Fachanwalt für Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

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    Fachanwälte für Insolvenzrecht & Schuldnerberatung

    Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung 2012 auf die bundesweite Beratung von Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen spezialisiert.

    Dabei begleiten unsere erfahrenen Mitarbeiter unsere Mandanten während der gesamten Entschuldung. Um die Schuldenhöhe zu reduzieren, führen wir Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern. Mit dem Ziel einer möglichst sicheren Entschuldung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen ihn ein. Für eine möglichst schnelle Schuldenfreiheit übernehmen wir auch die Erstellung eines Insolvenzplans für unsere Mandanten.

    Die Besucher unserer Internetseite schätzen zudem unsere kostenlose telefonische Erstberatung, tausende rechtliche Beiträge rund um das Thema Schulden und die kostenlose Beantwortung ihrer Fragen im Forum und in den Kommentaren unter den jeweiligen Beiträgen.

    Unser praktischer, einfach zu bedienender Pfändungsrechner zur Bestimmung des pfändbaren und unpfändbaren Einkommens macht es Menschen in Schulden ein wenig einfacher, ihre finanzielle Situation einzuschätzen.

    Schufa Eintrag 6 Monate nach Privatinsolvenz gelöscht


    Information über abgeschlossene Privatinsolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa speichern sie sechs Monate lang.

    Vormals galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Betroffene erhebliche negative Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht problematisch. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt


    Die Bundesregierung hat aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine allgemeine Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre beschlossen. Dies trat mit Wirkung zum 01.10.2020 in Kraft.  Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt werden, dauern nur noch drei Jahre. Dies ist unabhängig von der Schuldenrückzahlung.

    Für Verfahren, die vor Oktober 2020 eröffnet wurden, betrug die gewöhnliche Dauer der Privatinsolvenz noch sechs Jahre. Für Verfahren, die zwischen dem 19.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt eine Übergangsregelung.

    Unsere Prinzipien

    Anwaltliche Gewähr
    Wir gewähren Ihnen anwaltliche Hilfe, bis Sie Ihr Ziel erreichen –
    zu einem Festpreis. Legen Sie Ihren Fall in unsere Hände. Wir sorgen für eine Besserung Ihrer finanziellen Situation.

    Preistransparenz
    Unsere Preise sind Festpreise, die auch bei erhöhtem Arbeits-
    und Beratungsaufwand gleich bleiben.

    Vier-Augen-Prinzip
    Durch unsere genaue anwaltliche Kontrolle vermeiden wir Fehler
    und bewirken eine lückenlose Entschuldung.

    Schnelligkeit
    Eine Wartezeit sehen wir nicht vor – Einen Insolvenzantrag übermitteln wir regelmäßig schon nach 6 Wochen ans Insolvenzgericht.
    Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein,
    als bei öffentlichen Schuldnerberatungen.

    So gehen wir für Sie vor

    Ausführliche Erstberatung –  Kostenlos und ohne Wartezeit
    Die telefonische Erstberatung ist zu 100 % kostenlos und für Sie ohne jegliche Verpflichtungen. Unsere professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie den richtigen Entschuldungsweg einschlagen (Schuldenvergleich, Regel- oder Privatinsolvenz).

    Vergleich vor Insolvenz
    Für unsere Mandanten versuchen wir zuerst, einen Vergleich
    mit den Gläubigern zu erreichen. Wir wissen genau, wie das Angebot
    aussehen muss, damit Sie das optimale Ergebnis erzielen.

    Kostenübernahme bei Beratungshilfe
    Falls die Voraussetzungen vorliegen, unterstützen wir Sie beim Antrag auf Beratungshilfe. So werden wir kostenlos für Sie tätig.

    Wieder schuldenfrei leben
    Wir begleiten Sie bis zur Durchführung der passenden
    Entschuldungsmaßnahme. Im Ergebnis steht die
    sichere Befreiung von allen Schulden.

    Aktuelle Beiträge

    Häufig gestellte Frage: Was ist eigentlich eine Insolvenzverschleppung?

    Was ist eigentlich eine Insolvenzverschleppung? Den Begriff haben sicherlich die meisten schon einmal gehört: Insolvenzverschleppung. Viele wissen auch, dass diese strafbar ist. Doch was genau versteht man eigentlich darunter und wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor? Wir geben einen Überblick Insolvenz und Insolvenzverschleppung Insolvenz tritt ein, wenn  Unternehmen oder  Privatpersonen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, etwa durch Liquiditätsengpässe oder Überschuldung. Während  Privatpersonen  nicht verpflichtet werden können, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist die Lage bei überschuldeten oder zahlungsunfähigen juristische Personen bzw. deren Organen gänzlich anders. Es ist die Verantwortung der Geschäftsführung, sofort zu handeln und den Zustand der Insolvenzreife zu erkennen. Sie

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    Geld per Privatvertrag leihen

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    Mein Arbeitgeber

    Mein Arbeitgeber ist Insolvenz gegangen wir haben drei Monate weiter gearbeitet und haben 100% vom Arbeitsamt drei Monate rückwirkend Geld bekommen jetzt meine Frage jetzt habe ich einen P-Konto da ich aber drei Monate ja kein Geld bekommen habe und jetzt das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt auf einmal bekommen habe komme ich jetzt nicht an mein […]

    Pfändungsschutzkonto

    Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen das ich Probleme habe mit meinem Bank. Privatinsolvenz habe ich seit 2012. Vom Amtsgericht habe ich einen Bestätigung bekommen das ich Schuldenfrei bin. Können Sie mir bitte weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen Dragana Leimbach

    Fällt neue Küche in die Insolvenzmasse?

