Welche Grundvoraussetzung muss erfüllt sein?
Innerhalb der EU können Schuldner die Insolvenz an dem Ort beantragen, wo ihr Lebensmittelpunkt ist. Das bedeutet beispielsweise für ein Insolvenzverfahren in England, dass der Schuldner seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt in den letzten sechs Monaten vor Insolvenzantragstellung in dem Land haben muss. Dementsprechend müssen Schuldner nach England umziehen und bereits mindestens sechs Monate vor Antragstellung dort einen Wohnsitz haben, um die englische Insolvenz durchführen zu können.
Problematik: Wie sicher ist eine Entschuldung in England?
Aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU – dem sog. “Brexit” – droht die englische Insolvenz nicht länger in Deutschland anerkannt zu werden. Da alle dafür bisher notwendigen Abkommen zwischen Großbritannien, Deutschland und der EU durch den Brexit außer Kraft gesetzt werden, besteht große Rechtsunsicherheit. Schlimmstenfalls würde die englische Restschuldbefreiung nur in Großbritannien Anerkennung finden. Des Weiteren treten immer mehr deutsche und englische Richter dem Insolvenztourismus nach Großbritannien mit großer Härte entgegen. Dieses als “COMI – Problematik” bezeichnetes Problem bezieht sich auf den fingierten Wohnsitzwechsel des Schuldners nach England. In solchen Fällen eröffnen Richter das Verfahren nicht. Auch können Insolvenzverfahren aufgrund von vorgetäuschten Wohnsitzwechseln nachträglich annulliert werden oder – selbst wenn in Großbrittanien bereits die Restschuldbefreiung erteilt wurde – nicht anerkannt werden.
Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, eine Entschuldung immer im Entstehungsland der Verbindlichkeit vorzunehmen, um eine maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Nach deutschem Recht bieten sich einige vielversprechende Alternative:
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!