleben zurückziehen oder zumindest die Haftung für die Geschäftsführerpflichten an einen Dritten abgeben.
Optimal für Einzelgeschäftsführer und familiäre Beteiligung
Die UG & Co. KG eignet sich hervorragend für Unternehmer, die als Einzelperson agieren, aber dennoch Familienmitglieder oder andere stille Investoren steuerlich-vorteilhaft beteiligen möchten. Die günstige Gründung ermöglicht den Geschäftsstart für kleinere Betriebe, während Beteiligte als Komplementäre am Betriebsgewinn partizipieren können.
Vorteilhafte Mitarbeiterbeschäftigung bei Neugründung
Wird Ihre UG & Co. KG neugegründet, können Sie Mitarbeiter ausnahmsweise mit einer Befristung von 4 Jahren beschäftigen. Diese Ausnahme gilt für die ersten vier Jahre nach der Gründung. Im Normalfall sind nur 2 Jahre gestattet (§ 14 Abs. 2a TzBfG),
Nachteile der UG & Co. KG Gründung
Doppelter Verwaltungsaufwand ➤ UG-Gründung
Da es sich bei der UG & Co. KG faktisch um zwei Unternehmen handelt, müssen Sie fortlaufend mit einem doppelten Verwaltungsaufwand rechnen. Es müssen voneinander getrennt doppelt Bücher geführt werden. Somit ist der Verwaltungsaufwand im Vergleich zu einer GmbH oder UG doppelt so hoch.
Alternative: Gründen Sie anstatt einer Mischform die UG in Reinform. Zwar entfällt der Vorteil der steuerlich vorteilhaften Beteiligung der Komplementäre, doch es fällt langfristig kein doppelter Verwaltungsaufwand an.
Doppelte Gründungskosten ➤ UG Gründung
Auch für die Gründung der UG & Co. KG fallen doppelte Kosten an. Es müssen für beide Gesellschaften Verträge angefertigt, Gewerbe und Steuern angemeldet sowie Anmeldungen im Handelsregister vorgenommen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss so abgestimmt sein, dass beide Gesellschaften ineinander verstrickt und somit der Charakter der UG & Co. KG erst hergestellt werden kann. Folglich fallen hohe Kosten für die Gründung an.
Alternative: Auch hier wäre die UG in Reinform eine geeignete Wahl. Für die Gründung fällt lediglich ein einfacher Aufwand an. Da es keine Anforderungen an das Stammkapital gibt, kann theoretisch auch mit 1 € gegründet werden, obwohl faktisch eine höhere Einlagesumme erforderlich ist.
Schlechteres Image im Vergleich zur GmbH ➤ GmbH & Co. KG Gründung
Die UG ist zwar eine anerkannte Rechtsform, bzw. Abwandlung der GmbH, doch genießt sie unter Unternehmern nicht immer dasselbe Ansehen. Das mag auch daran liegen, dass es keine Anforderungen an das Stammkapital gibt. Eine GmbH hingegen kann erst mit 12.500€ / 25.000€ gegründet werden. Daher sehen manche Unternehmer die UG oder auch die UG & Co. KG nicht als etabliert an.
Alternative: Alternativ sollten Sie eine GmbH & Co. KG gründen, wenn Sie sich einen Imagevorteil verschaffen möchten und es sich gleichzeitig leisten können.
Keine Absetzbarkeit des Geschäftsführergehalts bei der KG ➤ UG-Gründung
Der Geschäftsführer ist für die ordentliche Geschäftsführung verantwortlich. Ihm ist ein Geschäftsführergehalt auszuzahlen, wenn nicht anders vorgesehen. Allerdings kann bei der UG & Co. KG das Gehalt nicht als anteilige Kosten innerhalb der KG abgesetzt werden. Somit mindert das Gehalt lediglich den Betriebsgewinn der UG.
Alternative: Als Alternative sollte die UG gegründet werden. Das ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der Umfang der Geschäfte noch in überschaubaren Rahmen liegt und die Gewinne der UG gerade die Lebenskosten einer Person decken.
Geringere Kreditwürdigkeit ➤ GmbH (& Co. KG)-Gründung
Die Vorteile der geringen Anforderung an das Stammkapital, das lediglich 1€ betragen muss, steht die geringere Kreditwürdigkeit gegenüber. Banken und Unternehmen wissen, dass die UG & Co. KG theoretisch mit 1€ Stammkapital gegründet wird, weshalb dieser Rechtsform generell eine geringere Kreditwürdigkeit zugeschrieben wird.
Alternative: Gründen Sie eine GmbH & Co. KG, wenn Sie es sich leisten können. Schon ab einem Stammkapital von 12.500 € ist dies möglich.
Höherer steuerlicher Aufwand ➤ UG- oder GmbH-Gründung
Die UG & Co. KG als Mischform bedarf höherer steuerlicher Expertise. Sie bietet zwar steuerliche Vorteile, doch müssen Betriebsgewinne auch rechtskonform und unter der Anleitung eines Steuerberaters verteilt werden. Grundsätzlich ist ein höherer Beratungsbedarf erforderlich, was seinerseits wiederum in höheren Kosten mündet.
Alternative: Der Steuerberatungsaufwand ist bei einer UG oder einer reinen GmbH deutlich geringer.
