Was ist eine Lohnabtretung?
Die Lohnabtretung ist die Übertragung der Lohnforderung des Schuldners gegen seinen Arbeitgeber zugunsten des Gläubigers. Es handelt sich um eine Maßnahme des Gläubigers, um seine Forderung gegen den Schuldner zu befriedigen oder um eine Forderung abzusichern. Eine solche Abtretung kann auch in Bezug auf künftige Lohnforderungen vereinbart werden. D.h., dass selbst ohne einen bestehenden Arbeitsvertrag eine solche Vorausabtretung wirksam ist.
Die Lohnabtretung ist nicht mit der Lohnpfändung zu verwechseln. Bei der Lohnpfändung erfolgt die Übertragung durch Zwang im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Lohnabtretung hingegen erfolgt freiwillig, jedenfalls mit Zustimmung des Schuldners.
Lohnabtretungen werden oft bei Abschluss eines Darlehensvertrags verabredet, um der Bank im Falle des Ausfalls der Darlehensrückzahlung ersatzweise Befriedigung aus der Lohnforderung zu ermöglichen. Sie werden aber auch bei Ratenzahlungsvereinbarungen als zusätzliches Sicherungsmittel zugunsten des Gläubigers vereinbart.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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