Entschuldung als Schüler oder Student – So werden Sie Schulden los

  • Schulden als Student oder Schüler - So werden Sie schuldenfrei

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    Verschuldung bei Schülern und Studenten

    Als Jugendlicher, Schüler oder Student kommt es häufiger vor, dass man sich Geld bei Freunden oder den Eltern leiht. Das sind in der Regel kleine Beträge für Anschaffungen, Kurzurlaube oder Partys. Hier würde man noch nicht von einer problematischen Verschuldung sprechen.

    Wenn nach dem 18. Geburtstag und der Volljährigkeit aber plötzlich die Möglichkeit da ist, auch Bankkredite aufzunehmen oder Ratenverträge abzuschließen, können Schüler und Studenten schnell in die Schuldenfalle geraten. Die ersten Gehaltszahlungen aus einem Schüler- oder Studentenjob oder die scheinbare Liquidität durch das BAFöG laden dazu ein, größere Anschaffungen zu tätigen. Die Werbung vermittelt den Eindruck, dass Kredite keine Belastung sind, da die monatlichen Raten nur gering sind und man alles später zurückzahlen kann. Doch wer als Schüler oder Student den Überblick über die finanzielle Situation verliert, kann schnell überschuldet sein.

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    Statistiken zu Schulden bei Schülern und Studenten

    • Ca. 70 % der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren haben schon einmal Schulden aufgenommen
    • Fast jeder zweite Student gerät während des Studiums in Verbindlichkeiten
    • Rund 14 % der unter 30-jährigen sind überschuldet
    • Nicht mehr das erste Auto, sondern das Smartphone ist für viele Schüler und Studenten die erste große Anschaffung
    • Studentenkredite zur Zahlung der Studiengebühren können ebenfalls zur Schuldenfalle werden
    • Die Werbung vermittelt das Bedürfnis nach teuren Anschaffungen, die sich Schüler und Studenten jedoch oft nicht leisten können

    (Quelle: Statistisches Bundesamt // Gesellschaft für Konsumforschung)

    Schulden als Schüler oder Student

    Junge Menschen, die zur Schule gehen oder sich im Studium befinden, haben in der Regel Einkommen aus Nebenjobs, erhalten Taschengeld und finanzielle Unterstützung von den Eltern oder beziehen BAFöG. Diese Beträge ermöglichen begrenzte finanzielle Spielräume, reichen allerdings häufig nicht, um Ersparnisse anzulegen. Im Gegenteil nutzen Schüler und Studenten gelegentlich den Dispo-Kredit aus, um Anschaffungen zu tätigen oder allein um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das unkomplizierte bargeldlose Zahlen über das Internet tut sein Übriges und verleitet junge Menschen dazu, Schulden aufzunehmen. Auch Schulden bei Freunden und Bekannten oder bei den Eltern gehören zu den häufigsten Schulden von Schülern und Studenten.

    Solange sich ein Schüler oder Student noch in der Ausbildung befindet, hat er nicht die Zeit und Möglichkeit, einen Vollzeitjob anzunehmen um die Schulden wieder zurückzuzahlen. Dann können die Schulden eines Schülers oder Studenten aufgrund von Zinsen, Mahngebühren und weiteren Kosten schnell ansteigen

    Privatinsolvenz oder Vergleich bieten Schülern und Studenten einen Ausweg aus den Schulden

    Hat ein Schüler oder Student so hohe Konsumschulden oder Schulden aufgrund eines Studienkredits, dass er diese nicht mehr zurückzahlen kann, also die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sogibt es regelmäßig zwei Auswege aus den Schulden für einen Schüler oder Studenten – eine Privatinsolvenz oder einen außergerichtlichen Schuldenvergleich:

