Finanzen, Steuern, Geld sparen: 15 Neuerungen 2023

Geld, Steuern, Spartipps 2023


Inflation und Energiekrise belasten viele Bürger schwer. Einkommensschwache Haushalte wissen oft nicht, wie sie ihre Lebenshaltungskosten noch finanzieren sollen, viele müssen sich dazu verschulden.

Das neue Jahr bringt allerdings auch einige Erleichterungen für Bürger. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

100.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Steuerliche Änderungen


Höherer Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro.

Pauschbetrag für Werbungskosten steigt

Auch der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer wird zum 1. Januar 2023 weiter erhöht, auf nunmehr 1.230 Euro.

Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar

Ab 1. 1. 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge komplett von der Steuer abgesetzt werden. Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen erhöhen sich um 4 Prozentpunkte.

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 können Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, für bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage einen pauschalen Werbungskostenabzug geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Midi-Jobs

Die Verdienstgrenze für so genannte Midi-Jobs, mit ermäßigten Sozialversicherungs-Beiträgen, wird 2023  auf 2.000 Euro erhöht.

Alleinerziehende

Alleinerziehende haben bei der Lohn- und Einkommensteuer einen Freibetrag. Dieser wird zum 1. Januar 2023 um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro erhöht.

Mieter-Entlastung  bei CO2-Abgabe

Ab 2023 sind Vermieter dazu verpflichtet, die C02 Steuer auf Gas und Öl anteilig mitzutragen. Bislang war sie vom Mieter zu zahlen. Es gilt ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Energieklassen. Bei Häusern mit  hohem Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter müssen Vermieter bis zu  95 Prozent des CO2-Preises übernehmen. Nur bei effizienten Gebäuden mit Energiestandard EH55 zahlen die  Mieter noch allein.

Bild von einer Sparkuh

Leistungen und Hilfen


Kindergeld steigt

Das Kindergeld wird ab dem 1.1. 2023 auf 250 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2023  um 404 Euro auf dann 8.952 Euro.

Eltern, die ihre volljährigen, auswärts lebenden Kinder während der Berufsausbildung unterstützen, können einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Er wird ab dem 1. 1. 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro im Jahr erhöht.

Bürgergeld

Das neue Bürgergeld löst das ALG II/ “Harz IV” ab. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt ab dem 1. 1. 2023  statt der bisherigen 449 Euro 502 Euro. Partner einer Lebensgemeinschaft erhalten 451 Euro, Kinder – ja nach Alter – zwischen  318 und  420 Euro.

Wohngeld

Menschen, die  kein Bürgergeld bekommen, aber nur ein kleines Einkommen haben, können Wohngeld erhalten. Als Einkommen gelten Arbeitseinkommen, Renten, ALG I und Kurz­arbeiter­geld.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss oder als so genannten Lastenzuschuss für Haus- bzw. Wohnungseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Letztere können Zuschüsse zu den Betriebskosten oder Kreditraten der Immobilienfinanzierung erhalten.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt, der Höhe des Familien-Einkommens und der Miethöhe.

Ab 1. Januar 2023 sollen die bisher Wohngeldberechtigten im Schnitt 190 Euro mehr Wohngeld erhalten. Auch sollen nunmehr rund  zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben – bisher waren es 600.000. Die Einkommensgrenzen für einen Wohngeldanspruch wurden entsprechend erhöht.

Zum 1. Januar 2023 kommt noch eine dauerhafte Heizkostenkomponente hinzu.

Zuverdienst für Rentner

Für Frührentner unterhalb der Regelaltersgrenze galt bisher eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze, ab der die Rente gekürzt wurde. Ab 2023 dürfen auch Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen.

Rentenerhöhungen

Für Mitte 2023 sind nach dem ersten Entwurf des Rentenversicherungsberichts weitere Rentenerhöhungen angekündigt. Die Details werden im März beschlossen.

Strompreisbremse 

Die neue Strompreisbremse soll Haushalte und kleinere Unternehmen entlasten. Es gilt ein Strompreisdeckel von maximal 40 Cent pro kWh für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Kunden sollen prüfen, ob ihre monatlichen Abschläge angepasst werden können.

Energiegeld für Studierende

Studierende sollen 200 Euro Energiegeld erhalten. Zeitpunkt und Art der Auszahlung sind noch unklar. Derzeit wird an einer digitalen Plattform gearbeitet, über die das Geld beantragt werden kann.

49-Euro-Ticket

Im Frühjahr soll ferner das bundesweite 49-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr kommen.

Spartipps

  • Nach dem Ende der Null-Zins-Politik der EZB kann sich auch das Sparen lohnen. Auf Spar- und Tagesgeldkonten gibt es wieder Zinsen, Sparer sollten Angebote der Banken vergleichen.
  • Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 €  für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 € für Ehegatten/Lebenspartner.
  • Auf der anderen Seite steigen allerdings Kredit- und Dispozinsen. Diese sollten Kreditnehmer genau im Auge behalten.
  • Wachsamkeit ist auch bei den Krankenkassenbeiträgen geboten. Viele Kassen nehmen 2023 Erhöhungen der Zusatzbeiträge vor, die nicht einmal angekündigt werden müssen. Ein Kassen-Vergleich und ggf. -Wechsel kann sich auszahlen.
Bild von einer Geldbörse und Maßband

Tipps für Schuldner

Gehalts- und Kontopfändungen

Wer in der Krise trotz aller Hilfen Schulden aufhäuft, kann sich Gehalts- und Kontopfändungen gegenüber sehen.

Bei der Gehaltspfändung sind pfändbarer und unpfändbarer Teil des Nettogehalts auseinander zu halten. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch den unpfändbaren Pfändungsfreibetrag überwiesen. Der pfändbare Teil fließt dem pfändenden Gläubiger zu.

Bei der Kontopfändung ist das Konto-Guthaben des Schuldners bei seiner Bank Gegenstand der Pfändung. Es muss nicht aus Lohnzahlungen stammen.

P-Konto

Hilfe bei Kontopfändungen bietet ein so genanntes P-Konto. Es bietet Pfändungsschutz bis zu einem festen Betrag. Auf Nachweis können weitere Beträge geschützt werden.

Doppelpfändungen

Bei Doppelpfändungen von Gehalt und Konto hilft ein P-Konto oft nicht weiter. Obwohl das pfändbare Einkommen bereits abgeführt ist, droht wegen der Kontopfändung erneut ein Zugriff auf eigentlich unpfändbare Lohnbestandsteile. In solchen Fällen sollte beim Vollstreckungsgericht ein Antrag auf Freigabe, eines abweichenden pfändungsfreien Betrages gestellt werden.

Privatinsolvenz

Wer Schulden hat, die nicht mehr bezahlt werden können, kann für eine sichere Entschuldung auch den Weg der Verbraucher-/ Privatinsolvenz gehen. Es spielt dafür keine Rolle, wie hoch die Schulden sind oder wie viele Gläubiger ein Schuldner hat. Die Insolvenz ist der Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang.

Unsere Anwaltskanzlei bietet Schuldnern dazu ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch an. Es dient der Einschätzung Ihrer individuellen Schuldensituation.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema? Wir beantworten sie hier kostenlos!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei