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    Insolvenz: Verkürzung auf 3 Jahre plus schnellere Schufa-Löschung


    Für Schuldner, die in die Privat- oder Regelinsolvenz gehen, wurden in letzter Zeit einige Erleichterungen eingeführt. Dazu gehören

    • Die Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre
    • Die Löschung der Schufa-Einträge nur  6 Monate nach abgeschlossener Privatinsolvenz

    Doch was bedeutet das für Schulder genau und wo liegen die Unterschiede zwischen den Neuerungen? Wir geben einen Überblick.

    Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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    Insolvenzverkürzung auf 3 Jahre


    Die Insolvenz dauerte nach altem Recht, d.h. für Verfahren bis  30.09.2020, bis zu sechs Jahre.

    2020 wurde im Zusammenhang mit den  wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine  Verkürzung der Insolvenz  eingeführt. Diese trat zum 01.10.2020 in Kraft.  Verfahren ab dem 01.10.2020 dauern deshalb einheitlich nur noch drei Jahre.

    Für Verfahren, die zwischen dem 19.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, wurde eine gestaffelte Übergangsregelung geschaffen.

    Beispiele:

    • Für Insolvenzanträge zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 verkürzte sich die Verfahrensdauer auf fünf Jahre und sieben Monate,
    • für Anträge zwischen dem 17. März 2020 und 16. April 2020 auf fünf Jahre und vier Monate und
    • für Anträge zwischen dem 17. September 2020 und 30. September 2020 auf vier Jahre und zehn Monate.

    Auch für Verfahren vor dem 01.10.2020 kann die Restschuldbefreiung aber unter Umständen bereits nach drei Jahren erreicht werden. Hierfür muss der Schuldner einen Betrag zahlen, der 35 Prozent der ursprünglichen Schulden entspricht. Außerdem muss er die Verfahrenskosten bezahlen können.

    Schufa-Eintrags-Löschung 6 Monate nach Privatinsolvenz


    Davon zu unterscheiden ist die weitere Frage, wann Information über abgeschlossene Insolvenzen aus den Schufa-Aufzeichnungen gelöscht werden.

    Information über Restschuldbefreiungen nach abgeschlossenen Insolvenzen werden auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Bis vor kurzem galt eine Speicherdauer von drei Jahren. Dies hatte für Schuldner natürlich höchst  unangenehme  Folgen und war auch im Hinblick auf das EU-Datenschutzrecht bedenklich.

    Die Schufa hat nun bekanntgegeben, fortan nach Abschluss einer Insolvenz die Daten nur noch sechs Monate lang zu speichern. Diese Verkürzung geschah mit Hinblick auf ein erwartetes  Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema. Nach einem juristischen Gutachten wird bezweifelt, dass die Schufa solche Daten länger speichern darf als das öffentliche Register. Die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema steht noch aus.

    Für Schuldner bleibt insgesamt festzuhalten:

    • Sie können nach nur drei Jahren schuldenfrei sein. Insolvenzverfahren ab dem 01.10.2020 dauern  einheitlich nur noch drei Jahre.
    • Nach weiteren 6 Monaten werden die Information über die abgeschlossene Insolvenz dann auch aus den Schufa-Aufzeichnungen gelöscht. 

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Erste Hilfe bei Insolvenzantrag durch Gläubiger”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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