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    Unsere Preise

    Grundpreis netto brutto
    Privatinsolvenz 705,87 Euro (839,99 Euro inkl. MwSt.)
    Regelinsolvenz 840,33 Euro (999,99 Euro inkl. MwSt.)
    Schuldenvergleich (während des Leistungszeitraums von vier Monaten) 798,31 Euro (949,99 Euro inkl. MwSt.)
    Insolvenzplan 4.300,– Euro (5.117,– Euro inkl. MwSt.)
    Firmeninsolvenz (GmbH oder UG) 924,36 Euro (1.099,99 Euro inkl. MwSt.)
    Preis pro Gläubiger 28,56 Euro (33,99 Euro inkl. MwSt.)
    Preis pro Immobilie 104,50 Euro (124,36 Euro inkl. MwSt.)

    Kostenrechner Insolvenzrecht

    Kostenrechner

    Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

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    Bei Beratungshilfe werden wir KOSTENLOS für Sie tätig. Gerne kann unser Honorar auch in RATEN getragen werden.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    20.000

    geprüfte Fälle

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    Transparenz und Finanzierung

    Ein besonders wichtiges Prinzip unserer Tätigkeit ist die Preistransparenz: die Preise unserer Dienstleistungen “Privatinsolvenz”,  “Regelinsolvenz”, “Schuldenvergleich” und “Insolvenzplan” sind Pauschalpreise, die auch bei höherem Arbeitsaufwand gleich bleiben. Auch wenn sich Ihr individueller Fall außerordentlich schwierig entwickelt, begleiten wir Sie, bis Sie Ihr Ziel erreichen – die Durchführung des außergerichtlichen Vergleiches, die Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder die Durchführung Ihres Insolvenzplans.

    Unsere Preise richten sich nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und Immobilien. So bleiben sie von Beginn an kalkulierbar. Sie enthalten zudem immer die MwSt. – es gibt keine versteckten Kosten. Sollten Sie das Honorar nur schwer tragen können, räumen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung ein. Und mit einem Beratungshilfeschein begleiten wir die Stellung eines Privatinsolvenzantrags kostenfrei.

    Privatinsolvenz

    Als Privatperson benötigen Sie eine offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO. Eine weitere Voraussetzung der Privatinsolvenz ist die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs. Um Ihre Entschuldung rechtlich einwandfrei zu gestalten, führen wir für Sie eine Schuldenbereinigung durch und erstellen Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO.

    Ausstellung der Bescheinigung nach § 305 InsO als Fachanwalt für Insolvenzrecht und “geeignete Stelle”

    Dieser Bescheinigung kann Ihnen nur von einer rechtskundigen und qualifizierten Stelle ausgestellt werden. Wir als spezialisierte Anwaltskanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht sind eine solche „geeignete Stelle“ (im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

    Unser Vorteil: wir können Ihren Privatinsolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen erstellen

    Vom Zeitpunkt unserer Beauftragung an können wir Ihren Privatinsolvenzantrag innerhalb von 6 Wochen erstellen. Das ist unser entscheidender Vorteil als spezialisierte Fachanwaltskanzlei gegenüber öffentlichen Schuldenberatungen. Diese gewähren wegen ihrer hohen Auslastung einen ersten Beratungstermin regelmäßig erst nach 6 bis 9 Monaten und benötigen regelmäßig 1 bis 2 Jahre, bis Ihr Antrag fertig ist. In dieser Zeit müssen Sie weiterhin mit Vollstreckungen Ihrer Gläubiger rechnen – auch Ihre Entschuldung wird entsprechend verzögert. Mit uns tritt Ihre Entschuldung erheblich schneller ein und Sie sind schneller vor den Pfändungen Ihrer Gläubiger geschützt.

    Bei der Privatinsolvenz:

    • beraten wir Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Beratung am Telefon oder vereinbaren einen Termin in unseren Räumlichkeiten,
    • erarbeiten wir als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan mit allen Schritten Ihrer Entschuldung
    • führen für Sie mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durch
    • stellen Ihnen eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus
    • erstellen Ihren Privatinsolvenzantrag
    • im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird

    Zusätzlich werden wir:

    • Ihren Antrag bei Eingabe auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip),
    • Ihren Forderungsstand zwecks Vermeidung einer Versagung der Restschuldbefreiung auf Stand bringen: wir führen für Sie umfassende Abfragen bei Ihren Gläubigern zweks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durch
    • Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) durchführen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
    • Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort vornehmen
    • Durch unsere fachanwaltlichen Zusatzleistungen schützen wir Sie vor einer Versagung der Restschuldbefreiung. Einfache formelle Fehler können zur Versagung führen. Durch unsere Abfragen werden Sie grundsätzlich das erforderliche getan haben, um auch bei Antragsfehlern Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).

    Mehr erfahren Sie hier in unserem Video zum Thema Umgang mit vergessenen Gläubigern und unklaren Schuldenständen.

    Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins werden wir kostenlos für Sie tätig

    Mehr erfahren Sie  hier in unserem Video zum Thema Beratungshilfe für die Regel- und Privatinsolvenz.