    • Privatinsolvenz: Auch ein Schüler oder Student kann Privatinsolvenz anmelden. Dies ist auch während des laufenden Studiums möglich. Der Schüler oder Student wird nach Ablauf  von mindestens 3, meistens aber 5 oder 6 Jahren umfassend von seinen Schulden befreit.
    • Vergleich: Viele Schüler oder Studenten haben die Möglichkeit, ihre Eltern um Unterstützung zu bitten. Möglich ist auch, mehr Zeit im Nebenjob zu arbeiten und somit ein höheres Einkommen zu erzielen. Insbesondere wenn die Gesamthöhe der Schulden nicht zu groß ist, kann der Schüler oder Student den Gläubigern einen reduzierten Teil der Forderungen in monatlichen Raten zurückzahlen. Alternativ kann das großzügige Angebot einer Einmalzahlung durch Unterstützung aus der Familie gemacht werden. Der Schüler oder Student lässt einen außergerichtlichen Vergleich durchführen.

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    Typische Schulden von Schülern und Studenten

    Während der Schulzeit, der Ausbildung oder dem Studium können sich junge Menschen oft auf Unterstützung der Eltern verlassen. Doch nicht alle Schüler und Studenten sind in dieser Situation. Wenn Schüler und Studenten den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, sind finanzielle Engpässe der Normalfall. Schüler und Studenten sehen sich mit folgenden Punkten konfrontiert:

    • Keine Zeit zum Arbeiten wegen des Studiums
    • Lebenshaltungskosten zehren bereits das gesamte Einkommen auf
    • Kredite und Schulden sind die Folge

    Finanzierung des Studiums

    Die erste typische Schuldenart von Studenten sind Kredite und Schulden, die der Finanzierung des Studiums dienen. Zwar sind die Studiengebühren in Deutschland deutlich geringer als beispielsweise in den USA, doch der Semesterbeitrag, der ASTA-Gebühren und das Bahnticket enthält, muss stets pünktlich gezahlt werden. Auch durch ein oder mehrere Auslandssemester können sich die Kosten fürs Studium erhöhen. Dazu kommen Kosten für Fachbücher und Lehrmaterialien, welche oftmals sehr teuer sind. Je nach Studiengebiet ist ein Tutorium empfehlenswert, welches ebenfalls Geld kostet. Private Hochschulen verlangen zudem deutlich höhere Studiengebühren, als dies bei staatlichen Universitäten und Fachhochschulen der Fall ist.

    BAföG muss zurückgezahlt werden

    Eine Haupt-Einnahmequelle für Studenten während des Studiums ist die staatliche Ausbildungsbeihilfe BAföG. Rund 20 % der Studierenden nutzen laut eines Berichts des deutschlandfunk BAföG-Leistungen, um führ ihren Lebensunterhalt zu sorgen und ihr Studium zu finanzieren. BAföG-Unterstützung wird jedoch nicht mehr als rückzahlungsfreier Zuschuss, sondern zur Hälfte als Darlehen gewährt. Dabei handelt es sich um ein Darlehen mit sehr geringen Zinsen. Probleme entstehen durch die BAföG-Rückzahlung meistens dann, wenn der Student das Studium abbricht oder nicht in der Regelstudienzeit beenden kann. In diesem Fall kann er im Anschluss keinen gut bezahlten Job beginnen, hat aber dennoch die Pflicht, die gewährten Beträge zurückzuzahlen. So beenden zahlreiche Studenten  ihr Studium mit Verbindlichkeiten.

    Miete und Lebenshaltungskosten

    Da nicht alle Schüler und Studenten in der Situation sind genügend finanzielle Unterstützung zu erhalten, kommt es bei ihnen nicht selten zu Schulden.

    Der nächste große Faktor, der zur Verschuldung von Schülern und Studenten führt, sind die eigene Wohnung und die damit einhergehenden Lebenshaltungskosten. Viele junge Erwachsene wie Schüler und Studenten wollen oder müssen aus dem Elternhaus ausziehen. In vielen Großstädten steht nicht genug Wohnraum für Studenten zur Verfügung, so dass die Mieten enorm hoch sind. Auch die Einrichtung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgegenständen ist für Schüler und Studenten ein großer finanzieller Aufwand. Hinzu kommt, dass Schüler und Studenten aus ihrem geringen Einkommen noch die Nebenkosten bestreiten müssen, was häufig zu Schulden beim Stromanbieter führt.

