Die Kosten einer EU-Insolvenz hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Maßgeblich sind vor allem
- die Möglichkeit Ihrer Erwerbstätigkeit in England
- Umfang der Beratungsleistungen
- Ihre Miethöhe
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Unterschiede zu Deutschland bestehen bei den Verfahrenskosten und den Kosten des Insolvenzverwalters
Die Kosten des englischen Insolvenzverfahrens stehen von vornherein fest. Die Gerichtskosten betragen 700 £, die sich aus Gerichtskosten in Höhe von 175 £ und weiteren Verfahrenskosten in Höhe von 525 £ zusammensetzen. Hinsichtlich der Gerichtskosten kann ggf. Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Möglichkeit einer Verfahrenskostenstundung wie in Deutschland gibt es in England nicht.
Bei den Kosten für den Insolvenzverwalter gibt es einen großen Unterschied: Während in Deutschland die Kosten für den Insolvenzverwalter abhängig sind von der Insolvenzmasse und dem Aufwand des Insolvenzverwalters, ist in England die Vergütung für den Insolvenzverwalters auf 1.715 £ festgelegt.
(Stand: Mai 2013)