Leistungen und Hilfen
Kindergeld steigt
Das Kindergeld wird ab dem 1.1. 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2023 um 404 Euro auf dann 8.952 Euro.
Eltern, die ihre volljährigen, auswärts lebenden Kinder während der Berufsausbildung unterstützen, können einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Er wird ab dem 1. 1. 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro im Jahr erhöht.
Bürgergeld
Das neue Bürgergeld löst das ALG II/ “Harz IV” ab. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt ab dem 1. 1. 2023 statt der bisherigen 449 Euro 502 Euro. Partner einer Lebensgemeinschaft erhalten 451 Euro, Kinder – ja nach Alter – zwischen 318 und 420 Euro.
Wohngeld
Menschen, die kein Bürgergeld bekommen, aber nur ein kleines Einkommen haben, können Wohngeld erhalten. Als Einkommen gelten Arbeitseinkommen, Renten, ALG I und Kurzarbeitergeld.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss oder als so genannten Lastenzuschuss für Haus- bzw. Wohnungseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Letztere können Zuschüsse zu den Betriebskosten oder Kreditraten der Immobilienfinanzierung erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt, der Höhe des Familien-Einkommens und der Miethöhe.
Ab 1. Januar 2023 sollen die bisher Wohngeldberechtigten im Schnitt 190 Euro mehr Wohngeld erhalten. Auch sollen nunmehr rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben – bisher waren es 600.000. Die Einkommensgrenzen für einen Wohngeldanspruch wurden entsprechend erhöht.
Zum 1. Januar 2023 kommt noch eine dauerhafte Heizkostenkomponente hinzu.
Zuverdienst für Rentner
Für Frührentner unterhalb der Regelaltersgrenze galt bisher eine Hinzuverdienstgrenze, ab der die Rente gekürzt wurde. Ab 2023 dürfen auch Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen.
Rentenerhöhungen
Für Mitte 2023 sind nach dem ersten Entwurf des Rentenversicherungsberichts weitere Rentenerhöhungen angekündigt. Die Details werden im März beschlossen.
Strompreisbremse
Die neue Strompreisbremse soll Haushalte und kleinere Unternehmen entlasten. Es gilt ein Strompreisdeckel von maximal 40 Cent pro kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Kunden sollen prüfen, ob ihre monatlichen Abschläge angepasst werden können.
Energiegeld für Studierende
Studierende sollen 200 Euro Energiegeld erhalten. Zeitpunkt und Art der Auszahlung sind noch unklar. Derzeit wird an einer digitalen Plattform gearbeitet, über die das Geld beantragt werden kann.
49-Euro-Ticket
Im Frühjahr soll ferner das bundesweite 49-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr kommen.
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