Was ist das Partikularinsolvenzverfahren?
Bei einem Partikularinsolvenzverfahren handelt es sich um eine besondere Art des Insolvenzverfahrens, welches in Betracht kommt, wenn der Schuldner länderübergreifend handelt und dessen Vermögen auf verschiedenen Staaten verteilt ist. Danach wird der Schuldner in einem bestimmten Land den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit (centre of main interests – kurz „COMI“ genannt) haben. Dies wird in der Regel jenes Land sein, in dem der Schuldner seinen Unternehmenssitz hat.
Das Partikularinsolvenzverfahren kommt nur in einem anderen Land als dem ‚COMI-Land‘ des Schuldners zur Anwendung. Es ermöglicht und erleichtert insbesondere den dort befindlichen Insolvenzgläubigern die Befriedigung ihrer Forderungen. Gleichwohl sind auch ausländische Gläubiger nicht daran gehindert, ihre Forderung im Partikularinsolvenzverfahren anzumelden. Allerdings wird nicht das gesamte, sondern nur das inländische Vermögen des Schuldners vom Insolvenzbeschlag erfasst. Eine Restschuldbefreiung für den Schuldner sieht das Partikularinsolvenzverfahren im Übrigen nicht vor.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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