Kontopfändung und Doppelpfändung von Gehalt und Konto: Was Schuldner tun können
Viele Schuldner sind von Gehalts- und Kontopfändungen gleichzeitig betroffen. Insbesondere in solchen Fällen bietet das P-Konto oft keinen ausreichenden Schutz. Doch es gibt andere Möglichkeiten. Wir erklären, wie Schuldner sich gegen Doppelpfändungen und gegen Kontopfändungen, die ihren individuellen Freibetrag übersteigen, wappnen können.
Die Lohnpfändung
Bei der Lohnpfändung wird zwischen dem pfändbaren und unpfändbaren Teil des Nettogehalts unterschieden. Der Arbeitnehmer erhält nur den unpfändbaren, den so genannten Pfändungsfreibetrag, auf sein Konto überwiesen. Der pfändbare Teil geht direkt an den die Pfändung betreibenden Gläubiger
Die Kontopfändung
Bei der Kontopfändung wird dagegen das Konto-Guthaben des Schuldners bei seiner Bank gepfändet. Woher dieses Guthaben stammt ist dafür unerheblich; es muss also nicht aus Lohnzahlungen stammen, sondern kann dem Schuldner durch ganz unterschiedliche Arten von Zahlungseingängen zufließen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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