    Führerschein und Auto

    Trotz der Tatsache, dass das Smartphone der größte Wunsch vieler Schüler und Studenten ist, sind auch das Auto und der Führerschein weiterhin für viele junge Menschen ein Muss, sobald die Möglichkeit gegeben ist. Viele Schüler und Studenten leihen sich Geld, um etwa ein neues Auto zu kaufen. Wer viel mit dem Auto fährt, hat auch hohe Spritkosten. Dazu kommen Kosten für Steuern und Versicherungen. Als Fahranfänger kommen auch Unfälle relativ häufig vor, welche ebenfalls Geld kosten können. Schnell entstehen also durch ein Auto Kosten, die von einem Schüler oder Studenten aus einem Nebenjob kaum noch zu finanzieren sind.

    Konsumschulden von Schülern, Studenten und jungen Menschen

    Durch Werbung werden Schüler und Studenten häufig dazu verleitet, Konsumschulden aufzunehmen. Dabei handelt es sich um Schulden, die entstehen, weil Gebrauchsgegenstände gekauft und Verträge geschlossen werden, die eine Ratenzahlung mit sich bringen. Es ist verlockend, einzukaufen und Geld auszugeben, welches erst später zurückgezahlt werden muss. Doch diese Art von Schulden birgt große Risiken für Schüler und Studenten. Denn während etwa ein Immobilienkredit weitgehend durch den Wert der Immobile gedeckt ist, verlieren andere Anschaffungen schnell an Wert und sinken weit unter den Anschaffungspreis.

    Telekommunikationsanbieter

    Es kommt häufig vor, dass ein Schüler oder Student keinen Prepaid-Handytarif mehr wählt, sondern einen Handyvertrag abschließt. Die Kosten hierfür sind in der Regel noch überschaubar. Zugleich wünschen sich viele Schüler oder Studenten aber auch ein neues, leistungsfähiges Smartphone. Die Kosten hierfür belaufen sich leicht über 1000 Euro. Teilweise wird ein neues Smartphone bereits gekauft, bevor die Finanzierung des Alten abgelaufen ist. Kommen hier noch Reparaturkosten für ein beschädigtes Display oder der Abschluss einer Handyversicherung hinzu, entstehen schnell Kosten, die einen Schüler oder Student langfristig belasten. Das Smartphone hat für viele junge Menschen das eigene Auto als ersten großen Wunsch im Erwachsenenalter abgelöst. Doch damit sind auch Schulden beim Telekommunikationsanbieter häufiger geworden. Handyverträge haben häufig eine Laufzeit von 24 Monaten, somit sind die Schulden kein kurzfristiges Problem.

    Schulden bei Händlern

    Gerade junge Menschen wie Schüler und Studenten sind empfänglich, von der Werbung zum Kauf von Markenartikeln verleitet zu werden. Teure Kleidung ist daher häufig einer der größten Rechnungsposten. Hinzu kommen vielfach Elektronikartikel, wie etwa ein neuer PC oder Laptop, der ja auch fürs Studium oder die Schule genutzt werden kann. Zusätzlich schaffen sich viele junge Menschen Spielekonsolen sowie neue Fernseher an.  Probleme bei Konsumschulden sind

    • Die meisten Konsumartikel generieren keine Einnahmen, sondern fallen schnell im Wert.
    • Der technische Fortschritt führt dazu, dass viele Artikel schnell veraltet sind
    • Auch die Mode ist kurzfristigen Trends unterworfen, so dass beispielsweise Schmuck nur kurzzeitig Freude bereitet
    • Werbeslogans fordern zu immer mehr Konsum auf