Vergleich UG & Co. KG mit UG
Gemeinsamkeiten der UG und UG & Co. KG bestehen beim Haftungsausschluss – nach Erbringung der Stammeinlage haften die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen.
Zu beachten ist, dass die UG & Co. KG im Verhältnis zur UG aus einer Personengesellschaft in Form der KG und einer Kapitalgesellschaft in Form der UG zusammengesetzt ist. Dabei übernimmt die UG die Rolle der Komplementärin innerhalb der KG, sodass eine juristische Person in Form der UG persönlich haftet und die Gesellschafter von ihrer persönlichen Haftung entbunden werden.
Mehr zu den Vorzügen der UG und der UG & Co. KG lesen Sie nachfolgend.
Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen?
Vielleicht werden Sie sich nun fragen, welche Rechtsform für die Gründung Ihres Unternehmens die richtige ist. Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrem Unternehmen geplant haben. Bei kleinen Unternehmen, die gerade am Anfang stehen und deren Auftragslage noch unsicher ist, reicht eine UG Gründung vollkommen aus.
Rechnen Sie dagegen bereits von Anfang an mit vollen Auftragsbüchern und hohen Gewinnsummen oder haben Sie vor, Geldgeber zu beteiligen oder evtl. auch Familienmitglieder in den Gründungsprozess zu integrieren, ist der UG & Co. KG der Vorzug zu geben.
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Dauer der UG & Co. KG Gründung

Die minimale Gründungsdauer einer UG & Co. KG beträgt vom ersten Telefonat bis zur Eintragung in das Handelsregister 8 Tage. Durchschnittlich nimmt die Gründung einer UG & Co. KG 21 Tage in Anspruch – von der Gründungsberatung bis hin zur Eintragung der UG & Co. KG in das Handelsregister.

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Steuern, Buchhaltung und Stammkapital einer UG & Co. KG
Für die meisten Gründer hängt die Wahl der Rechtsform auch von steuerlichen Vergünstigungen und Ersparnissen ab. Daher entschließen sich viele für die Rechtsform der UG & Co. KG.
Die UG wird bei der Gründung einer UG & Co. KG in die Komplementärstellung der KG eingesetzt, was charakteristisch für die Rechtsform der UG & Co. KG ist.
Die UG & Co. KG als Zusammensetzung einer Personengesellschaft (KG) und einer Kapitalgesellschaft (UG) bildet sich steuerlich wie folgt ab:
Steuerliche Behandlung der UG & Co. KG
Bei der steuerlichen Behandlung der UG & Co. KG ist zwischen
- der KG,
- der UG und
- den jeweiligen Gesellschaftern
zu unterscheiden.
Außerdem ist für jeden Mitwirkenden
- die Einkommen- oder Körperschaftsteuer,
- die Gewerbesteuer und
- die Umsatzsteuer zu beachten
Sie sollten in dem Fall, dass Ihr Geschäftsgegenstand auch Grundstücke oder Immobilien beinhaltet, bedenken, dass bei Ihrer Gründung auch die Grunderwerbsteuer anfällt.
Die UG & Co. KG wird wie eine einfache KG und die Komplementär-UG wie eine UG besteuert.
Die Kommanditisten unterliegen als natürliche Personen der individuellen Einkommensteuer.
Für die UG in der Stellung der Komplementärin fällt die sog. Körperschaftsteuer an.
Die Umsatz- und Gewerbesteuer sind von der UG & Co. KG abzuführen.
Steuerfragebogen – Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
Ist die UG & Co. KG in das Handelsregister eingetragen, so erfährt das Finanzamt von der Gründung Ihres Unternehmens. Ab diesen Zeitpunkt haben Sie einen Monat Zeit, um die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt vorzunehmen (§ 137 AO).
Wir übernehmen die steuerliche Anmeldung für Sie. Sie erfolgt durch das Ausfüllen des Steuerfragebogens. Umso schneller der Fragebogen ausgefüllt zurückgesendet wird, umso eher können Sie die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Auch wenn der Eintrag ins Handelsregister schon vorgenommen wurde, kann erst nach der steuerlichen Anmeldung die erste Rechnung an einen Kunden ausgestellt werden.
Wir erstellen Eintragung Ihrer UG & Co. KG ins Handelsregister die Eröffnungsbilanzen und die steuerlichen Anmeldungen, die für beide Gesellschaften einzeln vorgenommen werden müssen.
Steuertipp: Gründungskosten nur bei Übernahme im Gesellschaftsvertrag steuerlich absetzbar
Die Gründungskosten einer UG & Co. KG können unter bestimmten Umständen abgesetzt werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Absetzung im Gesellschaftsvertrag erwähnt wird. Ist die Regelung nicht in den Verträgen enthalten, kann keine Absetzung vorgenommen werden. Denn regelmäßig wird die Gründung als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet, weshalb eine steuerliche Absetzung nicht möglich ist.
Gewerbliche Anmeldung der UG & Co. KG
Die meisten Tätigkeiten einer UG & Co. KG sind gewerblicher Natur, auch wenn sie unter Umständen für eine freiberufliche Tätigkeit geeignet ist. Handelt es sich jedoch um ein Gewerbe, ist eine gewerbliche Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorzunehmen. Der Prozess ist jedoch recht unkompliziert, sodass Sie in der Regel Ihren Gewerbeschein schnell ausgestellt bekommen. Wir nehmen im Anschluss an die Abschlussberatung die Gewerbeanmeldung für Sie vor.
Je nach Gewerbeart: Weitere Genehmigungen notwendig
Für die meisten gewerblichen Tätigkeiten ist keine gewerbliche Anmeldung erforderlich. Es gibt jedoch bestimmte Gewerbetätigkeiten, die aufgrund bestimmter gesetzlichen Regelung zum Schutz des öffentlichen Interesses eine zusätzliche Genehmigung brauchen. Dazu gehört etwa das Gaststättengewerbe, das Maklergewerbe und etwa bestimmte Tätigkeiten im Finanzbereich. Hierfür bedarf es einer besonderen Anmeldung und Genehmigung beim Gewerbeamt. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen im Rahmen der Abschlussberatung und nehmen die Anmeldung für Sie vor.
Der laufende Verwaltungsaufwand einer UG & Co. KG besteht zu einem großen Teil aus der Buchführung. Durch den doppelartigen Charakter ist der Aufwand zu dem überordentlich hoch. Dem steht allerdings ein großer Gestaltungsspiel gegenüber, der steuerlich vorteilhaft genutzt werden kann. Dass alle steuerrechtlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt werden, ist Pflicht des Geschäftsführers, der im Zweifel persönlich dafür haftbar gemacht werden kann (§41 GmbHG).
Der Umfang und die Komplexität der Buchführung einer UG & Co. KG erfordern in der Regel die Unterstützung durch einen Fachmann.
Alle finanziellen Geschäftsvorfälle müssen im Rahmen der doppelten Buchführung genau dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere:
- Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
- Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
- Abstimmung mit Debitoren-Konten
- Abstimmung mit Kreditoren-Konten
- Ausdruck der Verblichkeiten
- Abstimmung der Bestände
- Kontieren und Buchen der Kasse
- Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
Erhöhter Aufwand durch zwei Gesellschaften
Faktisch muss die UG & Co. KG zwei Gesellschaften unterhalten, wodurch der Aufwand natürlich höher ausfällt. Je nach Art der inneren Ausgestaltung des Unternehmens und der Gesellschaften untereinander kann der Aufwand überschaubar bleiben.
Wird die UG als reine Komplementär-Gesellschaft genutzt, besteht der Verwaltungsaufwand lediglich aus lediglich aus dem Abführen der IHK-Beiträge und der Verbuchung von Gewinnen aus dem Geschäftsbetrieb der Kommanditgesellschaft, fällt der Doppelaufwand geringer aus. Der Einsatz geeigneter Software kann die Vorbereitung für den Buchhalter und Steuerberater drastisch verringern.
Unsere Empfehlung: Gliedern Sie die Buchführung direkt an einen Fachmann aus
Gerade nach der Gründung Ihrer UG & Co. KG stehen viele neue Aufgaben an. Es gilt sich auf einen erfolgreichen Geschäftsstart zu konzentrieren und die einkommensbringenden Faktoren in wiederholbare Prozesse umzuwandeln. Als Gründer sollte Sie sich daher möglichst wenig mit der Buchführung und sonstigen Verwaltungsaufwand befassen.
Organisieren Sie sich am besten von Beginn an einen Steuerberater, der Ihre Branche kennt und Ihnen die formale Verwaltung von Beginn an abnimmt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich der Geschäftsstart einfacher bewältigen lässt. Ihre Vorteile des Outsourcings:
- Zeitaufwand für Buchhaltung minimieren
- Unternehmenskennzahlen monatlich im Blick behalten
- Dienstleister haftet für die ordnungsgemäße Buchführung und für Fehler in der Jahressteuererklärung, sofern er beide Aufgaben übernommen hat
- Ihr Aufwand besteht aus dem Weiterleiten und Aufbewahren geschäftlicher Rechnungen und Quittungen
Der Abschluss einer Kapitalgesellschaft ist nach (§§ 242 ff. HGB) für die UG aufzustellen. Da es sich bei der UG & Co. KG um eine Mischform aus zwei Gesellschaften handelt, die einzeln zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, müssen zwei Abschlüsse erstellt werden. In der Regel setzt er sich zusammen aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Jahresabschlüsse einer UG & Co. KG – Die Grundsätze
Die Jahresabschlüsse der UG & Co. KG werden auf der Grundlage der laufenden Buchführung beider Gesellschaften erstellt. Allerdings unterscheiden sich der Jahresabschluss der UG und der der Kommanditgesellschaft leicht, da es sich um eine Kapital- und eine Personengesellschaft handelt.
Die UG muss ihrem Jahresabschluss einen Lagebericht hinzufügen, wenn die Bilanzsumme über 350.000 € liegt, der Umsatz höher als 700.000 € ist und mehr als 11 Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt sind.
Beide Jahresabschlüsse müssen von der jeweiligen Gesellschafterversammlung beschlossen werden.
Vereinfachung der Anforderung durch UG & Co. KG als Kleinstkapitalgesellschaft nach §267 a HGB
Die UG & Co. KG kann als Kleinstkapitalgesellschaft nach §267 a HGB kategorisiert werden. Dafür müssen zwei der drei typischen Merkmale zutreffen.
- Die Bilanzsumme darf 350.000 € nicht überschreiten, nachdem auf der Aktivseite der Fehlbetrag ausgewiesen wurde (§ 268 Abs. 3)
- Der Umsatz darf in den letzten zwölf Monaten nicht 700.000 € überschreiten
- In den letzten zwölf Monaten dürfen durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt worden sein.
Eine UG & Co. KG, die als Kleinstkapitalgesellschaft kategorisiert wurde, darf sich über Erleichterungen des Jahresabschlusses freuen.
- Nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB darf ein verkürztes Bilanzierungsschema angewandt werden.
- Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach §275. Abs. 5 HGB verkürzt werden.
- Auf den Anhang des Jahresabschlusses kann nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB verzichtet werden. Es bedarf lediglich einiger kurzer Erläuterungen der Bilanz.
- Die Publizitätspflicht wird eingeschränkt. Die Offenlegung ist nicht notwendig, sondern es reicht die Hinterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger.
Enorme Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaft
Die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaft minimieren der Verwaltungsaufwand enorm. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss lediglich 8 angabepflichtige Posten vorweisen. Bei einer kleinen Kapitalgesellschaft, welche das nächstgrößere Format einer Kapitalgesellschaft darstellt, wären schon 20 Posten notwendig. Zudem kann die Bilanz nicht online eingesehen werden, sondern wird auf eine kostenpflichtige Anfrage eines Interessenten hin verschickt.
Ratschlag aus der Praxis: Jahresabschlüsse der UG & Co. KG aussondern
Wir haben hunderte Unternehmen durch den Gründungsprozess begleitet. Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen ans Herz legen, die Buchführung und die Jahresabschlüsse Ihres Unternehmens schnellstmöglich abzugeben, damit Sie sich auf den operativen Betrieb fokussieren können.
Das Mindestkapital der UG & Co. KG beträgt offiziell lediglich 1€ (5a GmbhG). Die Höhe der Stammeinlagen der Komplementäre kann frei bestimmt werden. In der Regel wird ein Betrag im Gesellschaftsvertrag festgehalten.
Anders als bei der GmbH & Co. KG kann bei der UG & Co. KG keine Sacheinlage erbracht werden. Alle Einlagen müssen monetär vorgenommen werden.
Wann sollten die Einlagen erbracht worden sein?
Die Einlagen sollten spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer UG & Co. KG im Handelsregister auf Ihr Geschäftskonto eingezahlt worden sein (§ 5a Abs. 2, Satz 1 GmbhG).
Wie viel Stammkapital ist für eine erfolgreiche Gründung erforderlich?
Die Anforderung für die Gründung einer UG & Co. KG an das Stammkapital liegt bei 1€. Natürlich reicht dieser Betrag nicht aus, um eine Unternehmung erfolgreich zu gründen. Es stellt sich also die Frage: „Wie viel Kapital ist für die UG & Co. KG-Gründung nötig?“.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es ist allerdings festzuhalten, dass der Geschäftsführer einer UG & Co. KG bereits dann zum Antrag auf Insolvenzeröffnung verpflichtet ist, wenn das Betriebsvermögen die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr decken kann und er weiterhin nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren fortgeführt wird (§ 15a Abs. 4 InsO).
Wird somit tatsächlich nur 1€ Stammkapital eingezahlt, so ist theoretisch eine Insolvenz vorliegend, bevor ein Email-Server erworben wurde. Daher sollte die tatsächliche Stammeinlage, je nach Geschäftsmodell, mindestens im vierstelligen Bereich liegen. Zumindest die ersten Ausgaben bis zur Generierung der ersten Einnahmen sollten gedeckt sein.
UG & Co. KG Gründung vom Rechtsanwalt
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Die Organe der UG & Co. KG
Die UG & Co. KG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und tritt bei Geschäften daher selbst als Vertragspartner auf (§ 13 GmbHG). Als juristische Person benötigt sie Organe, die ihre Handlungen bestimmen. Da es sich faktisch um ein Konstrukt aus zwei Gesellschaften handelt, das im Rahmen der Kommanditgesellschaft gleicht, sind die Organe ebenfalls ähnlich.
Die Geschäftsführung
Der Geschäftsführer der UG & Co. KG ist in der Regel der Geschäftsführer der UG. Wenn im Gesellschaftsvertrag so eingebracht, kann die Geschäftsführung der UG auch die KG führen. In der Regel hat die Geschäftsführung der Komplementär-UG die alleinige Geschäftsführungsbefugnis (§ 164 HGB).
Rechtliche Anforderungen an den Geschäftsführer
Als Geschäftsführer der UG kommt nur eine natürliche Person in Frage. Sie muss volljährig und uneingeschränkt rechtsfähig sein (§ 6 GmbHG). Zudem können Einschränkungen existieren, wenn die Person wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG).
Die Organe einer UG

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Kosten der UG & Co. KG Gründung
UG & Co. KG Kosten im Überblick
Bei der Gründung einer UG & Co. KG entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Gründungskosten | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 319,– € („Gründungspaket START-UP“), 559,– € („Rechtssicher“) oder 729,– € („Rechtssicher PLUS“) |
Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) für die UG und zwischen 120,- und 236,- € für die KG |
IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € für die UG und 120,- € für die KG | |
Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei | |
IHK Beitrag | Ab 115,- € |
Gründung einer UG & Co. KG zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere Gesellschaften gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer UG & Co. KG
Bei der Gründung einer OHG haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- „Wie haftet der Geschäftsführer der UG & Co. KG?“
- „Wie wird der Gewinn einer UG & Co. KG verteilt?“ oder
- „Kann ich bereits vor der Eintragung ins Handelsregister mit der UG & Co. KG tätig werden?“
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten zur UG & Co. KG Gründung.
