Aufgaben des Insolvenzgerichts

Aufgaben des Insolvenzrichters und Rechtspflegers – Welche Aufgaben hat das Insolvenzgericht?

Das Insolvenzgericht überwacht den Insolvenzverwalter und das gesamte Insolvenzverfahren. Die Aufgaben des Insolvenzgerichts unterteilen sich dabei in viele verschiedenen Bereiche

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Aufgaben des Insolvenzgerichts

Das Insolvenzgericht führt die Aufsicht über den Insolvenzverwalter gemäß § 58 InsO. Das bedeutet, das Gericht kann vom Insolvenzverwalter Auskunft oder einen Bericht über den Sachstand des Insolvenzverfahrens verlangen. Die Aufsicht über den Insolvenzverwalter beinhaltet auch das Auferlegen von Zwangsgeld bei Zuwiderhandeln des Insolvenzverwalters

Neben der generellen Aufsicht über den Insolvenzverwalter beruft das Insolvenzgericht die Gläubigerversammlung (§§ 29 Abs.1, 74, 76 Abs.1 InsO) und den  Gläubigerausschusses (§ 67 Abs.1 InsO) ein und ermöglicht so die verschiedenen Termine der Gläubiger. 

Das Insolvenzgericht trifft außerdem die Entscheidung darüber, ob ein Insolvenzplanverfahren (§§ 231 Abs.1, 248 InsO), das Verfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 Abs.1, 272 Abs.1 InsO) und die Restschuldbefreiung (§§ 289-291, 296-298, 303 InsO) ermöglicht werden soll. 

Was macht der Insolvenzrichter?

Einige Aufgaben aus diesem generellen Aufgabenkreis des Insolvenzgerichts sind dabei speziell dem Insolvenzrichter zugeordnet. Die speziellen Aufgaben des Insolvenzrichter sind insbesondere:

  • Die Überprüfung der Zulässigkeit des Antrages, insbesondere der Eröffnungsgründe (§§ 17 ff. InsO)
  • Die Anhörung des Insolvenzschuldners (§ 14 Abs.2 InsO)
  • Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren (§ 21 InsO)
  • Die Ernennung des Insolvenzverwalters (§ 27 Abs. 1 InsO)
  • Die Bestimmung über die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen  (§ 28 InsO)
  • Die Bestimmung des ersten Termins der Gläubigerversammlung (§ 29 Abs.1 InsO)
  • Die Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (§ 26 InsO)
  • Die Erteilung der Restschuldbefreiung, die Versagung oder den Widerruf dieser
  • Zudem führt der Insolvenzverwalter das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahrens durch.

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Was macht der Rechtspfleger?

Einige Aufgaben des Insolvenzgerichts können im Einzelfall jedoch auch dem Rechtspfleger übertragen werden. 

Was ist ein Rechtspfleger?

Rechtspfleger sind juristische Fachkräfte, die als Beamte im gehobenen Dienstes bei Gerichten oder der Staatsanwaltschaft tätig werden. Durch das Rechtspflegergesetz wurden einige – ursprünglich den Richtern oder Staatsanwälten obliegende Aufgaben – den Rechtspflegern übertragen. 

Welche Aufgaben übernimmt der Rechtspfleger im Insolvenzverfahren?

Der Rechtspfleger kann zum einen die Überwachung des Insolvenzverwalters gemäß  §§57-66 InsO übernehmen. Auch die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß §§67-73 InsO  kann der Rechtspfleger bewirken. Der Rechtspfleger kann zudem Auskunfts- und Mitwirkungspflichten (§§97, 98 InsO) oder die Einstellung des Verfahrens (§§207 ff InsO) anordnen, unproblematische Entscheidungen zur Restschuldbefreiung treffen und die Vergütung des Insolvenzverwalters festsetzen. 

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