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    So werden Schüler und Studenten ihre Schulden los

    Sind während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums Schulden aufgelaufen, die die Person auf absehbare Zeit nicht mehr zurückzahlen kann, so gibt es zwei Hauptmöglichkeiten, sich von den Schulden zu befreien – die Privatinsolvenz oder einen Vergleich:

    • Privatinsolvenz: Wenn eine Person die monatlichen Zahlungen an die Gläubiger nicht mehr tragen kann und sich Zinsen und Mahngebühren anhäufen, kann sich eine Privatinsolvenz anbieten. Man wird nach 6, 5 oder 3 Jahren durch die Restschuldbefreiung von seinen Schulden befreit – egal, wie hoch die Schulden sind, wie viele Gläubiger es gibt und wie viel die Gläubiger während des Insolvenzverfahren erhalten.
    • Schuldenvergleich: Kann ein Schüler oder Student den Gläubigern eine Einmalzahlung aus dem Vermögen von Freunden oder Verwandten oder eine gewisse monatliche Rückzahlung anbieten, kann für ihn ein außergerichtlicher Vergleich durchgeführt werden. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu oder werden sie gem. § 309 InsO vom Insolvenzgericht überstimmt, verliert er seine Schulden, indem er die Zahlungen leistet.

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    Sichere Restschuldbefreiung auch für Schüler und Studenten

    Die Privatinsolvenz gibt Ihnen die Möglichkeit, die während des Studiums aufgelaufene Schulden zu verlieren – unabhängig davon, ob Sie den Gläubigern noch etwas zurückzahlen können. Sie geben lediglich den pfändbaren Teil Ihrer Einkünfte ab und verlieren durch die Restschuldbefreiung alle Schulden – auch die BAföG-Rückzahlungen sind von der Restschuldbefreiung umfasst.

    Die Restschuldbefreiung tritt ein innerhalb von:

    • 3 Jahren – bei Zahlung von 35 % der Schulden und der Verfahrenskosten
    • 5 Jahren – bei Zahlung der Verfahrenskosten
    • oder höchstens 6 Jahren – auch ohne jede Schuldenrückzahlung

    Privatinsolvenz auch bei laufendem Studium möglich

    Vielfach erreicht uns die Frage, ob ein laufendes Studium abgebrochen werden muss, um Privatinsolvenz anmelden zu können. Immerhin existiert eine Verpflichtung, sich während des Insolvenzverfahrens um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen (Erwerbsobliegenheit). Ein Studium nimmt jedoch so viel Zeit in Anspruch, dass eine Vollzeit-Tätigkeit unmöglich nebenbei ausgeübt werden kann. Zu dieser Konstellation gibt es ein für Schuldner erfreuliches Gerichtsurteil: Das Amtsgericht Göttingen hat entschieden, dass ein Student seine Erwerbsobliegenheit nicht verletzt, solange er

    • sein Erststudium
    • im zeitlich üblichen Rahmen

    durchführt.

    Nicht möglich ist es allerdings, das Studium nach Beginn der Privatinsolvenz erst aufzunehmen. Lesen Sie hier mehr zur Erwerbsobliegenheit als Student.

    Auch BAföG-Schulden sind von der Restschuldbefreiung umfasst

    Ebenfalls stellen viele Studenten in Schulden die Frage, ob die BAföG-Rückzahlungen ebenfalls von der Restschuldbefreiung umfasst sind, oder ob diese gesondert betrachtet werden. Dazu können wir Sie informieren, dass der als Darlehen ausgezahlte Teil des BAföG-Satzes in einer Privatinsolvenz nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser ist ebenfalls von der Restschuldbefreiung umfasst. Von der Restschuldbefreiung sind lediglich Bußgelder, Geldstrafen und weitere Verbindlichkeiten ausgenommen, die aus unerlaubten Handlungen herrühren.

    Ablauf und Dauer der Privatinsolvenz

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    Schuldenfrei ohne Insolvenz: Vergleich

    Ein zweiter Weg, sich von den Schulden aus dem Studium zu befreien, ist der außergerichtliche Vergleich. Sie zahlen Ihren Gläubigern einen geminderten Schuldenbetrag und werden ohne ein Insolvenzverfahren von Ihren Schulden befreit. Durch den Vergleich erreichen Sie

    • Schuldenfreiheit und einen
    • Stopp der Zinszahlungen

    Für den außergerichtlichen Vergleich sind Verhandlungen mit den Gläubigern erforderlich. Wir können die Gläubiger von Ihrer finanziellen Lage unterrichten. Die Gläubiger sind oft bereit, auf bis zu 80 % der Forderungen zu verzichten, wenn wir mit ihnen verhandeln. Sie zahlen den Gläubigern 20 bis 30 % zurück – je nach Ihrer Möglichkeit als Einmalzahlung oder in Raten. Wir helfen Ihnen dabei, die Gläubiger davon zu überzeugen – regelmäßig mit dem Argument, dass eine Privatinsolvenz meist geringere Rückzahlungen und längere Wartezeit bedeutet. Der außergerichtliche Vergleich ist also für beide Seiten vorteilhaft.

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    10 Kommentare
    1. Kim L. .
      says:

      Guten Tag,

      Vielen Dank für Ihren bislang sehr informativen Artikel. Ich bin in einer sehr komplizierten finanziellen Situation, diese sieht in etwa wie folgt aus:

      Ich bin momentan im 6. Semester meines Studiengangs. Mein Vater ist (auch finanziell )nicht präsent, dementsprechend habe ich nie Unterhalt bekommen. Meine Mutter konnte mich leider auch nicht wirklich finanziell unterstützen, im Gegenteil hat sie mich um finanzielle Hilfe gebeten, also habe ich Bafög beantragt und einen Minijob gehabt. Aufgrund fehlender Dokumente väterlicherseits gibt es bei der Bafögstelle leider wiederholt Schwierigkeiten, da ich nachweisen muss dass ich versuche Ihn zu kontaktieren. Während Corona war all das sehr schwierig und auch seitens der Behörde lag eine eindeutige Überlastung angesichts der Lage vor. In meiner Verzweiflung beantragte ich zusätzlich einen KfW-Studienkredit, da mittlerweile seit 8 Monaten keine Bafögzahlung bei mir einging, ich meinen Minijob verlor (ich habe mittlerweile einen Neuen) und mich sonst nicht hätte über Wasser halten können. Leider gab es bei der Bearbeitung des Studienkredits auch Komplikationen, so dass ich 3 Monate lang auch ohne diesen Kredit klarkommen musste. Ohne meinen Freund der mir finanziell stark unter die Arme greifen konnte wüsste ich nicht was ich getan hätte. Meine mentale Gesundheit leidet stark an der Situation und dem konstanten Druck. Ich bin an einem Punkt angelangt wo ich aufgrund meiner mentalen Gesundheit überlege einen rechtlichen Berater für Finanzen für mich zu bestellen, da ich nicht mehr weiß ob ich zur Regelung all dieser Angelegenheiten in der Lage bin, ohne in größere Schwierigkeiten zu kommen. Ich weiß jetzt nicht ob ich dazu in der Lage sein werde meine Regelstudienzeit (10 Semester) einhalten zu können, da einmal Corona meine Leistung stark beeinflusst hat und ich zudem minijobbe und einen psychisch eher angeschlagenen Zustand habe.

      Ich bin leider komplett überfordert und weiß nicht ob Privatinsolvenz an dieser Stelle der richtige Weg für mich wäre. Außerdem stellt sich mir die Frage ob darunter auch Leistungen, die mein Freund mir zur Unterstützung lieh, dann ebenfalls nur über das Insolvenzverfahren rückerstattet werden können. Ferner interessiert mich natürlich auch wie fest die Grenze des “normalen Studienverlaufs” gezogen wird, vor allem jetzt wo während Corona auch 3 Freisemester (keine Anrechnung nicht bestandener Klausuren, Verlängerung des Bafög Anspruchs) existieren.

