Insolvenztabelle: Was ist das und wofür dient sie als Nachweis?
Im Zusammenhang mit Verschuldung und Insolvenz ist von der so genannten Insolvenztabelle die Rede. Doch was genau versteht man eigentlich darunter und wie ist diese Tabelle aufgebaut? Mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Insolvenzverwalter
Wenn wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz angemeldet wird, führt dies dazu, dass ein Insolvenzverwalter einzusetzen ist. Er wird bei der Eröffnung vom Insolvenzgericht ernannt und steht unter dessen Aufsicht. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu ermitteln und das pfändbare Vermögen des Schuldners zu verwalten, um Geld und Erlöse unter den Gläubigern zu verteilen. Zu diesem Zweck erstellt er zunächst eine Insolvenztabelle.
Insolvenztabelle
In diese Tabelle werden die offenen Forderungen, welche die Gläubiger dem Insolvenzverwalter melden, aufgenommen. Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich bei ihm anzumelden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind auch Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Forderung werden im Insolvenzverfahren nur berücksichtigt, wenn sie vor der Eröffnung angemeldet wurden. Die Einzelheiten regeln die §§ 174 und 175 der Insolvenzordnung (InsO).
Die Insolvenztabelle ist mit den Anmeldungen innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
Der Insolvenzverwalter prüft dazu nur die Existenz der Forderung. Er kann Teile von Forderungen auch bestreiten. In diesem Fall muss der Gläubiger Nachweise erbringen. Wichtig ist, dass Gläubiger einen konkreten Betrag nennen. Schätzwerte werden vom Insolvenzverwalter nicht anerkannt. Eine nachträgliche Feststellung der Forderung ist möglich.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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