Sind Überstunden pfändbar?

Die Pfändbarkeit von Überstunden

Bei einer Pfändung steht einem Schuldner grundsätzlich ein gewisser geschützter Betrag zu. Je nach Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten wird das sogenannte “unpfändbare Einkommen” ermittelt. Wir bieten Ihnen hierzu auch unseren Pfändungsrechner an, mit dem Sie diesen Betrag kinderleicht berechnen können.

Etwas komplizierter wird das Ganze, wenn der jeweilige Schuldner Überstunden abgeleistet hat. Denn diese sind grundsätzlich nur zur Hälfte pfändbar:

In Kürze:

  • Meist wird gegen Arbeitnehmer im Wege einer Lohnpfändung oder einer Kontopfändung vorgegangen. Der pfändbare Betrag richtet sich nach der Pfändungstabelle
  • Für die Pfändung von Überstunden gilt gem. § 850a ZPO: Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar. Die andere Hälfte darf der Schuldner behalten.
  • Diese grundsätzliche Regelung ändert sich nicht durch eine Privatinsolvenz oder einer Regelinsolvenz. Auch hier darf nur die Hälfte gepfändet werden.

Auch bei Gefahrenzulagen oder anderen Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld) gelten Sonderbestimmungen. Sollten Sie im Einzelnen eine Auskunft benötigen und darüber hinaus Interesse an einer kostenlosen telefonischen Erstberatung haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Was es über die Pfändbarkeit von Überstunden zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Dürfen Überstunden gepfändet werden?

Viele unserer Mandanten fragen sich: Dürfen Überstunden gepfändet werden? Die Antwort darauf bietet, wie soeben dargestellt, der § 850a ZPO:

Dieser besagt:

Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbst gestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;

Wie Sie sehen, muss also erst einmal beurteilt werden: Handelt es sich um gewöhnliche Überstunden oder doch etwa um Erschwerniszulagen, Weihnachtsgeld oder um besondere Treugelder des Arbeitgebers? Je nachdem beurteilt sich auch die Pfändbarkeit der konkreten Zahlung.

Für Überstunden gilt jedoch: Diese sind zur Hälfte unpfändbar. Das bedeutet, dass der Gläubiger die andere Hälfte pfänden darf.

Damit will der Gesetzgeber dem Arbeitnehmer ausreichend Anlass geben, sich auch über das gewöhnliche Maß hinaus der Arbeit zu widmen. Denn schlussendlich profitieren damit sowohl Gläubiger, als auch Schuldner von der Mehrarbeit.

Dies gilt selbstredend nur dann, wenn der Gläubiger mit seinem Einkommen den Selbstbehalt (Stand 2020: 1179,99 €) überhaupt übersteigt. Unter diesem Nettoeinkommen ist eine Pfändung ohnehin nicht zu befürchten.

Pfändbarkeit der Überstunden bei Privatinsolvenz

An den oben stehenden Regelungen ändert sich auch nichts, wenn der Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat. Während der Privatinsolvenz kann der Schuldner also ebenfalls die Hälfte seines Lohnes aus den Überstunden einbehalten.

Den konkret pfändbaren Betrag entnehmen Sie der Pfändungstabelle oder auch unserem Pfändungsrechner.

Unrechtmäßige Pfändungen und kurz vor der Privatinsolvenz?

Wenn Ihnen das Leben bereits durch die Zwangsvollstreckung Ihrer Gläubiger (also Lohnpfändung, Kontopfändung oder Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher) erschwert wird, sollten Sie nicht zögern, eine professionelle Beratung aufzusuchen.

Da die Hemmschwelle hierbei erfahrungsgemäß sehr hoch ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu Ihrer Schuldensituation an. Mit einem unserer Experten gehen Sie dann alle in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten durch, die der Schuldenspirale ein Ende setzen können.

Zudem können wir Ihr Geld gegebenenfalls durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht noch sichern. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wie kann ich entschuldet werden?

In Betracht kommt zunächst meist ein außergerichtlicher Vergleich. Gerne übernehmen wir für Sie die Verhandlungen und vereinbaren mit Ihren Gläubigern eine tragbare Ratenzahlung – und das zu einem günstigen Festpreis. Häufig können wir eine Insolvenz so noch vermeiden.

Foto von Denis Acar

Im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Erstberatung, können wir Ihnen bereits Ihre Optionen erklären.

Jedoch ist bei manchen unserer Mandanten eine Privatinsolvenz bzw. eine Regelinsolvenz unumgänglich. Auch hier können wir Ihnen in kürzester Zeit für einem fairen Festpreis weiterhelfen. Wir ermitteln dafür auch Ihnen unbekannte Gläubiger und erstellen Ihnen den “niet- und nagelfesten” Insolvenzantrag.

Für beide Varianten gilt: Sind Sie ein Kandidat für einen Beratungshilfeschein, trägt der Staat unsere Kosten. Unsere Tätigkeit ist für Sie dann komplett kostenlos!

Unser Berater zeigt Ihnen bei einer Erstberatung also die auf Ihren Fall anwendbaren Möglichkeiten auf – die Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen.

Für diese Erstberatung fallen bei Ihnen jedenfalls gar keine Kosten an. Sie lohnt sich daher immer. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihnen eine Beratung weiterhelfen kann.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Pfändung von Überstunden”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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4 Kommentare
  1. Gabler
    says:

    Hallo sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und habe eine Vertrag über 160 Stunden im Monat.
    Aus personellen Gründen arbeite ich im Schnitt 168 bis 192 Stunden im Monat.
    Das sind Zusatzschichten,
    Die vom Arbeitgeber nicht in dem Sinne als Überstunden deklariert werden.
    Gibt es eine gesetzliche Definition von Überstunden bzw. Ab wann sind es automatisch Überstunden? Zum Beispiel ab 156 Stunden oder so etwas.
    Die Stunden werden auch jeden Monat ausbezahlt und nicht gesammelt.
    Da bei mir wahrscheinlich in absehbarer Zeit Unterhaltsfreibetraege wegfallen,
    Waere es für mein Insolvenzverfahren interessant.
    MfG
    G.G

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      im Rahmen der Erwerbsobliegenheit ist man grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet, also maximal 40 Stunden/Woche.
      Wenn man noch darüber hinausgehende Tätigkeiten ausübt, obwohl eine Pfändung bzw. Privatinsolvenz läuft, soll man dafür entsprechend entlohnt werden. Man profitiert also dann von der Regelung des § 850a ZPO, wonach die Überstundenvergütung zur Hälfte unpfändbar ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Elvedin S.
    says:

    Hallo ich bitte um antwort folgender frage

    Ich bekommen 2750 brutto+
    250 spesen
    Und 40 überstunden

    Können Sie mir sagen was am ende netto bleibt bedanke mich im voraus

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Eine konkrete Berechnung führen wir in diesem Rahmen nicht durch. Mithilfe des gelesenen Artikels, des Artikels Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der Nettomethode und der Pfändungstabelle können Sie den verbleibenden Lohn bestimmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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