      Entschuldigung für die lange Nachricht. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

      MfG,
      Kim L.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau L.,

        vielen Dank für Ihren Kommentar. Grundsätzlich würde ich in diesem Fall zu unserer kostenlosen Erstberatung raten, denn hier können wir deutlich besser auf die einzelnen genannten Punkte eingehen und ggf. sich neu ergebende Fragen auch beantworten. Einen Termin können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular reservieren.

        Es hindert Sie niemand daran, die Verbindlichkeiten bei Ihrem Freund nach Ende der Insolvenz trotzdem zurückzuzahlen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Anonym
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich setze mich mit dem Gedanken auseinander in die Privatinsolvenz als Student zu gehen. Mein Fall gestaltet sich wie folgt.

      Ich habe die Regelstudienzeit in meinem Jurastudium beiweiten überschritten. Dies ist aber unverschuldet passiert, weil ich 2015 Opfer mehrfacher Straftaten geworden bin und ich infolge des Erlebten psychische Probleme erleide. Staatsanwaltliche Schreiben existieren. Es existieren auch ärztliche Bescheinigungen darüber, dass meine Leistungsfähigkeit zumindest für 4 Semester eingeschränkt waren und auch noch ist. Es soll nun auch eine psychosomatische Reha absolviert werden um meinen Gesundheitszustand zu verbessern. Denn bisher habe ich keine Hilfe erhalten, weil trotz meiner Bemühungen die Wartezeit mindestens 1 Jahr beträgt und selbst dann nicht sichergestellt ist, dass ich Hilfe bekomme.

      Nun habe ich einen KfW Studienkredit damals aufgenommen der zurückgezahlt werden muss, ich es jedoch nicht kann, weil ich noch im Studium mich befinde.

      Wie wären denn grundsätzlich meine Erfolgschancen eine Privatinsolvenz zu eröffnen?

      Wie gesagt, ich kann nachweisen dass das hinauszögern des Studiums unverschuldet ist.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich besteht während des Insolvenzverfahrens eine Erwerbsobliegenheit.
        Diese ist für Studenten nur eingeschänkt vorhanden. Wenn zu erwarten ist, dass das Studium noch während der Laufzeit des Verfahrens beendet ist und im Anschluss eine gut bezahlte Anstellung winkt, darf das Studium zu Ende gebracht werden. Dies gilt insbesondere, wenn ohne das Studium keine oder kaum pfändbare Beträge als Einkommen vorhanden wären.
        Es hängt also vom Einzelfall ab, wie fast immer in der Rechtswissenschaft.

        Gerne können Sie eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei vereinbaren, wir empfehlen Ihnen dann das richtige Vorgehen, um die Restschuldbefreiung sicher zu erhalten. Rufen Sie uns gerne unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Merx
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      erneut vielen Dank für die wirklich hilfreichen Leitartikel.

      Wie bereits von Ihnen erwähnt, ist es möglich dass in einem laufendem Studium eine Privatinsolvenz dennoch durchgeführt werden kann, obwohl grundsätzlich die Pflicht zur Arbeit während des Insolvenzverfahrens besteht. In einem Erststudium und im zeitlich üblichen Rahmen.
      Wie sieht es bei Studenten aus, welche über der Regelstudienzeit sind, auch aufgrund von Kindeserziehung? Beispiel im Bachelor Studiengang ist die Regelstudienzeit bereits überschritten. Nach 3 Semestern würde aber ein Neustart im Master erfolgen, welches noch in der Insolvenzzeit läge. Zählt der Master als zweites Studium oder wird er als mit dem Bachelor als ein Studiengang gewertet? Es geht um den Studiengang auf Lehramt.

      Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

      Merx

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

        grundsätzlich gilt das konsekutive Masterstudium zum Bachelorstudium als ein Studiengang. Wie sich die Überschreitung der Regelstudienzeit auf eine mögliche Verletzung der Erwerbsobliegenheit auswirkt, kann nicht allgemein gesagt werden. Hierbei können entschuldigende Umstände wie etwa Kindeserziehung grundsätzlich eine Rolle spielen. Ob der genannte Grund eine ausreichende Entschuldigung darstellt, kann nur nach eingehender Prüfung gesagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Pseudonym
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe bereits einen Bachelorabschluss und habe ca. ein Jahr lang Vollzeit gearbeitet. Aufgrund von psychischen Leiden(nachweisbar) im alten Job/Fach habe ich ein neues Studium(Fachwechsel) begonnen.
      Danach habe ich einen Kfw Kredit aufgenommen und mein Studium im europäischen Ausland begonnen und dann nach Deutschland gewechselt.
      Auf Grund des Wechsels verlängerte sich mein Studium und ich kann mein Kredit nun nicht mehr zurückzahlen.
      In meinem jetzigen Studium handelt es sich um ein Zweitstudium( Fachwechsel) und ich bin noch im fortlaufenden Studium, das voraussichtlich noch drei bis vier Jahre dauern wird. Ich arbeite bald als studentische Hilfskraft, sodass ich im Monat auf 400-500€ komme womit das nötigste für mich gedeckt ist.

      Kann ich in diesem Fall trotzdem eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung durchführen obwohl ich bereits einen Abschluss habe oder muss ich für die Restschuldbefreiung einen Vollzeitjob anstreben? Lohnt sich die Privatinsolvenz und die Hoffnung auf die Restschuldbefreiung während des Zweitstudiums? Es wäre toll, wenn Sie zum Thema Restschuld im Zweitstudium etwas mehr erläutern.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ob es zumutbar für Sie wäre, eine Stelle in dem Fach Ihres Erststudiums anzunehmen, wenn Sie nachweisen können, dass dies eine Erkrankung hervorrufen bzw. verschlimmern könnte, ist eine Einzelfallentscheidung. Ich denke, Sie haben gute Argumente, warum es für Sie nicht zumutbar wäre. Dennoch kann ich in diesem Rahmen keine verbindliche Einschätzung abgeben, da die voraussichtliche Studiendauer von bis zu vier Jahren als Benachteiligung der Gläubiger betrachtet werden könnte.
        Sie können sich zur Vereinbarung einer kostenlosen Erstberatung gerne unter 0221 – 6777 0055 bei meinem Sekretariat melden, wir besprechen mit Ihnen die Aussichten für die Restschuldbefreiung kostenlose.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Moritz H.
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich vor Jahren zur Zeit meines ersten Studiums einen KfW Studienkredit aufgenommen. Das Studium habe ich abgebrochen und habe 2 Jahre in Leihfirmen gearbeitet, um die Zinszahlungen zahlen zu können. Leider bin ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage diese Arbeit auszuüben und habe ein neues Studium begonnen. Während meines neuen Studiums habe ich leider nicht die Möglichkeit genug Geld zu verdienen um die mittlerweile eingetretene Rückzahlungsphase zu Bewältigen.
      Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, da man anscheinend auch als Student Privatinsolvenz beantragen kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Moritz Helbing

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Helbing,

        es ist richtig, dass bei laufendem Studium eine Privatinsolvenz dennoch durchgeführt werden kann, obwohl grundsätzlich die Pflicht zur Arbeit während des Insolvenzverfahrens besteht.
        Gerne biete ich Ihnen einen kostenlosen Erstberatungstermin an, in dem wir Sie ausführlich über unsere Begleitung bei der Entschuldung informieren können. Wenden Sie sich hierfür einfach per E-Mail an info@anwalt-kg.de oder rufen Sie unter 0221 – 6777 0055 mein Sekretariat an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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