Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

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    Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung

    Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

    Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.

    Unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.

    Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht


    Information über abgeschlossene Privatinsolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa speichern sie sechs Monate lang.

    Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Betroffene erhebliche negative Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht problematisch. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.

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    Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt


    Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine allgemeine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre beschlossen. Dies trat mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft.  Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

    Für Verfahren, die vor Oktober 2020 eröffnet wurden, betrug die gewöhnliche Dauer der Privatinsolvenz noch sechs Jahre. Für Verfahren, die zwischen dem 19.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

    Unsere Prinzipien

    Anwaltliche Gewähr
    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen –
    zu einem Festpreis. Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände. Wir sorgen für eine Besserung Ihrer finanziellen Situation.

    Preistransparenz
    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits-
    und Beratungsaufwand gleich bleiben.

    Vier-Augen-Prinzip
    Durch unsere genaue anwaltliche Kontrolle vermeiden wir Fehler
    und bewirken eine lückenlose Entschuldung.

    Schnelligkeit
    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor – Einen Insolvenzantrag übermitteln wir regelmäßig schon nach 6 Wochen ans Insolvenzgericht.
    Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein,
    als bei öffentlichen Schuldnerberatungen.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung –  Kostenlos und ohne Wartezeit
    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie ohne jegliche Verpflichtungen. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie den richtigen Entschuldungsweg einschlagen (Schuldenvergleich, Regel- oder Privatinsolvenz).

    Vergleich vor Insolvenz
    Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen Vergleich
    mit den Gläubigern zu erreichen. Wir wissen genau, wie das Angebot
    aussehen muss, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.

    Kostenübernahme bei Beratungshilfe
    Falls die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Beratungshilfe. So werden wir kostenlos für Sie tätig.

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    Wir begleiten Sie bis zur Durchführung der passenden
    Entschuldungsmaßnahme. Im Ergebnis steht die
    sichere Befreiung von allen Schulden.

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    Wann scheidet die Privatinsolvenz aus? Privatinsolvenz als Chance Durch steigende Lebenshaltungskosten und stagnierende Gehälter befinden sich immer mehr Menschen in finanziellen Engpässen. Privatinsolvenz kann eine mögliche Lösung sein. Während des Insolvenzverfahrens unterliegen Ihr Einkommen und Vermögen einer gerichtlichen Kontrolle. Der pfändbare Betrag wird unter den Gläubigern verteilt.  Nach einer drei Jahre andauernden Phase, in der Sie alle vereinbarten Bedingungen erfüllen, können Sie in der Regel Ihre Restschulden loswerden und finanziell neu beginnen. Die Insolvenzordnung bestimmt, wer antragsberechtigt ist. Grundsätzlich sind es natürliche Personen, die nicht selbstständig sind oder es in der Vergangenheit nicht waren. Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Insolvenz: Wohnungsrecht bietet nicht immer Schutz

    Insolvenz und Wohnungsrecht Wenn es um finanzielle Krisen geht, sind Unsicherheit und die Suche nach rechtlichen Schlupflöchern keine Seltenheit. Ein gängiger Glaube ist, dass das Einrichten eines Wohnungsrechts bei einer drohenden Insolvenz Schutz bietet. Was sagt der Bundesgerichtshof ? Ein gängiger Irrglaube: Durch das Übertragen des Eigentums an einer Immobilie an Dritte und die parallele Bestellung eines Wohnungsrechts kann man sich vor dem Verlust des Hauses schützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch klargestellt, dass dies nicht immer der Fall ist. Bei einer Insolvenz des Hauseigentümers kann ein im Grundbuch verzeichnetes Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse fallen und vom Insolvenzverwalter gelöscht werden.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Unterstützung bei meiner bevorstehenden Privatinsolvenz in Ireland. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um Details zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen George Gambourg Phone: +353871435623

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    Guten Tag, ich lebe seit 20 Jahren im Elsass und besitze dort eine Eigentumswohnung, welche durch eine franz. Bankkredit finanziert wird. Ich arbeite als Freiberufler in Deutschland für deutsche Kunden. Würde ich bei dem aktuell rein theoretischen Fall einer Insolvenz meine Wohnung in Frankreich während dem Insolvenzverfahren weiter nutzen können ? Das Insolvenzverfahren wäre ohnehin […]