Kann ich schon vor der Eintragung ins Handelsregister mit der UG & Co. KG tätig werden?
Die Firmengründung Ihrer UG & Co. KG ist bereits eingeleitet worden und Sie möchten so schnell wie möglich tätig werden? Sie können unter gewissen Umständen schon Ihre ersten Geschäfte tätigen, auch bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Dazu müssen Sie allerdings auf Folgendes achten:
- Auf dem Briefkopf sollte an Ihren Unternehmensnamen und das Kürzel der Zusatz „i.G.“ für in Gründung angehängt werden.
- Während dieser Zeit haften Gesellschafter der UG & Co. KG privat und nicht nur das Betriebsvermögen.
- Damit Rechnungen gestellt werden können, bedarf es einer vorläufigen Steuernummer.
Worauf muss bei der Namensfindung für die UG & Co. KG geachtet werden?
Auch wenn der Name der UG & Co. KG frei gewählt werden kann, unterliegt er gesetzlichen Anforderungen. Sie sollten den Namen in Einklang mit Ihrer Marketing-Strategie wählen. Generell dürfen Unternehmensnamen:
- nicht irreführend (§30 Abs. 1 HGB)
- müssen unterscheidungskräftig (§18 Abs. 1 HGB) und
- einzigartig (§ 30 Abs. 1 HGB) sein.
Das offizielle Kürzel „UG & Co. KG“ muss zudem an den Namen angehängt werden, wenn Sie ihn im Geschäftsverkehr verwenden.
Worin genau liegt der Unterschied zwischen der UG & Co. KG und der GmbH & Co. KG?
Der Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Komplementär-Gesellschaft. In beiden Fällen übernimmt die Kapitalgesellschaft die Rolle des Komplementärs in der KG. Die Unterschiede liegen vor allem in den Gründungsanforderungen an die Gesellschaft. Die GmbH kann erst mit 12.500 € bzw. 25.000 € gegründet werden.
Dafür genießt sie ein höheres Ansehen in Geschäftskreisen und meistens auch eine höhere Bonität.
Für die Gründung der UG existiert eine Anforderung an das Stammkapital in Höhe von 1€. Allerdings können keine Sacheinlagen erbracht werden, was bei der GmbH & Co. KG möglich ist.
Worin liegt der Unterschied zwischen UG und der UG & Co. KG?
Der Unterschied liegt darin, dass die UG (haftungsbeschränkt) eine Kapitalgesellschaft ist. Die UG & Co. KG ist wie eine Kommanditgesellschaft zu verstehen, die aus zwei einzelnen Unternehmen besteht. Hier wird anstelle des Komplementärs der Kommanditgesellschaft die haftungsbeschränkte UG eingesetzt.
Die UG & Co. KG ist in dem Sinne keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr ein juristisches Konstrukt. Der Vorteil besteht in der Aufhebung der privaten Haftbarkeit einer Privatperson. Die Vollhaftung wird auf das Betriebsvermögen der UG abgewälzt, weshalb am Ende keiner der Gesellschafter für Betriebsschulden mit seinem Privatvermögen haften muss.
Die UG & Co. KG bietet zudem steuerliche Vorteile, wenn es um die Beteiligung von stillen Investoren geht. Sie können als Kommanditisten am Geschäftserfolg des Unternehmens beteiligt werden. Wenn Sie Gewinne entnehmen, müssen diese lediglich in der Höhe ihres persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuert werden.
Stille Gesellschafter einer UG hingegen zahlen über 50% Steuern, wenn sie dem Betriebsvermögen Geld entnehmen.
Wie haftet der Geschäftsführer der UG & Co. KG?
Die Geschäftsführung einer UG & Co. KG obliegt meistens der Geschäftsführung der UG. In den überwiegenden Fällen ist die Geschäftsführung deckungsgleich mit der KG, da der operative Geschäftsbetrieb in der UG liegt.
Geschäftsführer können auf unterschiedlichen Wegen privat haftbar gemacht werden. Das ist vor allem der Fall, wenn sie ein grobes Fehlverhalten zu verschulden haben.
Das Fehlverhalten stammt dabei häufig aus den Bereichen:
- Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht
- Insolvenzrecht
- Schadensverursachung durch Verletzung der Sorgfaltspflicht
- Strafrechtlich-relevantes Verhalten
Sollte ihm Fehlerhalten nachgewiesen werden können, müssen Geschäftsführer mit privater Haftung und sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Existiert für die UG & Co. KG eine Sozialversicherungspflicht?
Gründer und Inhaber einer UG & Co. KG können unter Umständen einer Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Tätigkeit nicht als Selbstständigkeit anerkannt wird. Ist etwa ein Gesellschafter als Geschäftsführer tätig, während er weniger als 49% der Anteile hält, handelt es sich eher um ein Nebeneinkommen aus Kapitalanlagen. Er ist sozialversicherungspflichtig.