    Sehr geehrte Damen und Herren, würde eine ein Jahr alte Küche (Neupreis 6500€) die finanziert wurde und noch nicht abbezahlt ist, in die Insolvenzmasse einer Privatinsolvenz fallen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen core233

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    sehr geehrte Damen und Herren anbei Stadtgutstraße 26 08412 Werdau Seit 2017 Eisenflechter bin noch rückständig und schaffe ich nicht mehr ich brauche hilfe 01637826691 mit freundlichen Grüßen Herr sejdiu

    unterhaltsberechtigte personen bei pfändungen

    Hallo, ich bin seit 01.2023 in der Privaten Insolvenz. ich lebe mit meinem Sohn (19Jahre und im ersten Lehrjahr ) und Partner zusammen. da wir auf dem Dorf leben und mein Sohn noch keinen Führerschein hat, (seine Aussteuerversicherungen wurden vom Verwalter gekündigt) zieht er jetzt in Erwägung sich in der Stadt eine kleine Wohnung zu […]

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    12 Kommentare
    1. Lara M.
      says:

      Hallo, ich bin kurz davor einen Kredit zu erhalten und bin unsicher wie lange ich noch clean bin. habe einen sicheren job mit 1200 euro netto. Ich bin Mutter von zwei Kindern und seit drei jahren geschieden. Derzeit zahle ich 500 Euro Miete.
      Kann meine Vergangenheit meine chance einen guten kredit zu bekommen verringern?
      Mit freundlichen grüßen
      L. Maier

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau M.,

        mir ist nicht klar, was Sie mit “Vergangenheit” meinen. Die Bank knüpft Ihre Kreditentscheidung maßgeblich an Einkommen, Bonität und mögliche Vermögenssicherheiten.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jette G. .
      says:

      Hallo,
      ich bin Jette und ich habe 100.000 Schulden, leider verdiene ich nur 582 netto. ich gebe ungefähr 400 bis 500 Euro im monat aus.
      BITTE HELFEN SIE MIR !!!!!!!!!
      ICH WÄRE IHNEN SEHR DANKBAR:
      Mit freundlichen Grüßen
      Jette G.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau G.,

        gerne helfen wir Ihnen bei der Entschuldung. Vereinbaren Sie einfach mit uns einen kostenloses Erstberatungsgespräch unter 0221 6777 00 55.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Thomas
      says:

      Hallo,

      Ich habe eine Frage zu Sachpfändung

      Dürfen DVDs gepfändet werden?
      Darf ein einzelnes Heimtrainer Fahrrad gepfändet werden?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr T.,

        bei den DVDs könnte das Verbot der zwecklosen Pfändung greifen. Danach dürfen solche Gegenstände nicht gepfändet werden, bei deren Verwertung aller Voraussicht nach keine Befriedigung der Schulden zu erwarten ist. Ein Heimtrainer-Fahrrad sehe ich grundsätzlich als pfändbar an, wobei auch hier das beschriebene Verbot der zwecklosen Pfändung grundsätzlich gilt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Michael
      says:

      Hallo Guten Tag,

      ich habe eine Frage

      zurzeit läuft ein Inkassoverfahren gegen mich.

      Die Firma heisst paigo.

      Ich habe mit diesen eine Ratenzahlung vereinbart und diese seitens paigo auch bestätigt bekommen.

      Nun habe ich ein Schreiben bekommen wo Sie sagen ich wäre im Zahlungsverzug obwohl das nicht stimmt denn ich habe den 30.01 als Eingang der Rate vereinbart.

      Sie haben noch einmal 43,00 Euro drauf gemacht auf die Forderung obwohl wie erwähnt ich eine Ratenzahlung vereinbart habe.

      Was kann ich gegen diese unlauteren Methoden als Verbraucher tun.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragsteller,

        Sie können die entsprechende Stelle im Vertrag zitieren und dem Inkassounternehmen vorhalten. Fordern Sie das Inkassounternehmen mit einer Frist auf, den Aufschlag zu korrigieren. Stellen Sie bei rechtswidrigem Verhalten in Aussicht, dass Sie zur Wahrung Ihrer Interessen einen Fachanwalt einschalten würden, was mit erheblichen Kosten zulasten des Inkassounternehmens verbunden wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Ghemdler,

      ich habe ja nie eine detaillierte Aufstellung erhalten? Er kann mir ja sonst etwas sagen. Und es kommt dazu das es mir nicht möglich ist es zu erstatten! Wie kann ich mich verhalten?

      Vielen Dank

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        Sie können zunächst um eine Erläuterung der Forderung bitten und ggfls. die Einrede der Entreicherung erheben. Ob dies Ihnen effektiv hilft, kann nur nach eingehender Prüfung Ihres Einzelfalls gesagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Herr K. .
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, meine Insolvenz ist beendet und mein Insolvenzverwalter schickt mir soeben eine Mail dass die erstatteten Beträge vor drei Monaten falsch berechnet worden sind von seiner Buchhaltung. Und fordert mich auf einen Betrag zurück zu erstatten. Meine Frage ist. Ist dies denn möglich. Muss ich es zurückzahlen? Der Fehler liegt ja nicht bei mir.
      Also es handelt sich um Beträge die zu viel abgeführt worden und dann erstattet worden nach der Insolvenz
      Vielen Dank für Ihre Antwort

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr K.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um eine fehlerhafte Überweisung handelt, so haben Sie den Betrag ohne Rechtsgrund erlangt und müssen ihn wieder herausgeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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