• Was genau ist ein Einzelunternehmen?

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Was genau ist ein Einzelunternehmen?

Es gibt drei Arten von Einzelunternehmen:

  • die Kaufleute,
  • die Freiberufler und
  • die Landwirte.

Welcher Berufsgruppe der einzelne Selbständige zuzuordnen ist, hängt davon ab, welches Geschäft dieser betreibt.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

Der Kleingewerbetreibende und der (Voll-) Kaufmann

Jeder Gewerbetreibende kann ein Kaufmann sein. Ein Gewerbe liegt vor, wenn der Zweck der Tätigkeit darin liegt, Waren herzustellen, Produkte zu verkaufen oder Dienstleistungen nicht selbst zu erbringen, sondern hauptsächlich zu vermitteln. Dazu gehören z.B. Einzelhändler, Handwerksbetriebe, Makler.

Unterschieden werden die Gewerbetreibenden danach, ob ihr Gewerbe eine kaufmännische Organisation erfordert („Ist-Kaufmann“ bzw. „Voll-Kaufmann“) oder nicht (Kleingewerbetreibender).

Der Kleingewerbetreibende

Der Großteil der Einzelunternehmer beginnt als Kleingewerbetreibender. Denn wenn Sie beispielsweise einen Kiosk, ein Blumengeschäft oder ein Nagelstudio eröffnen, benötigen Sie zunächst keine nennenswerte Organisation. Weder erzielen Sie hohe Umsätze, die eine umfangreiche Buchhaltung erfordern, noch beschäftigen Sie viele Mitarbeiter, die eine Personalplanung erfordern. Auch die Zahl Ihrer Niederlassungen beschränkt sich meist auf Eine. Zudem gibt es weitere Kriterien, anhand derer sich bestimmen lässt, ob der Betrieb einen kaufmännischen Umfang hat bzw. erfordert (z.B. Betriebsvermögen, Kredithöhe, internationale Tätigkeit u.ä.). Entscheidend ist stets das Gesamtbild.

Als Kleingewerbetreibende müssen Sie sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Sie können sich aber eintragen lassen und werden dadurch zum Kaufmann. Dann trägt Ihr Geschäft die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann (e.K.).“ Eine solche Bezeichnung wirkt natürlich repräsentativer, jedoch gehen damit auch Pflichten einher, z.B. die Pflicht der doppelten Buchführung und Bilanzierung.

Der (Voll-) Kaufmann

Erreicht Ihr Geschäftsbetrieb einen Umfang, der eine kaufmännische Organisation erfordert, werden Sie automatisch zum Vollkaufmann. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, ob eine Eintragung tatsächlich erfolgt oder nicht, ändert nichts an Ihrem Status.

Durch die Eintragung und den Zusatz „e.K.“, erscheint Ihr Unternehmen solider. Andererseits gehen damit einige Pflichten einher, z.B. nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches Bücher und Bilanzen zu führen.