Was ist eine Lohnabtretung?
Die Lohnabtretung ist die Übertragung der Lohnforderung des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber zugunsten des Gläubigers. Es handelt sich um eine Maßnahme des Gläubigers, um seine Forderung gegen den Schuldner zu befriedigen oder um eine Forderung abzusichern. Eine solche Abtretung kann auch in Bezug auf künftige Lohnforderungen vereinbart werden. D.h., dass selbst ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag eine solche Vorausabtretung wirksam ist.
Die Lohnabtretung ist nicht mit der Lohnpfändung zu verwechseln. Bei der Lohnpfändung erfolgt die Übertragung durch Zwang im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Lohnabtretung hingegen erfolgt freiwillig, jedenfalls mit Zustimmung des Schuldners.
Lohnabtretungen werden oft bei Abschluss eines Darlehensvertrags verabredet, um der Bank im Falle des Ausfalls der Darlehensrückzahlung ersatzweise Befriedigung aus der Lohnforderung zu ermöglichen. Sie werden aber auch bei Ratenzahlungsvereinbarungen als zusätzliches Sicherungsmittel zugunsten des Gläubigers vereinbart.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag,
Ich befinde mich gerade in einem Schuldenbereinigungsplan. Alle Gläubiger wurden bisher schon vom der Anwaltskanzlei angeschrieben. Jedoch droht ein Schuldner nun sich an meinen Arbeitgeber zu wenden. Meine Anwaltskanzlei hatte daraufhin gebeten, bei meiner Arbeit nachzufragen, ob Gehaltsabtretungen ausgeschlossen sind. In meinem Arbeitsvertrag finde ich diesen Ausschluss nicht. Habe jetzt auch nochmal schriftlich bei meiner Personalabteilung darum gebeten, dass zu ergänzen. Jedoch bekomme ich keine Antwort dazu. Was kann ich ggf noch tun, einen weiteren Anwalt einschalten der sich ggf. mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzt? Ich habe gelesen, dass solange sich keine Gläubiger bei dem Arbeitgeber meldet, der Ausschluss immer noch möglich ist. Auch das habe ich gegenüber der Personalabteilung so argumentiert.
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Hempel
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie sich bereits in einem Beratungsverhältnis befinden, können wir Ihnen hierzu keine Auskunft geben. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht