Wie hoch ist das Existenzminimum?

Was ist das Existenzminimum?

Das Existenzminimum meint den Geldbetrag, den ein Mensch zur würdigen Lebensführung benötigt. Einen eindeutigen Geldbetrag und damit eine konkrete Definition des Existenzminimums ist nur schwer anzugeben. Das liegt unter anderem daran, dass das Existenzminimum relativ ist und jeder Mensch unterschiedliche Ansprüche hat. In einem Sozialstaat wie Deutschland ist das Existenzminimum in der Regel höher anzusetzen, als in einem Entwicklungsland, da es nicht nur um das reine Überleben geht (physisches Existenzminimum), sondern auch ein gewisser Grad von Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden soll. Zwar ist gesellschaftlich und sozialpolitisch umstritten, welcher Betrag nötig ist, um ein würdiges Existenzminimum zu sichern. Allerdings hat sich der an den Leitlinien zur Bestimmung des Existenzminimums des Bundesverfassungsgerichts orientierte Gesetzgeber für eine Berechnungsmethode festgelegt.

Der Beitrag sagt Ihnen, wie hoch das Existenzminimum ist, was für Rentner und Ehepaare gilt und zur Übersicht finden Sie eine Existenzminimum Tabelle.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wie viel ist das Existenzminimum?

Das genaue Existenzminimum variiert von monatlich 784 Euro für Alleinstehende bis hin zu 1.295 Euro für Verheiratete.  Bei Kindern steigt das Existenzminimum entsprechend.

Die genaue auf Sie zutreffende Höhe des Existenzminimums können Sie weiter unten der Existenzminimum Tabelle entnehmen.

Gemäß der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll jedem Steuerpflichtigen nach Abzug der Einkommenssteuer noch so viel von seinen Einkünften erhalten bleiben, dass damit sein notwendiger Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt der Familie bestritten werden kann. Es wird aus diesem Grund auch vom steuerfreien Existenzminimum gesprochen.

Außerdem bestimmt das Bundesverfassungsgericht, dass sich das Existenzminimum anhand folgender Punkte zusammensetzt:

  • Regelbedarf (z.B. für Nahrungsmittel, Körperpflege, Haurat)
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. für Schuldbedarf, Mitgliedschaften in Vereinen)
  • Kosten für Unterkunft (Bruttokaltmiete oder ähnliche Aufwendungen für Haus- oder Wohnungseigentum)
  • Kosten für Heizung und Warmwasser

Um das Existenzminimum exakt zu berechnen, legt die Bundesregierung alle 2 Jahre im Existenzminimumbericht fest, welche Mindestbeträge gelten. Er orientiert sich an den Regelungen des Sozialrechts, bei Erwachsenen handelt es sich um den Grundfreibetrag und bei Kindern um den Kinderfreibetrag.

Existenzminimum Rentner

Gerade im Rentenalter leben viele Menschen am Existenzminimum, zumindest gemessen am Einkommen. Das liegt daran, dass die Rente deutlich geringer ausfällt, als das bis dahin bezogene Gehalt. Im Alter reichen die Einkünfte dann kaum noch zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts aus. Somit müssen Ersparnisse aufgebraucht werden. Sind diese nicht vorhanden, wie bei vielen Rentnern, so muss der Lebensstandard stark reduziert werden.

Der Staat hat für diesen Fall das sogenannte „Recht auf Grundsicherung“ geschaffen. Die Grundsicherung umfasst dabei all die Leistungen, die auch die Sozialhilfe umfasst. Anders als bei der Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung aber nicht das Einkommen von Kindern oder Eltern der Leistungsempfänger zur Lebenshaltung herangezogen. Auf das Einkommen von Kindern oder Eltern wird hier nur in Ausnahmefällen zugegriffen, wenn dieses die Grenze von jährlich 100.000 Euro überschreitet.

Auf die Grundsicherung hat Anspruch, wer im Alter bedürftig ist oder auch der vollen Erwerbsminderung unterliegt. Entscheidend ist dabei die Erreichung der gesetzlich festgelegten Altersgrenze zum Eintritt in die Rente. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 67 Jahren (Stand März 2019). Ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht, ist dabei nicht von Bedeutung.

Liegt eine dauerhafte Erwerbsminderung vor, dann müssen Betroffene mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Anspruch auf die Grundsicherung zu haben. Die Prüfung, inwiefern eine Person tatsächlich auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, obliegt der Deutschen Rentenversicherung, welche vom Sozialhilfeträger vorab zur Prüfung beauftragt wird.

Existenzminimum Tabelle

Die folgende Tabelle gibt die Höhe des Existenzminimums an, welches jedem Bürger unter Berücksichtigung seiner familiären Situation garantiert zusteht.

Berichtsjahr 2020AlleinstehendeEhepaareKinder
Regelbedarf433 Euro780 Euro294 Euro
Bildungs- und Teilhabeleistungen228 Euro
Unterkunft
(Bruttokaltmiete)
296 Euro444 Euro89 Euro
Heizung /
Warmwasser
55 Euro71 Euro15 Euro
Insgesamt monatlich784 Euro1.295 Euro626 Euro

Hiervon zu unterscheiden ist das sogenannte schuldrechtliche Existenzminimum. Dieses bestimmt, den rechtlich geschützten Selbstbehalts eines Schuldners bezüglich seines Einkommen angesichts von Pfändungen zusteht. Die Höhe des schuldrechtlichen Existenzminimums – auch Pfändungsfreibetrag genannt – können Sie in unserem Beitrag Aktuelle Pfändungstabelle – Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen nachsehen.

Existenzminimum Ehepaar

Bild von einem Sandwich und Messgerät

Das Existenzminimum beschreibt den Umfang des Einkommens, welches ein durchschnittlicher Mensch mindestens zum leben braucht.

Beim Existenzminimum werden sehr unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. So gilt im Wohnrecht beispielsweise die im Jahr 2014 erstellte Wohngeldstatistik als Grundlage für die Bemessung des Existenzminimums für Wohnkosten. Von dieser wird die Miete pro Quadratmeter abgeleitet. Es werden weiterhin auch die Heiz- und Warmwasserkosten berücksichtigt. Als Bemessungsgrundlage wird hier die im Jahr 2013 erstellte Einkommens- und Verbraucherstichprobe herangezogen, welche das Statistische Bundesamt erstellt hat.

Da es jedoch regelmäßig zu Veränderungen in den Statistiken kommt, müssen auch immer wieder Anpassungen vorgenommen werden. Dies gilt auch für das Existenzminimum für Ehepaare, das 15.540 Euro pro Jahr, also 1.295 Euro pro Monat beträgt (Stand: 2020).

Hiervon zu unterscheiden ist das steuerliche Existenzminimum – auch Grundfreibetrag genannt -, wonach bis zu einem gemeinsamen jährlichen Einkommen in Höhe von 18.816 Euro keine Steuern bei gemeinsamer Veranlagung anfallen (Stand: 2020). Bei Ehepaaren mit Kindern erhöht sich das Existenzminimum entsprechend.

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4 Kommentare
  1. Franz Christoph Himmler . .
    says:

    Unser psychisch kranke Sohn hat vergangenes Jahr geheiratet, ohne uns zu informieren. Er bezieht wg.
    seiner Erkrankung eine Rente von knapp 1600.- Euro. Seine Ehefrau, auch psychisch angeschlagen und arbeitsunfähig, bezieht angeblich Sozialhilfe. Wenn wir nun den Sohn unterstützen wollen, ab welchem Betrag wird dies dann nur fürs Sozialamt sein, da dieses sich das Geld für die Ehefrau von unserem Sohn wohl wieder zurückholt ? Für eine kurze Antwort sind wir Ihnen sehr dankbar !!
    F.C. Himmler

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Seite. Der Beitrag zielt bezüglich seines Inhalts auf eine Schuldensituation ab. Das Sozialrecht spielt dabei eine nicht vorrangige Rolle. Haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihre schwerpunktmäßig dem Sozialrecht zuzuordnende Frage nur im Rahmen eines Mandats beantworten können.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Klaus B.
    says:

    Mir sollen von 910 Euro Nettorente 455 Euro wegen Sozialschulden bei der Arge aufgerechnet werden. Meine Frau bekommt 1250 Euro Rente. Die Miete liegt bei 780 Euro. Ist das rechtens?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      ich versteh Ihr Anliegen. Wir haben für Sie einen ausführlichen Artikel zum Thema Verrechnung, Aufrechnung bei überzahlter Sozialleistung trotz Insolvenz geschrieben, der Ihnen Ihre Frage beantworten dürfte.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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