Vollstreckungstitel

Was ist ein Vollstreckungstitel? 

Ein Vollstreckungstitel ist eine (schriftliche) Bekundung darüber, dass ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner einen Anspruch besitzt. Dieser ist entweder auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen gerichtet. Das heißt, der Gläubiger kann mit staatlicher Hilfe – erforderlichenfalls durch Einsatz von staatlichem Zwang – z.B. die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Herausgabe einer bestimmten Sache durchsetzen.

Der Vollstreckungstitel gehört damit zu einem der wichtigsten Voraussetzungen, um den Schuldner zur Erfüllung seiner Leistungspflicht durch Zwangsvollstreckung zu bewegen, wenn dieser bislang die Leistung nicht erbrachte. 

Der nachfolgende Beitrag soll Ihnen zeigen, welche Arten von Vollstreckungstiteln existieren, was Sie einen Vollstreckungstitel beantragen können, wie es nach einem erlassenen Vollstreckungstitel weitergeht und ob Vollstreckungstitel verjähren.   

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Welche Vollstreckungstitel gibt es? 

Neben dem Urteil (§ 704 ZPO) gibt es noch weitere Vollstreckungstitel, die von § 794 ZPO aufgeführt werden. Danach kann vollstreckt werden aus

  • Vergleichen, die zwischen Personen zur Beilegung eines Rechtsstreits vor einem deutschen Gericht oder vor einer anerkannten Gütestelle abgeschlossen sind
  • Vergleichen, die gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 oder § 492 Abs. 3 zu richterlichem Protokoll genommen sind
  • Kostenfestsetzungsbeschlüssen
  • Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet
  • Beschlüssen nach § 796b oder 796c ZPO
  • aus bestimmten Urkunden, die von einem deutschen oder von einem deutschen Notar aufgenommen sind
  • europäischen Zahlungsbefehlen
  • Titeln, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (wobei hier Einschränkungen bestehen) erlassen worden sind

Darüber hinaus regeln bestimmte Bundesgesetze, dass die Zwangsvollstreckung auch stattfindet aus

  • Entscheidungen und Vergleiche des Arbeitsgerichts (§§ 46, 62 ArbGG)
  • Entscheidungen der Familien- und freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 95, 120 FamFG)
  • Urkunden des Jugendamtes über Zahlung von Unterhalt (§§ 59, 60 SGB VIII)
  • Festsetzungsbeschlüssen nach § 11 Abs. 1 RVG über Rechtsanwaltsgebühren (§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG)
  • Anträgen der Gerichtskasse auf Abnahme der Vermögensauskunft oder auf Immobiliarvollstreckung (§ 7 S. 2 JBeitrG)
  • Auszügen aus der Insolvenztabelle (§ 201 Abs. 2 InsO)
  • Insolvenzplänen (§ 257 Abs. 1, 2 InsO)
  • Schuldenbereinigungsplänen nach § 308 InsO (§ 308 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 1)
  • Beschlüssen und Vergleichen der Landwirtschaftsgerichte (§ 9 LwVG iVm §§ 95 f., 120 FamFG)
  • öffentlich-rechtlichen Titeln (vgl. z.B. nach dem VwVG, §§ 249 ff. AO, § 167 Abs. 1 VwGO; nach § 66 Abs. 4 SGB X ist Sozialversicherungsträgern die Wahl der Vollstreckung nach VwVG oder ZPO eröffnet)
  • vermögensrechtlichen Entscheidungen im Strafverfahren (§§ 406, 406b StPO)
  • Zuschlagsbeschlüssen im Zwangsversteigerungsverfahren (§§ 93, 132 ZVG)
  • Ausländischen Titel, auf die die EuGVVO Anwendung findet (Art. 39 EuGVVO) 

Vollstreckungstitel beantragen? 

Sie möchten einen Vollstreckungstitel beantragen, weil Sie von Ihrem Schuldner eine bestimmte Leistung beanspruchen, z.B. die Zahlung des Kaufpreises oder die Rückzahlung eines Darlehens und dieser erfüllt dies einfach nicht? In diesem Fall hilft Ihnen die Zwangsvollstreckung weiter. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch mit staatlicher Hilfe durchzusetzen versuchen. Hierfür brauchen Sie einen Vollstreckungstitel. Da es mehrere Vollstreckungstitel gibt – siehe oben – kommen verschiedene Wege in Betracht, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. 

Zwei Wege sind wohl in der Praxis die häufigsten Wege: Entweder sie klagen und gewinnen, sodass das obsiegende Urteil ein Vollstreckungstitel ist oder Sie leiten ein Mahnverfahren ein, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird. Dieser ist ebenfalls ein Titel. Es ist die kostengünstigste und schnellste Methode, einen Vollstreckungstitel zu bekommen. Wie Sie ein Mahnverfahren einleiten, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren.

Vollstreckungstitel was nun? 

Aus Sicht des Gläubigers

Bild von einem Sparschwein

Ein Vollstreckungstitel ist eine Bekundung darüber, dass ein Gläubiger gegenüber einem Schuldner einen Anspruch besitzt.

Wie oben angedeutet, stellt der Vollstreckungstitel eine der wichtigsten Voraussetzung dar, um den gegen den Schuldner verfolgten Anspruch zwangsweise durchsetzen zu lassen. Allerdings ist der Vollstreckungstitel in der Hand noch kein Garant dafür, dass Sie erfolgreich Ihren Anspruch befriedigt bekommen. Denn die Zwangsvollstreckung erfordert je nach Einzelfall weitere Schritte. So ist es beispielsweise bei der Durchsetzung einer Geldforderung gegen den Schuldner zudem erforderlich, dass die richtige Zwangsvollstreckungsmaßnahme wählen. Hier kommen einige in Betracht, wie z.B.

        Sachpfändung

        Lohnpfändung

        Taschenpfändung

        Forderungspfändung

        u.v.m. 

Außerdem werden je nach Zwangsvollstreckungsmaßnahme verschiedene sogenannte Zwangsvollstreckungsorgane tätig. Denn bei der Zwangsversteigerung eines Hauses wirkt zum Beispiel das Vollstreckungsgericht bzw. das Grundbuchamt mit, wohingegen bei der Sachpfändung der Gerichtsvollzieher der richtige Ansprechpartner für die Zwangsvollstreckung ist. Beatragen Sie also beim falschen Zwangsvollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung, werden Sie keinen Erfolg haben und Ihr Vollstreckungstitel hilft Ihnen zunächst nicht weiter. 

Aus Sicht des Schuldners

Sollte gegen Sie ein Vollstreckungstitel vorliegen, dann ist die Lage ernst. Denn Sie müssen jederzeit damit rechnen, dass der Gerichtsvollzieher klingelt, dass Ihre Konten eingefroren werden, dass Ihr Fahrzeug gepfändet wird oder dass Ihr Arbeitgeber durch eine Lohnpfändung von dem Zwangsvollstreckungsverfahren erfährt. 

Je nach Einzelfall kann aber auch ein Vollstreckungstitel noch beseitigt werden, was jedoch das Engagement eines versierten Rechtsanwalts erfordert, der zunächst alle Umstände des Einzelfalls studieren muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten einen rechtswidrigen Vollstreckungstitel abzuwehren. Welcher Rechtsbehelf der passende ist, hängt jedoch stark davon, welche Art von Vollstreckungstitel vorliegt. 

Vollstreckungstitel Verjährung? 

Ist ein Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner in der Welt und ist dieser durch einen Rechtsbehelf nicht beseitigbar, dann hoffen manche auf die Verjährung. Die Hoffnung ist aber meist vergeblich, da die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren bei Vollstreckungstiteln nicht gilt. Es gilt eine verschärfte sehr gläubigerfreundliche Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB). Dies liegt daran, dass ein Gläubiger meist nur mit erheblichem Aufwand an einen Titel kommt und die Titulierung eines Anspruchs eine Form der Rechtssicherheit bieten soll. Daher gewährt der Gesetzgeber dem Gläubiger ein langwährendes Durchsetzungsrecht. 

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem gesonderten Artikel zur Verjährung.

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