Vollstreckungstitel was nun?
Aus Sicht des Gläubigers
Ein Vollstreckungstitel ist eine Bekundung darüber, dass ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner einen Anspruch besitzt.
Wie oben angedeutet, stellt der Vollstreckungstitel eine der wichtigsten Voraussetzung dar, um den gegen den Schuldner verfolgten Anspruch zwangsweise durchsetzen zu lassen. Allerdings ist der Vollstreckungstitel in der Hand noch kein Garant dafür, dass Sie erfolgreich Ihren Anspruch befriedigt bekommen. Denn die Zwangsvollstreckung erfordert je nach Einzelfall weitere Schritte. So ist es beispielsweise bei der Durchsetzung einer Geldforderung gegen den Schuldner zudem erforderlich, dass die richtige Zwangsvollstreckungsmaßnahme wählen. Hier kommen einige in Betracht, wie z.B.
– Sachpfändung
– Lohnpfändung
– Taschenpfändung
– Forderungspfändung
– u.v.m.
Außerdem werden je nach Zwangsvollstreckungsmaßnahme verschiedene sogenannte Zwangsvollstreckungsorgane tätig. Denn bei der Zwangsversteigerung eines Hauses wirkt zum Beispiel das Vollstreckungsgericht bzw. das Grundbuchamt mit, wohingegen bei der Sachpfändung der Gerichtsvollzieher der richtige Ansprechpartner für die Zwangsvollstreckung ist. Beatragen Sie also beim falschen Zwangsvollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung, werden Sie keinen Erfolg haben und Ihr Vollstreckungstitel hilft Ihnen zunächst nicht weiter.
Aus Sicht des Schuldners
Sollte gegen Sie ein Vollstreckungstitel vorliegen, dann ist die Lage ernst. Denn Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher klingelt, dass Ihre Konten eingefroren werden, dass Ihr Fahrzeug gepfändet wird oder dass Ihr Arbeitgeber durch eine Lohnpfändung von dem Zwangsvollstreckungsverfahren erfährt.
Je nach Einzelfall kann aber auch ein Vollstreckungstitel noch beseitigt werden, was jedoch das Engagement eines versierten Rechtsanwalts erfordert, der zunächst alle Umstände des Einzelfalls studieren muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten einen rechtswidrigen Vollstreckungstitel abzuwehren. Welcher Rechtsbehelf der passende ist, hängt jedoch stark davon, welche Art von Vollstreckungstitel vorliegt.
Vollstreckungstitel Verjährung?
Ist ein Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner in der Welt und ist dieser durch einen Rechtsbehelf nicht beseitigbar, dann hoffen manche auf die Verjährung. Die Hoffnung ist aber meist vergeblich, da die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren bei Vollstreckungstiteln nicht gilt. Es gilt eine verschärfte sehr gläubigerfreundliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB). Dies liegt daran, dass ein Gläubiger meist nur mit erheblichem Aufwand an einen Titel kommt und die Titulierung eines Anspruchs eine Form der Rechtssicherheit bieten soll. Daher gewährt der Gesetzgeber dem Gläubiger ein langwährendes Durchsetzungsrecht.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem gesonderten Artikel zur Verjährung.
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