So eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto
Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sollte die Eröffnung eines neuen P-Kontos bei einer anderen Bank sein.
Stellen Sie Ihre Einkommenseingänge auf das neue Konto um
Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Leiten Sie Ihre neuen Kontodaten unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zu. Falls Sie Rente, ALG I oder II oder andere Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld oder ähnliches bekommen, sollten Sie Ihre neuen Kontodetails der jeweiligen auszahlenden Stelle zuleiten.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- So eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto
- Umstellung der Einkommenseingänge
- Wichtigsten Überweisungen vom neuen Konto durchführen
- Das neue Konto schützt Sie vor dem Verlust Ihres Monatseinkommens
- Neues Konto trotz negativen Schufa-Eintrags möglich
- Das neue Konto als Pfändungsschutzkonto führen
- Altes Konto ignorieren
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich möchte an dieser Stelle ein Kompliment aussprechen.
Hier wurden Handlungsstränge aufgezeigt wie was wann wo und warum zu tätigen sind!
Seit über 1,5 Stunden habe ich mich durchs Netz gewühlt und bekam inhaltlich nur stückweise Antworten und begann mir diese zusammen zu basteln.
Danke dafür.
Sehr geehrter Fragesteller,
wir bedanken uns im Namen des gesamten Teams unserer Kanzlei für das Kompliment. Wir investieren viel Aufwand in die Webseite und freuen uns, wenn die Inhalte hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
mein Name ist Nader Nasseri aus Hamburg. Ich würde gerne bezüglich Insolvenzverfahren mit ihnen in Kontakt treten.
Ich bin seit 01.03.2021 wieder berufstätig.
Ich möchte gern ein weiteres uns sichere Bankkonto eröffnen.
Ich befinde mich schon seit 4 Jahre in Privatinsolvenz.
Ich bin auch telefonisch erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nader Nasseri
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihr Interesse. Sie können uns gerne eine E-Mail an info@anwalt-kg.de mit Ihrem Anliegen schreiben und wir kommen ggf. mit einem Angebot auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht