Privatinsolvenz in Deutschland: Verfahren bleibt dauerhaft auf drei Jahre verkürzt
Im Juli 2024 hat die Bundesregierung endgültig bestätigt, dass die Dauer der Privatinsolvenz in Deutschland dauerhaft bei drei Jahren bleibt. Die zwischenzeitliche Diskussion über eine mögliche Verlängerung ist damit vom Tisch. Wer überschuldet ist, kann nach wie vor in einem überschaubaren Zeitraum einen finanziellen Neustart erreichen.
Hintergrund: Gesetzeslage und aktuelle Entwicklung
Seit Oktober 2020 ist die Entschuldung über das Insolvenzverfahren innerhalb von drei Jahren möglich. Das entsprechende Gesetz hatte ursprünglich eine Befristung, doch diese ist entfallen. Der aktuelle Evaluationsbericht der Bundesregierung kam zu dem Ergebnis, dass die verkürzte Laufzeit keine nachteiligen Folgen für das Zahlungsverhalten oder die Wirtschaft hatte. Für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, bleibt es daher bei der verkürzten Frist.
Konkret für Betroffene:
Wer heute Privatinsolvenz anmeldet, erhält die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Der Schufa-Eintrag wird anschließend nach weiteren sechs Monaten gelöscht. Das bedeutet, spätestens nach 3,5 Jahren ist nicht nur die Schuldenlast verschwunden, sondern auch die Bonität wiederhergestellt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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