• Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH: Bundesweit mit Anwalt

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Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens – ob ein Gewerbe, ein Freiberuf oder eine kaufmännische Firma – in eine GmbH ist der häufigste Umwandlungsweg. Die Umwandlung wird durch Einbringung des bestehenden Unternehmens in die parallel zu gründende oder eine bereits vorhandene GmbH – meistens als Aufgeld-Sachagio – durchgeführt und bietet neben den Vorteilen der GmbH alle Steuervorteile einer Umwandlung.

Die Gründe für eine GmbH sind meistens:

  1. Steuervorteil: Sie sparen Steuern. Die Gewinne einer GmbH werden mit ca. 30 % Besteuert – ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Einkommenssteuer von bis zu 45 %
  2. Private Enthaftung: Sie beschränken Ihre private Haftung. Bei einer GmbH haften Sie nicht mehr mit Ihrem privaten Vermögen
  3. Image: Die GmbH ist eine angesehene Rechtsform

Vorteile der Umwandlung: Rückwirkung und steuerfreie Entnahme des Unternehmenswerts

Eine steuerneutrale Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH erlaubt es Ihnen,

  • Gewinne Ihres Einzelunternehmens zu einem bereits zurückliegenden Zeitpunkt (max. 8 Monate) mit einem sehr großen Steuervorteil (ca. 30 % statt der vollen Einkommenssteuer bis 45 %) der neuen GmbH zuzuordnen und
  • den Wert eingebrachten Einzelunternehmens steuerfrei aus der GmbH zu entnehmen.

Sie sollten unbedingt vermeiden, einfach eine Holding zu gründen und im Anschluss Ihr Einzelunternehmen aufzulösen. Durch diesen auf den ersten Blick einfache Umwandlungsform werden nicht nur alle Umwandlungsvorteile verwirkt, sondern Sie laufen auch Gefahr, dass darin eine Fortführung außerhalb des steuerneutralen Umwandlungsprozesses gesehen und der Vorgang als sehr hoher Veräußerungsgewinn nach Aufdeckung aller stillen Reserven Ihres Einzelunternehmens besteuert wird.

Umwandlung Ihrs Einzelunternehmens mit Haftungs-, Steuer und organisatorischen Vorteilen

Falls Sie die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH angehen wollen, stehen Ihnen folgende steuerneutrale Methoden zur Verfügung:

  • Aufgeld-Sachagio: Schnellster und leichtester Rechtsformwechsel mit allen Steuervorteilen der Umwandlung (8 Monate Rückwirkung und steuerfreie Entnahme in Höhe des Wertes Ihres Einzelunternehmens), aber ohne die Erfordernis, Ihr Einzelunternehmen vom Steuerberater bewerten zu lassen
  • Sachgründung: Ersetzung der Bareinlage der GmbH durch Ihr Einzelunternehmen nach teilweiser Unternehmensbewertung
  • Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge nach voller Unternehmensbewertung bei erforderlich werdender Inventur aller bestehender Dauerschuldverhältnisse Ihres Einzelunternehmens

Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten der Umwandlung wie die Aufspaltung, Abspaltung oder Verschmelzung.

Wir wandeln Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH um. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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