Die Pfändbarkeit von Überstunden
Bei einer Pfändung steht einem Schuldner grundsätzlich ein gewisser geschützter Betrag zu. Je nach Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten wird das sogenannte “unpfändbare Einkommen” ermittelt. Wir bieten Ihnen hierzu auch unseren Pfändungsrechner an, mit dem Sie diesen Betrag kinderleicht berechnen können.
Etwas komplizierter wird das Ganze, wenn der jeweilige Schuldner Überstunden abgeleistet hat. Denn diese sind grundsätzlich nur zur Hälfte pfändbar:
In Kürze:
- Meist wird gegen Arbeitnehmer im Wege einer Lohnpfändung oder einer Kontopfändung vorgegangen. Der pfändbare Betrag richtet sich nach der Pfändungstabelle
- Für die Pfändung von Überstunden gilt gem. § 850a ZPO: Überstunden sind nur zur Hälfte pfändbar. Die andere Hälfte darf der Schuldner behalten.
- Diese grundsätzliche Regelung ändert sich nicht durch eine Privatinsolvenz oder einer Regelinsolvenz. Auch hier darf nur die Hälfte gepfändet werden.
Auch bei Gefahrenzulagen oder anderen Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld) gelten Sonderbestimmungen. Sollten Sie im Einzelnen eine Auskunft benötigen und darüber hinaus Interesse an einer kostenlosen telefonischen Erstberatung haben, zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.
Was es über die Pfändbarkeit von Überstunden zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe und habe eine Vertrag über 160 Stunden im Monat.
Aus personellen Gründen arbeite ich im Schnitt 168 bis 192 Stunden im Monat.
Das sind Zusatzschichten,
Die vom Arbeitgeber nicht in dem Sinne als Überstunden deklariert werden.
Gibt es eine gesetzliche Definition von Überstunden bzw. Ab wann sind es automatisch Überstunden? Zum Beispiel ab 156 Stunden oder so etwas.
Die Stunden werden auch jeden Monat ausbezahlt und nicht gesammelt.
Da bei mir wahrscheinlich in absehbarer Zeit Unterhaltsfreibetraege wegfallen,
Waere es für mein Insolvenzverfahren interessant.
MfG
G.G
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen der Erwerbsobliegenheit ist man grundsätzlich zu einer Vollzeit-Tätigkeit verpflichtet, also maximal 40 Stunden/Woche.
Wenn man noch darüber hinausgehende Tätigkeiten ausübt, obwohl eine Pfändung bzw. Privatinsolvenz läuft, soll man dafür entsprechend entlohnt werden. Man profitiert also dann von der Regelung des § 850a ZPO, wonach die Überstundenvergütung zur Hälfte unpfändbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich bitte um antwort folgender frage
Ich bekommen 2750 brutto+
250 spesen
Und 40 überstunden
Können Sie mir sagen was am ende netto bleibt bedanke mich im voraus
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine konkrete Berechnung führen wir in diesem Rahmen nicht durch. Mithilfe des gelesenen Artikels, des Artikels Berechnung des pfändbaren Einkommens nach der Nettomethode und der Pfändungstabelle können Sie den verbleibenden Lohn bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht