1. Sie benötigen Ihr Auto zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit
Das Auto darf man behalten, wenn man aufgrund der begruflichen Tätigkeit darauf angewiesen ist. Beispielsweise in folgenden Fällen darf man daher auch in der Privatinsolvenz sein Auto behalten:
- Schichtarbeiter, die ihren Arbeitsplatz ohne Auto nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.
- Fahrdienst mit Privatfahrzeug
- Vertreter oder Angestellte im Außendienst, die im eigenen Auto unterwegs sind
Kurzum jeder, der seinen Arbeitsplatz ohne Auto nicht oder nur mit erheblichem Zeitaufwand erreichen kann und jeder, sein Auto benötigt, um seinen Beruf überhaupt ausüben zu können.
In diesen Fällen raten wir Ihnen, sich eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber geben zu lassen, dass Sie das Auto zur Ausübung Ihrer Berufstätigkeit benötigen. Oder berechnen Sie, wie lange es dauern würde, dass Sie Ihren Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, und legen die Berechnung dem Insolvenzverwalter vor.
Sollten Sie das Auto zur Ausübung der Arbeit benötigen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln lange zur Arbeit brauchen, können Sie es also auch in der Privatinsolvenz behalten.
2. Sie haben eine schwere Behinderung
Als Person mit Schwerbehindertenausweis können Sie ein Auto trotz Privatinsolvenz behalten, wenn Sie in einem Feststellungsverfahren nachweisen können, dass die Wegnahme des Autos eine besondere Härte darstellen würde. Das heißt, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung Ihren Lebensalltag nicht ohne Auto bestreiten können. Dies ist vor allem bei einer Gehbehinderung der Fall, aber auch andere Fälle werden anerkannt.
Unsere Tipps: So behalten Sie Ihr Auto trotz Privatinsolvenz
Auto dem Treuhänder abkaufen
Kaufen Sie das Auto dem Insolvenzverwalter/Treuhänder ab. Somit ist es nicht mehr Teil der Insolvenzmasse im Privatinsolvenzverfahren. Dafür lassen Sie sich zwei Kaufangebote von KFZ-Werkstätten oder Händlern ausstellen, um Anhaltspunkte für den Wert zu bekommen. Diese sind in der Regel kostenlos – im Gegensatz zu einem Wertgutachten. Je niedriger die Angebote ausfallen, desto besser für Sie!
Freund / Bekannter ist Eigentümer
Ein Freund des Schuldners hat das Auto gekauft und ist damit von vornherein Eigentümer. Dies bestimmt sich alleine nach dem Kaufvertrag. Er kann den Schuldner damit fahren lassen. Die KFZ-Versicherung kann auf den Namen des Schuldners laufen. In diesem Fall benötigen Sie einen Nachweis, beispielsweise in Form eines Kaufvertrags auf den Freund, dass das Auto nicht mehr zu Ihrem Eigentum gehört. In diesem Fall kann das Auto nicht in der Insolvenzmasse verwertet werden.
Achtung: Eine Übertragung des Autos vor der Insolvenz wird unter Umständen als Insolvenzstraftat geahndet und verhindert die Restschuldbefreiung. Lassen Sie sich daher von uns zu jedem Zeitpunkt individuell beraten, um Ihr schuldenfreies Leben nicht zu gefährden. Verschieben Sie keine Vermögenswerte, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen.
Kann ich mir ein (anderes) Auto während der Privatinsolvenz anschaffen?
Die Anschaffung eines Autos in der Privatinsolvenz ist nicht ohne Risiko. Denn dieses gilt als Neuerwerb und fließt in die Insolvenzmasse. Risikofrei ist die Anschaffung, wenn das Insolvenzverfahren beendet wurde und die Wohlverhaltensperiode beginnt. Lassen Sie sich von uns beraten, wann Sie ein Auto in der Privatinsolvenz anschaffen sollten.