    Regelinsolvenz

    Bei der Regelinsolvenz

    1. beraten wir Sie umfassend bei einer kostenfreien telefonischen Erstberatung oder einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten
    2. erarbeiten als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan mit allen Schritten Ihrer Entschuldung
    3. erstellen Ihren Regelinsolvenzantrag
    4. im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird

    Zusätzlich werden wir

    1. Ihre Antrag bei der Eingabe auf Unschlüssigkeiten überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
    2. für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
    3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) durchführen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
    4. Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchführen

    Vor allem bei der Regelinsolvenz empfehlen wir Ihnen, unter keinen Umständen einen Insolvenzantrag in Eigenregie zu stellen. Durch unsere fachanwaltlichen Zusatzleistungen vermeiden Sie unnötige Fehler in Ihrem Antrag. Diese kosten insbesondere im Regelinsolvenzverfahren die Schuldner regelmäßig Ihre Restschuldbefreiung (§ 290 InsO). Die Gläubiger werden die kleinsten formalen Fehler Ihres Antrags angreifen, um Ihre Restschuldbefreiung zu verhindern. Wenn Ihr Antrag von einem spezialisierten Fachanwalt für Insolvenzrecht vorbereitet worden ist, werden Fehler nicht zur Versagung führen (AG Mönchengladbach NZI 2003, 221).

    Außergerichtlicher Vergleich

    Beim außergerichtlichen Vergleich:

    1. beraten wir Sie umfassend bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch oder einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei
    2. erstellen wir als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan – wir legen alle Schritten des außergerichtlichen Vergleiches fest. Wir gehen bei einem Vergleich äußerst strukturiert vor: Sie werden wissen, wann mit dem Abschluss eines jeden Schrittes zu rechnen ist
    3. unterbreiten Ihren Gläubigern Ihren individuellen Vergleichsvorschlag
    4. führen mit Ihren Gläubigern eine Nachverhandlungsrunde durch
    5. im Anschluss führen wir eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird.

    Zusätzlich werden wir

    1. Ihren Vergleichsvorschlag auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
    2. für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
    3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa und ICD (§ 34 BDSG) vornehmen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln
    4. Eine Abfrage beim Schuldnerverzeichnis an Ihrem Wohnort durchführen

    Unser hierfür anfallendes anwaltliche Honorar ist ein einmaliger Pauschalbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie uns

    • während der Dauer unserer Dienstleistung keine monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer

    zahlen müssen. Es bleibt bei dem anknüpfend an Ihre Gläubigeranzahl berechneten Honorar, weil grundsätzlich ihre Anzahl maßgeblich für unseren Arbeitsaufwand ist.

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

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    Insolvenzplan

    Im Insolvenzplanverfahren:

    1. beraten wir Sie umfassend bei einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch oder einem persönlichen Termin in unserer Kanzlei
    2. weisen Ihnen Ihren einen individuellen Betreuer Ihres Insolvenzplans zu
    3. führen ein Kick-off Meeting in unserer Kanzlei (oder bei einem Telefonat oder einer Skype-Konferenz) durch
    4. erstellen wir als spezialisierte Kanzlei mit dem Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht Ihren individuellen Entschuldungsplan – wir legen alle Schritten des Insolvenzplans fest. Wir gehen bei einem Insolvenzplan äußerst strukturiert vor: Sie werden wissen, wann mit dem Abschluss eines jeden Schrittes zu rechnen ist
    5. unterbreiten wir Ihren Gläubigern einen vorbereitenden Vergleichsvorschlag
    6. erstellen wir einen vorbereitenden Insolvenzantrag
    7. stellen wir die Eröffnung des vorbereitenden Insolvenzverfahrens sicher
    8. erstellen wir Ihren individuellen Insolvenzplan
    9. stimmen wir den Insolvenzplan mit dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter ab
    10. holen wir die Zustimmung Ihrer Gläubiger ein
    11. organisieren wir den Abstimmungstermin
    12. nehmen wir den Abstimmungstermin bei Ihrem Insolvenzgericht vor Ort wahr
    13. überwachen wir Ihre Restschuldbefreiung und vorzeitige Beendung des Insolvenzverfahrens
    14. und führen eine Abschlussberatung durch, bei der Ihnen das weitere Vorgehen erläutert und auf Ihre Fragen eingegangen wird.

    Zusätzlich werden wir

    1. Ihren Insolvenzplan auf Schlüssigkeit überprüfen (Vier-Augen-Prinzip)
    2. für Sie Abfragen bei Ihren Gläubigern zwecks Überprüfung aller wichtigen Angaben wie Forderungsstände, Abtretungen, Verzichtsanzeigen oder Vertreterwechsel durchführen
    3. Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien Schufa, Boniversum und ICD (§ 34 BDSG) vornehmen, um ggf. vergessene Gläubiger zu ermitteln

    Unser hierfür anfallendes anwaltliche Honorar ist ein einmaliger Pauschalbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden der Planbetrag sowie das Honorar des Insolvenzverwalters nur im Erfolgsfall des Insolvenzplans zu zahlen sein.

    Die Tragung des Honorars erfolgt als Einmalzahlung oder in drei Raten:

    1. Rate: Erstes Tätigwerden
    2. Rate: Erstellung des Insolvenzplans
    3. Rate: Abstimmungstermin

    Schuldenanalyse vom Fachanwalt

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

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    2 Kommentare
    1. Ahmed I.
      says:

      Ich wollte nur fuer Privatinsolenz die Bescheinigung § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
      Dann betreibe ich den Rest selbst.

      Wie hoch sind die Kosten, damit sie 7-8 Gläubiger kontaktieren und diese Bescheinigung ausstellen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich stellen wir die genannte Bescheinigung nur im Rahmen eines Mandats für den gesamten Insolvenzantrag aus. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung gerne unter 0221 – 6777 0055 oder unter info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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