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    Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe eine Rechnung über 800 Euro von der GEZ für die letzten drei Jahre für meine Zweitwohnung erhalten. Die GEZ-Gebühren für meine Erstwohnung wurde immer pünktlich bezahlt. Die Zweiwohnung nutzte ich um meinen Vater bis zum seinem Tod zu pflegen. Unglücklicherweise hatte ich durch die Fürsorgeaktivitäten vergessen, die Zweitwohnung […]

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    Hallo, mein Name ist Mavis Marian Agure aus den USA. Ich möchte der Welt von dem großen und mächtigen Zauberer namens Dr. UDAMA ADA erzählen. Mein Mann betrog mich und fühlte sich nicht mehr zu mir und unseren Kindern verpflichtet. Als ich ihn fragte, was das Problem sei, sagte er mir, dass er sich nicht […]

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    12 Kommentare
    1. Lara M.
      says:

      Hallo, ich bin kurz davor einen Kredit zu erhalten und bin unsicher wie lange ich noch clean bin. habe einen sicheren job mit 1200 euro netto. Ich bin Mutter von zwei Kindern und seit drei jahren geschieden. Derzeit zahle ich 500 Euro Miete.
      Kann meine Vergangenheit meine chance einen guten kredit zu bekommen verringern?
      Mit freundlichen grüßen
      L. Maier

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        mir ist nicht klar, was Sie mit “Vergangenheit” meinen. Die Bank knüpft Ihre Kreditentscheidung maßgeblich an Einkommen, Bonität und mögliche Vermögenssicherheiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jette G. .
      says:

      Hallo,
      ich bin Jette und ich habe 100.000 Schulden, leider verdiene ich nur 582 netto. ich gebe ungefähr 400 bis 500 Euro im monat aus.
      BITTE HELFEN SIE MIR !!!!!!!!!
      ICH WÄRE IHNEN SEHR DANKBAR:
      Mit freundlichen Grüßen
      Jette G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        gerne helfen wir Ihnen bei der Entschuldung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen kostenloses Erstberatungsgespräch unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Thomas
      says:

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zu Sachpfändung

      Dürfen DVDs gepfändet werden?
      Darf ein einzelnes Heimtrainer Fahrrad gepfändet werden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        bei den DVDs könnte das Verbot der zwecklosen Pfändung greifen. Danach dürfen solche Gegenstände nicht gepfändet werden, bei deren Verwertung aller Voraussicht nach keine Befriedigung der Schulden zu erwarten ist. Ein Heimtrainer-Fahrrad sehe ich grundsätzlich als pfändbar an, wobei auch hier das beschriebene Verbot der zwecklosen Pfändung grundsätzlich gilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Michael
      says:

      Hallo Guten Tag,

      ich habe eine Frage

      zurzeit läuft ein Inkassoverfahren gegen mich.

      Die Firma heisst paigo.

      Ich habe mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart und diese seitens paigo auch bestätigt bekommen.

      Nun habe ich ein Schreiben bekommen wo Sie sagen ich wäre im Zahlungsverzug obwohl das nicht stimmt denn ich habe den 30.01 als Eingang der Rate vereinbart.

      Sie haben noch einmal 43,00 Euro drauf gemacht auf die Forderung obwohl wie erwähnt ich eine Ratenzahlung vereinbart habe.

      Was kann ich gegen diese unlauteren Methoden als Verbraucher tun.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        Sie können die entsprechende Stelle im Vertrag zitieren und dem Inkassounternehmen vorhalten. Fordern Sie das Inkassounternehmen mit einer Frist auf, den Aufschlag zu korrigieren. Stellen Sie bei rechtswidrigem Verhalten in Aussicht, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Fachanwalt einschalten würden, was mit erheblichen Kosten zulasten des Inkassounternehmens verbunden wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghemdler,

      ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
      Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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