Welche Besonderheiten bestehen für die Krankenversicherung der Gründer einer UG & Co. KG?
Für die Gründer einer UG & Co. KG existieren keine Besonderheiten bezüglich der Krankenversicherung. Er unterliegt der Sozialversicherungspflicht und muss sich gesetzlich oder privat krankenversichern lassen.
Welches Geschäftskonto eignet sich für die UG & Co. KG?
Für die Eintragung der UG & Co. KG ins Handelsregister muss das erforderliche Stammkapital sowie die Haftsummen auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt worden sein. Nach mehreren hunderten Unternehmensgründungen haben wir festgestellt, dass sich nicht jedes Geschäftskonto eignet.
Darauf sollten Sie bei der Kontoauswahl achten:
- Überprüfen Sie die einzelnen Kostensätze der unterschiedlichen Buchungsarten. Auf Dauer können sich zahlreiche unterschiedliche Buchungen zu einem hohen Kostensatz akkumulieren.
- Online-Belege sind ausreichend. Auf schriftliche Belege kann verzichtet werden.
- Reinen „Online-Banken“ stehen wir teilweise skeptisch gegenüber. Konservative Banken haben sich als nachhaltiger erwiesen. Sie sind kooperativer, wenn es um die Eröffnung eines Geschäftskontos im Rahmen eines Termins geht.
- Prüfen Sie zudem, ob auch Ihre Mitarbeiter Zugriff auf Ihr Konto haben können. EC- und Kreditkarten sollten für Mitarbeiter ausstellbar sein.
Kann der Eintrag der UG & Co. KG ins Handelsregister beschleunigt werden?
Ja, sie können den Eintrag der UG & Co. KG beschleunigen. Wir helfen Ihnen bei einer schnellstmöglichen Eintragung. Sie können von Ihrer Seite mitwirken:
- Wahl eines eintragungsfähigen Firmennamens: Sie sollten darauf achten, dass Ihr Firmenname eintragungsfähig ist. Er sollte weder irreführend noch bereits in Verwendung sein. Zudem muss er eine Unterscheidungskraft haben. Sollte Ihr Firmenname abgelehnt werden, verzögert dies die Eintragung um ca. einen Monat. Wir nehmen für Sie eine firmenrechtliche Anfrage bei der IHK vor.
- Korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens: Die korrekte Beschriftung des Firmenbriefkastens ist elementar. Andernfalls können Ihre Unterlagen nicht zugestellt werden, was wiederum eine unnötige Verzögerung nach sich zieht.
- Korrekte Angabe des Unternehmenszwecks: Eine korrekte Bezeichnung des Unternehmenszweckes ist für eine Eintragung bei der IHK vorausgesetzt. Die pauschale Beschreibung ist für einen Eintrag ins Handelsregister nicht ausreichend. Wir beraten Sie bei der Ermittlung der korrekten Bezeichnung.
- Einzahlung des Kostenvorschusses: Sie müssen den Kostenvorschuss für die Eintragung beim zuständigen Registergericht einzahlt haben. Der Betrag kann entweder auf Anforderung bezahlt, beim Notar hinterlegt oder in die Kasse eingezahlt werden.
Nach der Veröffentlichung des Unternehmens im Handelsregister bekomme ich eine eigenartige Rechnung. Muss ich diese bezahlen?
Es existiert eine kriminelle Branche, die darauf spezialisiert ist, neugegründete Unternehmen zu betrügen. Gerade Neugründern fehlt häufig Erfahrung einschätzen zu können, welche Rechnungen gerechtfertigt sind und welche ignoriert werden können.
Da Ihre Geschäftskontaktdaten im Handelsregister veröffentlicht sind, kann jeder darauf zugreifen und Ihnen eine ungerechtfertigte Rechnung ausstellen. Prüfen Sie daher in der Anfangsphase Ihre Rechnungen genau und hinterfragen Sie dessen Rechtfertigung.
Wie kann die Gewinnverteilung der UG & Co. KG geregelt werden?
Generell obliegt die Gewinnverteilung der UG & Co. KG den Eigentümern des Unternehmens. Die Höhe und Häufigkeit der Gewinnverteilung ist Gegenstand des Gesellschaftsvertrags. In den meisten Fällen findet die Gewinnverteilung einmal pro Jahr statt.
In den meisten Fällen hängt die Höhe des Gewinnanteils vom Verhältnis des eingezahlten Stammkapitals oder der Haftsumme des jeweiligen Gesellschafters oder Kommanditisten zum Gesamtkapital des Unternehmens ab. Wer mehr einzahlt erhält eine höhere Gewinnbeteiligung.
Eine Ausschüttung kann un- oder regelmäßig erfolgen, sofern ein Betriebsgewinn erzielt wurde.
Wie hoch fallen die Buchführungskosten der UG & Co. KG aus?
