Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden – wie funktioniert die Dezember-Hilfe?
Die Dezember-Hilfe ist in aller Munde. Gas- und Fernwärmekunden, so hat es die Regierung entschieden, zahlen im Dezember 2022 keinen Abschlag, sondern die Kosten werden einmalig vom Bund getragen. Über die genaue Umsetzung herrscht aber bei vielen noch Unsicherheit. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag
Anspruchsberechtigte bei Soforthilfen
Mit den Dezemberhilfen sollen Privatkunden sowie kleinere Unternehmen mit maximal 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch, die das Erdgas nicht zur Erzeugung von Strom oder Wärme verwenden, entlastet werden.
Anspruchsberechtigt sind u.a. auch zugelassene Pflege- und Vorsorgeeinrichtungen, anerkannte Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Forschung, Behinderten-Werkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese erhalten die Hilfe unabhängig vom Jahresverbrauch.
Gaspreisdeckel erst 2023
Ziel ist es, die Zeit bis zur Einführung der so genannten Gaspreisbremse, eines Preisdeckels, im März 2023 (rückwirkend für Januar und Februar) zu überbrücken.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt dann ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent je kWh, bei Fernwärmekunden 9,5 Cent. Wer mehr verbraucht zahlt den normalen Preis seines Versorgers.
Doch wie wird das Ganze genau umgesetzt? Wir geben einen Überblick über die geplanten Hilfen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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