Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

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    Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung

    Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

    Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.

    Unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.

    Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht


    Information über abgeschlossene Privatinsolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa speichern sie sechs Monate lang.

    Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Betroffene erhebliche negative Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht problematisch. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.

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    Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt


    Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine allgemeine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre beschlossen. Dies trat mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft.  Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

    Für Verfahren, die vor Oktober 2020 eröffnet wurden, betrug die gewöhnliche Dauer der Privatinsolvenz noch sechs Jahre. Für Verfahren, die zwischen dem 19.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

    Unsere Prinzipien

    Anwaltliche Gewähr
    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen –
    zu einem Festpreis. Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände. Wir sorgen für eine Besserung Ihrer finanziellen Situation.

    Preistransparenz
    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits-
    und Beratungsaufwand gleich bleiben.

    Vier-Augen-Prinzip
    Durch unsere genaue anwaltliche Kontrolle vermeiden wir Fehler
    und bewirken eine lückenlose Entschuldung.

    Schnelligkeit
    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor – Einen Insolvenzantrag übermitteln wir regelmäßig schon nach 6 Wochen ans Insolvenzgericht.
    Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein,
    als bei öffentlichen Schuldnerberatungen.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung –  Kostenlos und ohne Wartezeit
    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie ohne jegliche Verpflichtungen. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie den richtigen Entschuldungsweg einschlagen (Schuldenvergleich, Regel- oder Privatinsolvenz).

    Vergleich vor Insolvenz
    Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen Vergleich
    mit den Gläubigern zu erreichen. Wir wissen genau, wie das Angebot
    aussehen muss, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.

    Kostenübernahme bei Beratungshilfe
    Falls die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Beratungshilfe. So werden wir kostenlos für Sie tätig.

    Wieder schuldenfrei leben
    Wir begleiten Sie bis zur Durchführung der passenden
    Entschuldungsmaßnahme. Im Ergebnis steht die
    sichere Befreiung von allen Schulden.

    Aktuelle Beiträge

    Helma Eigenheimbau in der Insolvenz

    Helma Eigenheimbau in der Insolvenz Die Helma Eigenheimbau AG hat beim Amtsgericht Gifhorn einen Insolvenzantrag  wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Auch zwei für das Entwicklungs- und Bauträgergeschäft zuständige Tochterunternehmen sind insolvent, die Helma Wohnungsbau GmbH und die Helma Ferienimmobilien GmbH. Helma Eigenheimbau ist auf den Bau energieeffizienter Häuser spezialisiert. Die Helma Wohnungsbau GmbH betreibt den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern in ganz Deutschland. Die Helma Ferienimmobilien GmbH entwickelt und baut Ferienimmobilien an der Ost- und Nordsee, in Brandenburg und im Sauerland. Die Objekte werden zumeist an Privatpersonen verkauft. Helma leidet wie viele Unternehmen  der Immobilienbranche darunter, dass aufgrund stark gestiegener Kosten

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    Insolvenzen Ende Februar 24

    Insolvenzen Ende Februar 24 Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt insolvent Aus der Immobilien- und Baubranche wird die nächste Insolvenz gemeldet: Diesmal traf es den Projektentwickler Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt mit Sitz in Neu-Isenburg (Hessen). Das Unternehmen meldete Insolvenz in Eigenverwaltung an. Auch in diesem Fall hat die schwierige Lage auf dem Immobilienmarkt zu der Krise geführt. Die Kombination aus  gestiegenen Zinsen,  hohen Baukosten,  Zurückhaltung bei der Darlehens-Vergabe und sinkender Nachfrage blieb nach Unternehmensangaben nicht ohne Folgen. Derzeit liefen bereits Gespräche mit einem potenziellen Investor. Deutsche Steinzeug meldet Zahlungsprobleme Ebenfalls Insolvenz angemeldet hat der Fliesenhersteller Deutsche Steinzeug AG mit Sitz in Alfter.

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    Insolvenz

    Am 11.03.24 wurde bei unseren Handwerksbetrieb die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat den Betrieb freigegeben. Wir haben von unserer Tochter im Dezember einen Betrag von 6000,00 €uro erhalten um ein Fahrzeug zu kaufen alles abgesichert mit Vertrag und Eigentumsvorbehalt. Bis jetzt wurde noch keine Rate bezahlt weil diese erst zum 01.04.24 vereinbart wurde. Gestern kam […]

    Steuerrückerstattung auch unterhalb der Freigrenze eingezogen?

