Privatinsolvenz in Deutschland: Verfahren bleibt dauerhaft auf drei Jahre verkürzt

Privatinsolvenz in Deutschland: Verfahren bleibt dauerhaft auf drei Jahre verkürzt

Im Juli 2024 hat die Bundesregierung endgültig bestätigt, dass die Dauer der Privatinsolvenz in Deutschland dauerhaft bei drei Jahren bleibt. Die zwischenzeitliche Diskussion über eine mögliche Verlängerung ist damit vom Tisch. Wer überschuldet ist, kann nach wie vor in einem überschaubaren Zeitraum einen finanziellen Neustart erreichen.

Hintergrund: Gesetzeslage und aktuelle Entwicklung

Seit Oktober 2020 ist die Entschuldung über das Insolvenzverfahren innerhalb von drei Jahren möglich. Das entsprechende Gesetz hatte ursprünglich eine Befristung, doch diese ist entfallen. Der aktuelle Evaluationsbericht der Bundesregierung kam zu dem Ergebnis, dass die verkürzte Laufzeit keine nachteiligen Folgen für das Zahlungsverhalten oder die Wirtschaft hatte. Für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, bleibt es daher bei der verkürzten Frist.

Konkret für Betroffene:

Wer heute Privatinsolvenz anmeldet, erhält die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Der Schufa-Eintrag wird anschließend nach weiteren sechs Monaten gelöscht. Das bedeutet, spätestens nach 3,5 Jahren ist nicht nur die Schuldenlast verschwunden, sondern auch die Bonität wiederhergestellt.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Die Nachfrage nach Beratung in Überschuldungsfällen ist nach wie vor hoch. Viele öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen arbeiten am Limit. Wer dort Unterstützung sucht, wartet oft Wochen oder sogar Monate auf einen Termin. In einer spezialisierten Insolvenzrechtskanzlei profitieren Sie hingegen von folgenden Vorteilen:

  • Kurzfristige Terminvergabe ohne Wartezeit
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  • Persönliche Betreuung durch erfahrene Fachanwälte und auf Entschuldung spezialisiertes Team
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Welche Vorteile bringt der Start einer Privatinsolvenz? – Mehr als nur Schuldenfreiheit

Die Entscheidung, eine Privatinsolvenz zu beginnen, bringt viele konkrete Vorteile mit sich – nicht nur rechtlich, sondern auch psychisch. Viele Betroffene berichten schon nach Einleitung des Verfahrens von einer spürbaren Erleichterung. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Sofortiger Schutz vor Gläubigern
    Nach dem Antrag dürfen Gläubiger keine Forderungen mehr stellen oder Pfändungen vornehmen. Das schafft sofort Ruhe im Alltag.
  • Klare Perspektive und Planbarkeit
    Endlich gibt es einen festen Zeitrahmen, wie lange das Verfahren dauert und wann der Neuanfang möglich ist.
  • Psychische Entlastung
    Der ständige Druck durch Mahnungen und Anrufe entfällt. Viele erleben deutlich weniger Stress, schlafen besser und haben wieder mehr Lebensqualität.
  • Schuldenfrei in absehbarer Zeit
    Nach spätestens drei Jahren – plus sechs Monate für die Schufa-Löschung – sind alle Schulden erledigt.
  • Wieder Kontrolle über das eigene Leben
    Das Gefühl, aktiv an einer Lösung zu arbeiten und nicht länger ausgeliefert zu sein, stärkt das Selbstwertgefühl.
  • Mehr Offenheit im sozialen Umfeld
    Wer das Verfahren eingeleitet hat, kann offen mit der Situation umgehen und muss sich nicht mehr verstecken.

Diese Vorteile machen deutlich: Die Privatinsolvenz ist nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein persönlicher Neustart – und für viele der erste Schritt zurück in ein selbstbestimmtes Leben.

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    Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz

    Ein häufiges Anliegen: Wie lange bleibt der Eintrag bestehen? Nach der Restschuldbefreiung erfolgt die Löschung spätestens nach sechs Monaten. Das gilt für alle gängigen Auskunfteien. Danach sind Sie auch offiziell wieder kreditwürdig.

    Fazit

    Die verkürzte Privatinsolvenz ist und bleibt ein effektiver Weg, um in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Gerade mit professioneller Begleitung kommen Sie schnell, unkompliziert und rechtssicher ans Ziel – ohne die langen Wartezeiten, die in der öffentlichen Beratung häufig an der Tagesordnung sind.

    Sie möchten mehr wissen oder eine kostenfreie Erstberatung nutzen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie vertraulich und kompetent.

    Quellen:
    Bundestag – Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
    BMJ – Restschuldbefreiung
    Verbraucherzentrale – Privatinsolvenz in 3 Jahren schuldenfrei

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