Eine pauschale Bezifferung der Buchführungskosten einer UG & Co. KG wäre irrsinnig. Die genauen Kosten sind von der Komplexität der Unternehmensstruktur und der Art des Geschäftsmodells abhängig. Dabei kommen unterschiedliche Faktoren zur Geltung:
- Die Komplexität des Geschäftsmodells
- Die Anzahl der Buchungsvorgänge
- Die Anzahl der Mitarbeiter
- Die Ausrichtung des Betriebs
- Der Umfang der Unternehmensstruktur
- Die Anzahl der Gesellschafter
- Steuerrechtliche Anforderungen
Eine UG & Co. KG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Da es sich um zwei Unternehmen handelt, müssen auch zwei unabhängige Bücher geführt, Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt werden. Dadurch sind die Kosten der Buchführung einer UG & Co. KG in der Regel höher als bei einer reinen UG. Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 1.500 € bis 3.000 € pro Jahr. Die Kosten können verringert werden, wenn etwa der Geschäftsbetrieb lediglich in einer der beiden Gesellschaften abgewickelt wird.
Was ist unter der Nachschusspflicht der UG & Co. KG zu verstehen?
Unter bestimmten Umständen kann es eine Nachschusspflicht für die Gesellschafter der UG & Co. KG geben. Anders als bei der GmbH oder der GmbH & Co. KG existiert keine gesetzliche Nachschusspflicht.
Sie muss bei der UG & Co. KG sowohl für Gesellschafter der UG als auch für Kommanditisten der KG vertraglich geregelt werden. Meistens wird sie für Krisenzeiten bei drohender Insolvenz oder mangelnder Liquidität zum Einsatz kommen.
Wie kann ich rechtssicher werben?
Das Werben ist ein elementarer Bestandteil Ihrer Selbstständigkeit. Jeder Unternehmer muss sich damit auseinandersetzen, um neue Kunden zu generieren und den Gewinn zu maximieren. Es herrscht jedoch ein gesetzlicher Maßstab, der das Werben reguliert. Um teure Abmahnungen von Wettbewerbern oder Vereinen zu vermeiden, sollten Sie sich mit dem Wettbewerbsrecht und dem rechtssicheren Werben vertraut machen. Die häufigsten Formen des Werbens sind:
- Telefonakquise
- Werbung per Fax
- SMS-Werbung
- Email-Marketing
- Werbebriefe
- Anzeigen in Social Media und Suchmaschinen
Unabhängig von Ihrem Werbeformat, muss die Werbung rechtlich zulässig sein. Häufige Fehler geschehen bei vergleichender oder irreführender Werbung.
Bei einer vergleichenden Werbekampagne sollte darauf geachtet werden, dass das erwähnte Angebot der Konkurrenz in einem rechtlich zulässigen Rahmen verglichen wird. So darf die Werbung nicht sittenwidrig sein (§ 6 Abs. 2 UWG).
Zudem darf die Werbung nicht irreführend sein. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Ihre Werbung eindeutig und wahrheitsgemäß ist. Jegliche Aussagen müssen belegbar sein und dürfen nicht die Möglichkeit bieten, vom angesprochenen Klientel falsch verstanden zu werden.
Sollten Sie rechtswidrig geworben haben, müssen sie mit juristischer Gegenwehr durch Wettbewerber rechnen. Diese könnten Sie abmahnen oder unter Umständen sogar vor Gericht ziehen. Das hat hohe Anwaltskosten und ggf. Strafzahlungen zur Folge.
Wir beraten Sie im Rahmen unserer Gründungsberatung zum rechtssicheren Werben und geben Ihnen praktische und individuelle Beispiele für Ihr Geschäftsmodell an die Hand.
Worauf muss ich bei der Verwendung von Medien aus dem Internet achten?
Gerade im digitalen Zeitalter sind Urheberrechtsverletzungen im Internet an der Tagesordnung. Es herrschen leider fehlgeleitete Meinungen vor, die diesen Umstand begünstigen. So sind viele der Meinung, dass Werke Dritter verwendet werden können, wenn diese namentlich erwähnt werden. Dem ist nicht der Fall.
Auch hier sind Abmahnungen die Folge, die teuer ausgehen können. Im Internet werden Urheberrechtsverletzungen leicht aufgedeckt. Es genügt ein Screenshot als Beweis.
Jegliche geschaffene Werke unterliegen dem Urheberrecht.
Dazu gehören:
- Bilder
- Fotos
- Grafiken
- Logos
- Texte und Artikel
- Software
- Filme
- Musikstücke
- Tabellen
- etc (§ 2 UrhG).
Verwenden Sie derartige Stücke für Ihre Werbung oder auf Ihrer Webseite, benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung des Urhebers. Meistens wird diese in Form einer Nutzungslizenz erteilt.
Wir haben häufig festgestellt, das Unternehmer in urheberrechtliche Konflikte geraten, wenn sie ungenehmigte Bilder von Dritten auf Ihrer Webseite verwenden. Es ist dabei egal, ob es sich um einen schwammigen Schnappschuss oder eine teure Fotografie eines Profis handelt. Es bedarf der Einwilligung.
Ein weiteres häufiges Problemfeld sind die Produktbeschreibungen. Viele Händler nehmen fälschlicherweise an, dass sie die Beschreibungen der Hersteller oder Ihrer Lieferanten übernehmen dürfen. Nicht nur im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung, sondern auch aus urheberrechtlicher Perspektive führt dies zu Problemen.
Als Unternehmer sollten Sie sich umfangreich über das Thema informieren. Lesen Sie unseren umfangreichen Artikel zum Thema Urheberrecht für Unternehmer!
Mir werden durch eine Marketing-Agentur explodierende Umsätze versprochen. Ist das seriös?
Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen. Es gibt dubiose Agenturen, die ihr Handwerk nicht beherrschen und für die gerade Neueinsteiger mit unrealistischen Erwartungen täuschen wollen. So könnte es sein, dass Ihnen ein Werbeplatz auf einer Webseite verkauft wird, deren Besucherzahlen tatsächlich nur fingiert sind. Ihre Anzeige bekommt niemand zu Gesicht.
Eine weitere zweifelhafte Maßnahme betrifft die „Black-Hat-SEO“. Hier werden Ihnen schnelle Rankings in den Google Suchmaschinenergebnissen versprochen. Auch wenn diese Platzierungen schnell erreicht werden, ist die Lebensdauer nur von kurzer Zeit. Sie könnten eine Abstrafung von Google erhalten, was einen nachhaltigen und teuren Schaden für Ihre Unternehmenswebseite nach sich führen könnte.
Wenn Sie sich weiter zum Thema informieren wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Start-Up-Betrug.
Welchen Zweck haben ABG?
Unternehmen verfolgen in der Regel sich ähnelnde oder sogar wiederholende Geschäfte. Damit die Bedingungen nicht jedes mal ausgehandelt werden müssen, lohnt es sich allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellen zu lassen. Sie beschreiben die Konditionen und Bedingungen für die abzuschließenden Geschäfte. Die Kunden können sich mit den AGB vertraut machen und dann entscheiden, ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Häufige Inhalte der AGB sind etwa:
- Lieferfristen
- Zahlungsarten
- Haftung
- Porto- und Versandkosten
- Eigentumsvorbehalte
- Gerichtsstand
- Widerruf und Rückgabe
- Nutzungsrecht
- etc.
Die AGB dienen der einheitlichen Ausgestaltung Ihrer geschäftlichen Prozesse. Sie sind dadurch in der Lage Ihre Geschäfte juristisch so ausgestalten, dass sie von der gesetzlichen Norm abweichen. Die AGBs müssen in der Inhaltskontrolle standhalten, damit sie rechtlich gültig sind.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung rechtsgültiger AGBs.
Wieso sollte ich eine Marke anmelden?
Sie sollten die einzigartigen und schützenswerten Produkte und Dienstleistungen markenrechtlich schützen lassen. Gerade im digitalen Bereich ist es in Mode, erfolgreiche Marketing-Ansätze, Dienstleistungen oder Produkte zu kopieren. Um sich dagegen zu schützen, können Sie eine Marke anmelden.
Ist Ihre Marke erfolgreich eingetragen, so stehen Ihnen zahlreiche rechtliche Mittel zur Verteidigung zur Verfügung, um sich gegen die Konkurrenz zu schützen.
Sie können Ihre Konkurrenzen, sollten Sie sich einer markenrechtlichen Rechtsverletzung schuldig gemacht haben, abmahnen, vor Gericht verklagen oder einen vorzeitigen gerichtlichen Rechtsschutz erwirken.
Das deutsche Markenrecht ist sehr umfangreich und effizient. So ist es kein Zufall, dass es dem europäischen Markenrecht als Vorbild dient.
Sie Interessieren sich für die Markenanmeldung?
Lesen Sie unsere Artikel zur:

Ihr Gründungsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Über
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kostenfreie Dokumentenprüfungen
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beantwortete Forumsfragen
Prinzipien
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Wir kümmern uns um Ihren Vertrag – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
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Notartermin
21 Dez 2020/0 Kommentare/in UG & Co. KG GründungSehr geehrte Damen und Herren, wir würden gerne noch dieses Jahr eine GmbH und Co. KG gründen. Können Sie uns noch für dieses Jahr einen Notartermin garantieren? Zum Beispiel in 74722 Buchen oder 74821 Mosbach? Oder notfalls im Raum Frankfurt am Main oder Heilbronn oder Heidelberg? Mit freundlichen Grüßen Markus Pfeil
Gehalt vs. Privatentnahmen
19 Mrz 2019/2 Kommentare/in UG & Co. KG GründungGuten Tag. Ich arbeite seit einigen Jahren als Einzelunternehmer. Nun möchte ich eine Gesellschaft für diesen Betrieb gründen, um im Fall der Fälle nicht mit meinem Privatvermögen zu haften. Da sich meine Einnahmen meist aus mehrmonatigen Projekten ergeben sind die Zahlungseingänge zur Zeit jedoch zu unregelmäßig um daraus ein fixes Geschäftsführergehalt kalkulieren zu können (zumindest […]
Dauer der UG & Co KG Gründung
25 Mai 2018/1 Kommentar/in UG & Co. KG GründungHallo, wie lange dauert die Gründung einer UG & Co KG bei Ihnen?
Krankenversicherung
17 Feb 2018/1 Kommentar/in UG & Co. KG GründungIch möchte eine 1-Mann UG & CO KG gründen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht in die private Krankenversicherung rutsche. Denn ich möchte nämlich die sehr hohen Beiträfe im Alter vermeiden. Vielen Dank.
Verlust der UG & Co kg
11 Feb 2018/1 Kommentar/in UG & Co. KG GründungDie Firma hat 2016 einen Verlust von 4000 Euro gemacht. Kann ich diesen in meiner privaten einkommenssteuererklärung geltend machen?
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).