DAX-Konzern Wirecard meldet Insolvenz an

Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit beim Zahlungsdienstleister Wirecard

Das Unternehmen Wirecard AG stellte heute, am 25.06.2020, einen Antrag auf Regelinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht in München. Gegen die meisten Mitglieder der Unternehmensspitze werden außerdem Strafverfahren wegen zahlreicher möglicher Straftaten vorbereitet, insbesondere Verstöße gegen Informationspflichten der Börsenanleger und Bilanzmanipulationen. Diese Insolvenz beruht also nicht auf der Corona-Krise, sondern bildet vorerst den Höhepunkt eines fast beispiellosen Unternehmensskandals.

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

Telefonische Erstberatung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Wirecard Aktie rauscht in die Tiefe

Insbesondere an der Börse lösten die Nachrichten über den Bilanzskandal bei Wirecard schwere Turbulenzen aus. Die Firma war ein “Shooting Star” am deutschen Börsenhimmel, der Aktienkurs notierte im September 2018 noch bei über 190 Euro. Selbst kurz bevor das wahre Ausmaß des Bilanzskandals bekannt wurde, betrug der Aktienkurs noch rund 100 Euro. Nach dem Insolvenzantrag wurde der Börsenhandel zwischenzeitlich ausgesetzt, die Aktie eröffnete danach bei nur noch 3 Euro.

Gericht

Die Wirecard-Insolvenz wird die Gerichte vermutlich noch Jahre beschäftigen

Wodurch wurde die Wirecard Insolvenz ausgelöst?

Laut der Pressemitteilung der Wirecard AG liegen bei dem Unternehmen zwei Insolvenzgründe gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) vor. Daher besteht die Pflicht, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Pflicht trifft auch Aktiengesellschaften wie die Wirecard AG. Die maßgeblichen Gründe bei Wirecard sind Überschuldung sowie drohende Zahlungsunfähigkeit, wobei letzteres keine Pflicht zur Antragstellung gemäß § 18 InsO auslöst, die Überschuldung jedoch schon.
Die Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen, trifft dann die Mitglieder des Vertretungsorgans der Gesellschaft. Im Falle der Wirecard AG ist dies insbesondere der Vorstand, wobei auch der Aufsichtsrat bestimmte Pflichten besitzt.

Überschuldung durch verschwundene Milliarden und gekündigte Kredite

Überschuldung einer Kapitalgesellschaft liegt gemäß § 19 Abs. 2 InsO dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und außerdem nicht anzunehmen ist, dass sich dieser Zustand bei Fortsetzung der Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit wieder bessern wird (negative Fortführungsprognose).
Der Bilanzskandal bei Wirecard betraf in erster Linie Firmenvermögen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro, welches sich auf einem Treuhandkonto auf den Philippinen befinden sollte. Dies wäre rund ein Viertel der gesamten Bilanzsumme gewesen. Als sich herausstellte, dass dieses Geld vermutlich gar nicht existiert, war die bilanzielle Überschuldung, und damit ein Insolvenzgrund, bereits eingetreten.
Die negative Fortführungsprognose ergab sich schließlich daraus, dass Kreditgeber von Wirecard aufgrund des fehlenden Jahresabschlusses Kredite in Höhe von weiteren rund 1,3 Milliarden Euro kündigen bzw. auslaufen lassen werden. Dies basiert darauf, dass der Jahresabschluss der Firma nicht gemäß § 316 HGB durch einen Abschlussprüfer gebilligt worden ist.  Stattdessen hatte die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY ihr Testat verweigert. Da dem Unternehmen nun enorme Mengen an Eigenkapital fehlen, konnte selbst unter optimistischen Annahmen niemand mehr davon ausgehen, dass eine Fortführung des Unternehmens noch möglich wäre.

Keine Insolvenz in Eigenverwaltung

Nach derzeitigem Stand beantragt Wirecard das Regelinsolvenzverfahren, ohne dabei eine Sanierung oder Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. Somit erweckt es den Anschein, als sei auch der Wirecard-Vorstand nicht davon überzeugt, selbst mit den Möglichkeiten einer Insolvenz in Eigenverwaltung noch eine Fortführung des Unternehmens erreichen zu können. Damit erhält der Insolvenzverwalter die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmen.

Telefonische Erstberatung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

20.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Geschäftsmodell der Wirecard AG

Die Wirecard AG ist ein Zahlungsdienstleister. Firmensitz ist Aschheim bei München, zuletzt beschäftigte das Unternehmen über 5.100 Mitarbeiter bei einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro im Jahr 2018.
Insbesondere stellt das Unternehmen bei Zahlungen per Kreditkarte, per Mobiltelefon und generell im E-Commerce sicher, dass der Zahlungsempfänger das Geld auch tatsächlich erhält. Damit trägt Wirecard bei jeder Transaktion das Risiko für Zahlungsausfall und erhält dafür bei jeder Transaktion eine Provision. Darüber hinaus kann Wirecard auch Kundeninformationen sammeln und diese möglicherweise zu Marketing-Zwecken nutzen. Aufgrund der enorm gestiegenen Nachfrage nach mobilen Zahlungsmöglichkeiten wuchs auch der Börsenwert der Wirecard AG, viele Anleger wollten von dem scheinbar zukunftsträchtigen Geschäftsmodell profitieren. Die Basis für das Geschäft von Wirecard ist letztendlich das Vertrauen darin, dass der Händler sein Geld bekommt. Dieses Vertrauen dürfte nun nicht mehr vorhanden sein.

Wirecard-Firmengeschichte ist mit Skandalen gesprickt

Bereits mehrfach kam es in der Vergangenheit zu massiven Kursveränderungen bei der Wirecard Aktie. Stets gab es dabei den Verdacht des Insiderhandels und der Kursmanipulation. Ob dabei gezielt Falschmeldungen verbreitet wurden, konnte letztendlich nie ganz aufgeklärt werden. Im Februar 2019 berichtete die Financial Times über die Asien-Geschäfte der Wirecard-AG, was einen Kurssturz zur Folge hatte. Daraufhin warf der Wirecard-Vorstand der Financial Times eine absichtliche Falschmeldung vor.
Ebenfalls untersucht wird derzeit die Rolle der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, insbesondere der großen Gesellschaft EY. Bilanzfälschung in einem Ausmaß von fast 2 Milliarden Euro hätte nicht unentdeckt bleiben dürfen, so die Meinung mehrerer Beobachter.
Auch der BaFin wird vorgeworfen, klare Zeichen für Probleme bei Wirecard nicht rechtzeitig erkannt oder gar unter den Teppich gekehrt zu haben.

Ehemaliger Wirecard-CEO stößt großes Aktienpaket ab

Ein weiteres Puzzleteil im Skandal um die Firma Wirecard und die Insolvenz bildet die Rolle des ehemaligen Vorstandschefs Markus Braun. Er war mit einem Anteil von rund 7 % an den Wirecard Aktien der größte Aktionär und verkaufte ein großes Aktienpaket, kurz bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde – Zu einem Durchschnittspreis von rund 30 Euro. Laut einem Artikel des Spiegel handelte es sich dabei jedoch um sogenannte Margin Calls, Braun wurde also von seiner Bank dazu gezwungen, die Aktien zu verkaufen, um nicht gedeckte Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Sie haben eine Frage zur Wirecard Insolvenz und der rechtlichen Situation für Geschädigte? Wir beantworten sie hier kostenlos. Diskutieren Sie mit!

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei