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Vorteile der GmbH Gründung

Als Gründer bzw. Gesellschafter, der sich bei der Rechtsformwahl für eine GmbH entscheidet, kommen Sie in den Genuss zahlreicher Vorteile.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Pluspunkte, die Ihnen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

  • Haftung beschränken

    Ihr Privatvermögen ist in aller Regel gut geschützt. Für die Verbindlichkeiten der GmbH steht alleine die Gesellschaft ein (§ 13 GmbHG). Dies gilt normalerweise selbst bei einer Insolvenz der GmbH. Kauft also die GmbH z.B. eine Büroausstattung, muss sich der Verkäufer mit seinen Zahlungsforderungen an die Gesellschaft wenden. Vertragspartner ist einzig und allein die Gesellschaft. Sie stehen als Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ein, wenn diese nicht zahlen.

    Dieser Grundsatz wird nur in Ausnahmefällen durchbrochen. Beispielsweise

    • können die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, wenn die GmbH ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
    • außerdem müssen die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH aufkommen, wenn sie zuvor durch widerrechtliche Aktivitäten das Vermögen der GmbH vernichtet haben. Dann spricht man von einer sog. Existenzvernichtungshaftung. Diese Ansprüche kann aber erst der Insolvenzverwalter geltend machen.
    • das Vermögen der GmbH darf vor der Eintragung ins Handelsregister nicht unter 25.000 € fallen. Ansonsten droht die sog. Durchgriffshaftung.
  • Imagevorteile nutzen

    Die GmbH hat ein hohes Renommee. National wie international hat sich die deutsche GmbH über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Die meisten Geschäftspartner kennen die Einlagepflicht von über 25.000 € und gehen von der Seriosität und Professionalität der Unternehmensinhaber aus. Vor allem für Geschäftspartner im B2B Bereich ist eine GmbH ein gern gesehener Geschäftspartner.  Die GmbH hat einen Imagevorteil gegenüber einer UG, einer UG & Co. KG, einer Einzelfirma, einer GbR, einer OHG und insbesondere einer Limited. Insbesondere bei einem Formwechsel von einer Ltd., UG, Einzelfirma oder GbR entsteht bei Ihren Kunden ein guter Eindruck.

  • Auftritt unter Firmennamen

    Die GmbH agiert  im Rechtsverkehr selbständig unter ihrem Firmennamen. Geschäfte werden also  nicht im Namen der Gründer, sondern im Namen der GmbH  geschlossen. Als gründender Gesellschafter können Sie so mit Ihrem Namen außen vor bleiben – nach außen tritt alleine Ihre Firma in Erscheinung. So wird Ihre Privatsphäre geschützt. Die GmbH kann eigenständig Immobilien anmieten, Arbeitsverträge schließen, Anteile an anderen Unternehmen erwerben und und und. Dabei ist alleine der Geschäftsführer Ihr Vertreter nach außen.  Ihr Name wird nicht auf Rechnungen oder dem Impressum erwähnt.

  • Steuervorteile nutzen

    Sie können mit einer GmbH Steuern sparen. Denn die GmbH ist, anders als z.B. die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), eine Kapitalgesellschaft und unterliegt also solche der Körperschaftssteuer in Höhe von 15 %. Die Einkommenssteuer kann hingegen bis zu 45 % betragen. Eine Gewerbesteuer ist in jedem Fall zu entrichten. Dieser beträchtliche Unterschied stellt für viele Unternehmer einen Anreiz dar, schon aus steuerlichen Gesichtspunkten eine GmbH zu gründen. Als Gründer einer GmbH können Sie von der niedrigen Besteuerung profitieren, wenn Sie beschließen, die Gewinne nicht auszuschütten, sondern wieder im Betrieb zu belassen, z.B. durch das Leasing eines Firmenwagens, den Kauf elektronischer Ausstattung (PC usw.). Bei Ausschüttung ist auf die Gewinne dann eine Kapitalertragssteuer zu zahlen. Diese liegt im Moment bei 25 %. Das würde den Steuervorteil wieder aufheben.

  • Stille Reserven bilden

    Eine weitere Option,  mit der GmbH Steuern zu sparen, ist die Bildung so genannter stiller Reserven. Solche tauchen nicht in der Bilanz auf, weil z.B. der Buchwert einer in die GmbH eingebrachten Immobilie niedriger ist als deren Zeitwert. Hier kommen dem Unternehmen die Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung sowie Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

  • Vereinfachter Verkauf

    Auch für den Fall, dass   Sie Ihre GmbH später einmal verkaufen wollen, haben Sie Vorteile. Dies ist ganz einfach durch die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen möglich. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Share-Deal“. Er ist als Gegensatz zum „Asset-Deal“ zu verstehen, bei dem Teile des Unternehmens (Güter, Waren, Goodwill etc.)   einzeln verkauft werden müssen. Auch in der unkomplizierten Veräußerung liegt ein deutlicher Vorteil etwa ggü. einem Einzelunternehmen.

  • Freie Geschäftsführerwahl

    Als GmbH-Gründer bzw. Gesellschafter müssen Sie nicht zwingend auch als Geschäftsführer fungieren – mit allen Haftungsfolgen.  Es steht Ihnen vielmehr frei,  stattdessen einen Fremdgeschäftsführer anzustellen.

  • Einzelgründung möglich

    Zur Gründung einer GmbH brauchen Sie – anders als etwa bei Personengesellschaften – keine weiteren Mit-Gründer ins Boot zu holen. Sie können Ihre Gesellschaft auch alleine gründen und mittels  Haftungsbeschränkung  Ihr privates Vermögen schützen.

  • Befristete Arbeitsverträge

    Gründen Sie eine GmbH neu, so dürfen Sie Mitarbeiterverträge auf   4 Jahren befristen.  Im Normalfall sind lediglich  Befristungen von 2 Jahren zulässig.

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