    Hallo und einen guten Tag, ich bin seit letztem Jahr in der Privatinsolvenz (noch nicht in der Wohlverhaltensphase) und habe eine Steuerrückerstattung bekommen. Ich habe hier auf der Website gelesen, dass Rückerstattungen grundsätzlich in voller Höhe zur Insolvenzmasse zählen, aber auch, dass diese nur dann vom Insolvenzverwalter verteilt werden, wenn sie über dem Pfändungsfreibetrag liegen. […]

    Ende der Wohlverhaltensphase

    Meine Privatinsolvenz endete laut einem Schreiben der Insolvenzverwalters welchen ich vor 1 1/2 Jahren bekam am 15.02.2024 Bisher habe ich vom Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter keine offizielle Nachricht bekommen das die Insolvenz abgeschlossen ist. Auf Insolvenzbekanntmachungen ist auch keine Eintrag vorhanden. Kommen die Gerichte nicht hinterher oder ist das damit einfach durch ? Vielen Dank […]

    kontaktaufname mit einem der Gläubiger

    Hallo und guten tag Angefangen hat mein Problem – mit dem Tod meines Freundes …. Zu lebzeiten, bat er mich (mündlich) – Geld von seinem Konto zu holen – was ich auch tat … Dann verstarb er und die Erben (bzw, die Tochter aus 2. Ehe) , die Krankenkasse und die Rentenkasse haben mir eine […]

    Privatinsolvenz

    Guten Tag, Meine Privatinsolvenz ist am 7.4.21 eröffnet worden wann endet das Verfahren für mich Danke

    P-Konto

    Hallo, Ich habe eine Frage zu meiner Insolvenz. Ich war auch bei ihnen Mandat und würde natürlich auch für die Information bezahlen. Meine Insolvenz läuft nun seit Oktober 2023. Ich habe Krankengeld in Höhe von 2400€. Ab Ende März 2024 bekomme ich wieder Lohn in Höhe von ca. 2500€. Das hängt immer mit meinem Zulagen […]

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    12 Kommentare
    1. Lara M.
      says:

      Hallo, ich bin kurz davor einen Kredit zu erhalten und bin unsicher wie lange ich noch clean bin. habe einen sicheren job mit 1200 euro netto. Ich bin Mutter von zwei Kindern und seit drei jahren geschieden. Derzeit zahle ich 500 Euro Miete.
      Kann meine Vergangenheit meine chance einen guten kredit zu bekommen verringern?
      Mit freundlichen grüßen
      L. Maier

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        mir ist nicht klar, was Sie mit “Vergangenheit” meinen. Die Bank knüpft Ihre Kreditentscheidung maßgeblich an Einkommen, Bonität und mögliche Vermögenssicherheiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jette G. .
      says:

      Hallo,
      ich bin Jette und ich habe 100.000 Schulden, leider verdiene ich nur 582 netto. ich gebe ungefähr 400 bis 500 Euro im monat aus.
      BITTE HELFEN SIE MIR !!!!!!!!!
      ICH WÄRE IHNEN SEHR DANKBAR:
      Mit freundlichen Grüßen
      Jette G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        gerne helfen wir Ihnen bei der Entschuldung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen kostenloses Erstberatungsgespräch unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Thomas
      says:

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zu Sachpfändung

      Dürfen DVDs gepfändet werden?
      Darf ein einzelnes Heimtrainer Fahrrad gepfändet werden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        bei den DVDs könnte das Verbot der zwecklosen Pfändung greifen. Danach dürfen solche Gegenstände nicht gepfändet werden, bei deren Verwertung aller Voraussicht nach keine Befriedigung der Schulden zu erwarten ist. Ein Heimtrainer-Fahrrad sehe ich grundsätzlich als pfändbar an, wobei auch hier das beschriebene Verbot der zwecklosen Pfändung grundsätzlich gilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Michael
      says:

      Hallo Guten Tag,

      ich habe eine Frage

      zurzeit läuft ein Inkassoverfahren gegen mich.

      Die Firma heisst paigo.

      Ich habe mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart und diese seitens paigo auch bestätigt bekommen.

      Nun habe ich ein Schreiben bekommen wo Sie sagen ich wäre im Zahlungsverzug obwohl das nicht stimmt denn ich habe den 30.01 als Eingang der Rate vereinbart.

      Sie haben noch einmal 43,00 Euro drauf gemacht auf die Forderung obwohl wie erwähnt ich eine Ratenzahlung vereinbart habe.

      Was kann ich gegen diese unlauteren Methoden als Verbraucher tun.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        Sie können die entsprechende Stelle im Vertrag zitieren und dem Inkassounternehmen vorhalten. Fordern Sie das Inkassounternehmen mit einer Frist auf, den Aufschlag zu korrigieren. Stellen Sie bei rechtswidrigem Verhalten in Aussicht, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Fachanwalt einschalten würden, was mit erheblichen Kosten zulasten des Inkassounternehmens verbunden wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghemdler,

      ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
      Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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